Stimmt…
Hallo!
Ich habe gestern meine Würde verloren. Gilt der erste Artikel
des Grundgesetztes jetzt immer noch für mich?
Du kannst rechtlich gesehen Deine Würde nicht verlieren.
Das ganze funktioniert so:
Jedes Grundrecht bildet einen Schutzschild um Deine Person. Diese Schutzschilde schützen Dich vor staatlichen Eingriffen (sog.gen.: Status negativus). Die Definition für den Schutzbereich Menschenwürde lautet:
Die Menschenwürde ist der soziale Wert und Achtungsanspruch des Menschen, der es verbietet, den Menschen zum blossen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt.
D.h. der Staat darf Dich nicht als Objekt behandeln, z.B. durch den Einsatz von Folter, deshalb ist Folter für den Staat verboten - ein Privatmann wäre bei Folter zu Lebensrettung anderer Menschen ggf. gerechtfertigt.
Andererseits muss der Staat die Menschenwürde schützen - das steht ja im Art 1 GG - anders als bei den anderen Grundrechten.
Dies tat das BVerfG z.B. durch das Zwergenweitwurfurteil. Hier wurde es verboten kleinwüchsige Menschen zur Belustigung anderer in Diskotheken als Wurfgegenstand - also als Objekt- zu benutzen.
Trifft nun der Staat eine Maßnahme darf sie sich nicht gegen die Menschenwürde richten - denn diese ist ja unantastbar.
Gegen die Gesundheit z.B. schon, denn Art. 2 läßt ja Eingriffe auf Grund von Gesetzen (Schranken des Grundrechts) zu. D.h. gibt es ein Gesetz das den Eingriff erlaubt und hält sich der Staat beim Eingriff daran und die Formvorschriften dieses Gesetzes (Schranken der Schranken), darf er Deine Gesundheit verletzen - Bsp: Rechtmäßige polizeiliche Räummaßnahmen unter Einsatz körperlicher Gewalt.
Diese Frage ist natürlich nicht so ganz ernst gemeint, drängt
aber dennoch auf eine Antwort. Der erste Artikel unseres
Grundgesetzes wird so oft zitiert und als wichtig empfunden,
aber was genau ist denn meine „Würde“?
Das hab ich oben erklärt.
Wie kann etwas
unantastbar sein, wenn es nicht einmal genau bestimmt ist?
Definition siehe oben.
Ein
Nobelpreisträger hat eine hohe Würde.
Er hat die gleich Menschenwürde aus Art 1 wie jeder andere Mensch auch. Würdiges Verhalten ist etwas anderes.
Ist diese rechtlich
unantastbar? Ich denke nicht. Man müßte eher von einer
„Mindestwürde“ im GG sprechen. Es gibt im Gesetz normalerweise
immer Grenzen. Armutsgrenzen, Steuergrenzen (bzw. -klassen),
Einkommensgrenzen usw. Wo liegt die Grenze meiner Würde?
Die Menschenwürde ist unantastbar. Jeder hat auch ein Recht auf Gesundheit aus Art 2, das ist nicht unantastbar, wie oben beschrieben.
Meiner Meinung nach in den Menschenrechten. Würde zeigt sich
in Rechten. Mehr Würde bedeutet mehr Rechte. Mindestwürde
bedeutet also Mindestrechte und diese wiederum sind die
Menschenrechte. NUn gehört aber der erste Artikel im GG zu den
„Grundrechten“ (die den Menschenrechten entsprechen), also den
Mindesrechten.
Evtl. hast Du das jetzt besser verstanden - wenn nicht Buch kaufen.
Wie kann in einem Artikel ein Wort vorkommen,
das unter anderem über diesen Artiekl erst definiert wird. Ich
kann doch auch nicht sagen: „Eine Katze ist etwas, das wie
eine Katze aussieht“. Also kann ich auch nicht sagen „Ein
Grundrecht eines jeden Menschen ist, daß bestimmte Grundrechte
an ihm unantastbar sind“.
Die meisten Rechtsbegriffe werden durch die Rechtsprechung ausgelegt, das ist normal.
Für mich mehr als unsauber formuliert.
Nein - man nennt es allgemein abstrakt, d.h. ein Begriff muss nicht für den Einzellfall sondern allgemein anwendbar sein - in jedem Gesetz gibt es eine Menge solcher Begriffe und Regelungen, sonst müßte ja jede Person in jedem Fall ihr eigenes Gesetz haben.
Ich hoffe, ich konnte Dich etwas erleuchten - anstonsten empfehle ich ein Buch zu kaufen.
M.