Versicherungsschaden: nur 50% Schadensregulierung
Von: , Frage gestellt am Mo, 13. Sep 1999
TaKk!
Ich habe einen Haftpflichschaden verursacht, bei dem ich m.W. nicht schuld bin. Die Versicherung schrieb mir folgendes:
Sehr geehrter blabla...
anbei erhalten sie einen Verrechnungsscheck ueber 500DM. Wir sehen ein ueberwiegendes Verschulden Ihrerseits. Auch erscheint die Schadenhoehe nicht nachvollziehbar. Im Erledigungsinteresse und zwecks Vermeidung eines Rechtsstreites erhalten sie obigen Betrag.
Kann ich eine Begruendung verlangen, ohne dass der Scheck zurueckgezogen wird oder weitere Rechtsschritte eingeleitet werden? Auch eine Begruendung, warum die Schadenshoehe nicht nachvollziehbar ist?
Ich bin ja kein Abzocker, aber der Schaden belaeuft sich nunmal auf 1040DM und das Maedchen, was mir vor's Fahrrad gefahren ist, hat rumgealbert auf der Strasse und nicht weiter gekukkt. Dann bin ich mit etwas mehr als Schrittempo fast in ihr Fahrrad gefahren. Vorher stieg ich noch sanft ueber meinen Lenker ab, dieser schlug um ueber den Rahmen und beaschaedigte den Rahmen insoweit, dass eine Schraube Material (Alu) abgetragen hat. Der Rahmen selber, so der Haendler, kann jetzt dazu neigen, dass der in ca. 2 Jahren an der Stelle bricht. Der Hersteller uebernimmt dann wohl keine Garantieansprueche.
Ich war uebrigens auf der vorfahrtsberechtigten Strasse, die Tochter fuhr anschliessend verkehrtherum durch die Einbahnstrasse. Genau auf diesem T-Stueck kam es zum Unfall (ohne Personenschaeden).
Li
