Kündigung in der Probezeit

Kann man ein Arbeitsverhältnis während der Probezeit fristlos kündigen, oder muss hier immer die Frist von zwei Wochen eingehalten werden??

Hallo (eine Anrede ist immer schön, oder?)

Kann man ein Arbeitsverhältnis während der Probezeit fristlos
kündigen, oder muss hier immer die Frist von zwei Wochen
eingehalten werden??

Weder noch. Die vertraglich vereinbarte Küfrist ist einzuhalten. Ist keine Küfrist vereinbart, sind es per Gesetz zwei Wochen, soweit kein TV Anwendung findet und etwas anderes regelt. Einzelvertraglich kann keine kürzere Frist als zwei Wochen wirksam vereinbart werden.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich muss jetzt aber noch einmal nachfragen.
Kann bei einer vertraglich geregelten Kündigungsfrist von zwei Wochen keine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer trotz mündl. Abmahnung immer noch zu spät zur Arbeit erscheint ??
Ich hab diesmal auch das Hallo oben nicht vergessen :smile:

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Hallo.

Kann bei einer vertraglich geregelten Kündigungsfrist von zwei
Wochen keine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden,
wenn der Arbeitnehmer trotz mündl. Abmahnung immer noch zu
spät zur Arbeit erscheint ??

Ach soooo meinst Du das… Das Recht auf eine fristlose Kündigung bleibt durch die ordentlichen Küfristen unberührt. Ob es Sinn macht, bei einer Küfrist von zwei Wochen fristlos zu kündigen und es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, ist Deine Sache. Ich würde das nicht empfehlen, zudem Du hier von (einer?) mündlichen Abmahnung sprichst, welche nicht selten genug vor dem Arbeitsgericht zerpflückt wird. Wenn Du es aber drauf ankommen lassen willst, dann kündige auf jeden Fall „fristlos, hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin“!! Dann kannst Du den Prozess auch vergeigen und bist ihn trotzdem los.

Rauhe Sitten, beim zweiten (?) Mal zu spät, eine fristlose Kü auszusprechen…

Ich hab diesmal auch das Hallo oben nicht vergessen :smile:

Non scholae sed vitae discimus. :o)

Gruß,
LeoLo

Huhu!

Kann bei einer vertraglich geregelten Kündigungsfrist von zwei
Wochen keine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden,
wenn der Arbeitnehmer trotz mündl. Abmahnung immer noch zu
spät zur Arbeit erscheint ??

Theoretisch schon! Allerdings halte ich eine außerordentliche Kündigung wegen solchem Fehlverhalten ohne eine vernünftige Abmahnung (und die hat schriftlich zu erfolgen - neben einigen anderen Dingen) für aussichtsarm.

LG
Guido

Hallo Guido.

ohne eine vernünftige
Abmahnung (und die hat schriftlich zu erfolgen

Nein. Eine Abmahnung bedarf nicht zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform!

Gruß,
LeoLo

Jetzt habe ich mich schon so vorsichtig ausgedrück
Hi Leo!

Ist schon klar - ich wollte ja auch nur die Chancen ein wenig ausloten - und die sehe ich bei einer mündlichen Abmahnung eher gering (OK, auf Gericht und auf hoher See)

LG
Guido