Die Würde des Menschen ist unantastbar

Hallo!

Ich habe gestern meine Würde verloren. Gilt der erste Artikel des Grundgesetztes jetzt immer noch für mich?

Diese Frage ist natürlich nicht so ganz ernst gemeint, drängt aber dennoch auf eine Antwort. Der erste Artikel unseres Grundgesetzes wird so oft zitiert und als wichtig empfunden, aber was genau ist denn meine „Würde“? Wie kann etwas unantastbar sein, wenn es nicht einmal genau bestimmt ist? Ein Nobelpreisträger hat eine hohe Würde. Ist diese rechtlich unantastbar? Ich denke nicht. Man müßte eher von einer „Mindestwürde“ im GG sprechen. Es gibt im Gesetz normalerweise immer Grenzen. Armutsgrenzen, Steuergrenzen (bzw. -klassen), Einkommensgrenzen usw. Wo liegt die Grenze meiner Würde? Meiner Meinung nach in den Menschenrechten. Würde zeigt sich in Rechten. Mehr Würde bedeutet mehr Rechte. Mindestwürde bedeutet also Mindestrechte und diese wiederum sind die Menschenrechte. NUn gehört aber der erste Artikel im GG zu den „Grundrechten“ (die den Menschenrechten entsprechen), also den Mindesrechten. Wie kann in einem Artikel ein Wort vorkommen, das unter anderem über diesen Artiekl erst definiert wird. Ich kann doch auch nicht sagen: „Eine Katze ist etwas, das wie eine Katze aussieht“. Also kann ich auch nicht sagen „Ein Grundrecht eines jeden Menschen ist, daß bestimmte Grundrechte an ihm unantastbar sind“.

Für mich mehr als unsauber formuliert.

Gruß

Besserwisser

Hallo,

vielleicht hilft das weiter:
http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw04592.html

Gruß,
Christian

Hallo,
gefällt mir. Ich hatte vor einigen Jahren eine ähnliche Diskussion mit einer Juristin. Es ging neben dem Artikel I allgemeiner um „Floskeln“, wie z.B. auch „wider die guten Sitten“, die sich in Gesetzestexten finden, ohne das sie scharf begrifflich eingegrenzt werden. Das Resultat dieser Diskussion oder besser mein Verständnis davon war, daß diese „Floskeln“ dazu dienen Gesetzestexte beständiger zu machen, also häufige Änderungen an ihnen zu vermeiden. „Würde“, wie auch „wider die guten Sitten“ wird außerhalb der Gesetzestexte festgelegt, womit auch Deine angedeutete selbstbezügliche Definition hinfällig wird. Man könnte auch sagen, die Gesetze sind nach solchen Begriffe parametrisiert.

Für mich mehr als unsauber formuliert.

Alternativ wäre natürlich eine Fixpunktkonstruktion denkbar *g*.

Gruss
Enno

Stimmt…

Hallo!

Ich habe gestern meine Würde verloren. Gilt der erste Artikel
des Grundgesetztes jetzt immer noch für mich?

Du kannst rechtlich gesehen Deine Würde nicht verlieren.
Das ganze funktioniert so:
Jedes Grundrecht bildet einen Schutzschild um Deine Person. Diese Schutzschilde schützen Dich vor staatlichen Eingriffen (sog.gen.: Status negativus). Die Definition für den Schutzbereich Menschenwürde lautet:
Die Menschenwürde ist der soziale Wert und Achtungsanspruch des Menschen, der es verbietet, den Menschen zum blossen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt.

D.h. der Staat darf Dich nicht als Objekt behandeln, z.B. durch den Einsatz von Folter, deshalb ist Folter für den Staat verboten - ein Privatmann wäre bei Folter zu Lebensrettung anderer Menschen ggf. gerechtfertigt.

Andererseits muss der Staat die Menschenwürde schützen - das steht ja im Art 1 GG - anders als bei den anderen Grundrechten.
Dies tat das BVerfG z.B. durch das Zwergenweitwurfurteil. Hier wurde es verboten kleinwüchsige Menschen zur Belustigung anderer in Diskotheken als Wurfgegenstand - also als Objekt- zu benutzen.

Trifft nun der Staat eine Maßnahme darf sie sich nicht gegen die Menschenwürde richten - denn diese ist ja unantastbar.
Gegen die Gesundheit z.B. schon, denn Art. 2 läßt ja Eingriffe auf Grund von Gesetzen (Schranken des Grundrechts) zu. D.h. gibt es ein Gesetz das den Eingriff erlaubt und hält sich der Staat beim Eingriff daran und die Formvorschriften dieses Gesetzes (Schranken der Schranken), darf er Deine Gesundheit verletzen - Bsp: Rechtmäßige polizeiliche Räummaßnahmen unter Einsatz körperlicher Gewalt.

Diese Frage ist natürlich nicht so ganz ernst gemeint, drängt
aber dennoch auf eine Antwort. Der erste Artikel unseres
Grundgesetzes wird so oft zitiert und als wichtig empfunden,
aber was genau ist denn meine „Würde“?

Das hab ich oben erklärt.

Wie kann etwas
unantastbar sein, wenn es nicht einmal genau bestimmt ist?

Definition siehe oben.

Ein
Nobelpreisträger hat eine hohe Würde.

Er hat die gleich Menschenwürde aus Art 1 wie jeder andere Mensch auch. Würdiges Verhalten ist etwas anderes.

Ist diese rechtlich
unantastbar? Ich denke nicht. Man müßte eher von einer
„Mindestwürde“ im GG sprechen. Es gibt im Gesetz normalerweise
immer Grenzen. Armutsgrenzen, Steuergrenzen (bzw. -klassen),
Einkommensgrenzen usw. Wo liegt die Grenze meiner Würde?

Die Menschenwürde ist unantastbar. Jeder hat auch ein Recht auf Gesundheit aus Art 2, das ist nicht unantastbar, wie oben beschrieben.

Meiner Meinung nach in den Menschenrechten. Würde zeigt sich
in Rechten. Mehr Würde bedeutet mehr Rechte. Mindestwürde
bedeutet also Mindestrechte und diese wiederum sind die
Menschenrechte. NUn gehört aber der erste Artikel im GG zu den
„Grundrechten“ (die den Menschenrechten entsprechen), also den
Mindesrechten.

Evtl. hast Du das jetzt besser verstanden - wenn nicht Buch kaufen.

Wie kann in einem Artikel ein Wort vorkommen,
das unter anderem über diesen Artiekl erst definiert wird. Ich
kann doch auch nicht sagen: „Eine Katze ist etwas, das wie
eine Katze aussieht“. Also kann ich auch nicht sagen „Ein
Grundrecht eines jeden Menschen ist, daß bestimmte Grundrechte
an ihm unantastbar sind“.

Die meisten Rechtsbegriffe werden durch die Rechtsprechung ausgelegt, das ist normal.

Für mich mehr als unsauber formuliert.

Nein - man nennt es allgemein abstrakt, d.h. ein Begriff muss nicht für den Einzellfall sondern allgemein anwendbar sein - in jedem Gesetz gibt es eine Menge solcher Begriffe und Regelungen, sonst müßte ja jede Person in jedem Fall ihr eigenes Gesetz haben.

Ich hoffe, ich konnte Dich etwas erleuchten - anstonsten empfehle ich ein Buch zu kaufen.

M.

Hallo Mike!

Nein - man nennt es allgemein abstrakt, d.h. ein Begriff muss
nicht für den Einzellfall sondern allgemein anwendbar sein -
in jedem Gesetz gibt es eine Menge solcher Begriffe und
Regelungen, sonst müßte ja jede Person in jedem Fall ihr
eigenes Gesetz haben.

Ich hoffe, ich konnte Dich etwas erleuchten - anstonsten
empfehle ich ein Buch zu kaufen.

Mir ist bewußt, daß viele Begriffe im Gesetz Auslegungssache sind. Schließlich muß sich ein Gesetz an den Sitten einer Gesellschaft orientieren und diese sind nun einmal wandelbar. Wenn die Gesellschaft plötzlich beschließt nackt rumzulaufen, müßte man einen Haufen gesetzes Texte ändern. Diese Texte sind aber dann mit Wörter wie „sitte“ ausgestattet, die sich eben mir dem Verhalten der Menschen ändern.

Das Problem in Artikel 1, das sich in meinen Augen ergab war, daß sich die Würde über die Menschenrechte definiert und selbst in den Menschenrechten (Grundrechten) auftaucht. Nach deiner Erklärung ist das aber wohl nicht ganz der Fall. Vielen Dank jedenfalls für die Auskunft und nebenbei habe ich gemerkt,daß ich gar nicht im Rechtsforum bin, sondern unter Business-Bereich.

Dafür möchte ich mich noch kurz entschuldigen

Gruß

Besserwisser

Wenn die Gesellschaft plötzlich beschließt nackt rumzulaufen,
müßte man einen Haufen gesetzes Texte ändern. Diese Texte sind
aber dann mit Wörter wie „sitte“ ausgestattet, die sich eben
mir dem Verhalten der Menschen ändern.

Nein es müßte kein einziger § geändert werden. Nur die Auslegung des § 118 OwiG durch die Gerichte müßte sich an den Tatsachen orientieren. Demnach ist das nackig spazieren gehen in der Innenstadt eine grob anstößige Handlung unter Belästigung der Allgemeinheit - eben weil es allgemein mehr als nur unüblich ist und einige Leute sich in ihrem Schamgefühl verletzt fühlen - hab die konkrete Auslegung nicht im Kopf, aber letztens erst eine Kurznotiz zum Urteil gelesen.
Laufen alle nackt rum sieht es anders aus, das Gericht würde anders urteilen - kein Problem.

Dank jedenfalls für die Auskunft und nebenbei habe ich
gemerkt,daß ich gar nicht im Rechtsforum bin, sondern unter
Business-Bereich.

Bist Du doch nicht…

Dafür möchte ich mich noch kurz entschuldigen

Brauchst Du doch nicht…

M.