Nein, nein, nicht was Ihr jetzt denkt, ich habe mir nicht von einem Freund Falschgeld drucken lassen und bin dann erwischt worden.
Vielmehr habe ich gerade einen Bericht im Fernsehen gesehen, in dem Ladenbesitzern empfohlen wurde bei größeren Scheinen Namen und Adresse des Kunden aufzunehmen und sich die Seriennummer des Scheins mit Unterschrift bestätigen zu lassen, da die Blüten heutzutage schon so gut seien, dass man sie mit normalen Mitteln kaum noch unterscheiden könne.
Dazu habe ich aber mal ein paar Fragen:
Ist es überhaupt zulässig Namen und Adresse zu verlangen? Irgendwie habe ich da bedenken, wegen des Datenschutzes.
Wie soll sich der normale Bürger schützen, man kann wohl kaum zu jedem Schein notieren, wo man ihn erhalten hat?
Selbst wenn man zu diesem Mittel greift, wie ist es, falls man die Blüte aus einem Bankautomaten bekommt. Reicht es dann anzugeben, wo und wann man das Geld gezogen hat und muss dann die Bank für den schaden aufkommen? Wenn ja, wie soll man sowas beweisen, die Automaten einem wohl kaum eine Unterschrift geben.
ich kann Dir nur etwas zum Thema Geldautomat sagen :
Das Geld, was die Banken dort in Kassetten einfüllen, kommt direkt von der LZB. Die Scheine sind zwar gebraucht, bei der LZB aber durch mehrere erfahrene Hände gegangen. Ich halte es für extrem unwahrscheinlich, aus einem Automaten eine Blüte zu erhalten.
Zur Erklärung : Das Geld, was im normalen Kassenbestand einer Filiale ist, also „nur“ vom Kassierer gesichtet wurde, ist für den Automaten nicht gut geeignet, denn es ist zu verknickt. Übrigens : druckfrische Scheine laufen im Automaten auch nicht gut, denn die sind zu glatt.
Ich weiss nicht wie, aber die LZB „bügelt“ die Scheine.
, auf Echtheitsmerkmale achten, Hilfsmittel einsetzen, aufmerksam sein, beten…
Selbst wenn man zu diesem Mittel greift, wie ist es, falls
man die Blüte aus einem Bankautomaten bekommt. Reicht es dann
anzugeben, wo und wann man das Geld gezogen hat und muss dann
die Bank für den schaden aufkommen? Wenn ja, wie soll man
sowas beweisen, die Automaten einem wohl kaum eine
Unterschrift geben.
Wenn was aus dem Automaten kommt - was nicht möglich sein soll - Geld sofort prüfen und bei Falschgeld und ohne Einstecken an den nächsten schalter oder nachts den Notrufknopf drücken, Geld in der Hand behalten, Polizei holen, sich durchsuchen lassen - als Beweis, das man nicht das Original aus dem Automaten in der Tasche hat…hoffen das die Bank das glaubt und kulant ist.
Es ist allgemein sehr ärgerlich Falschgeld in den Händen zu halten, der beste Schutz ist zwar aufpassen, aber leider nicht immer ausreichend… Absoluten Schutz gibts leider nicht.
vielen Dank für Deine Antwort. Ich möchte aber noch was dazu sagen.
Dazu habe ich aber mal ein paar Fragen:
Ist es überhaupt zulässig Namen und Adresse zu verlangen?
Irgendwie habe ich da bedenken, wegen des Datenschutzes.
Klar, wenn Du nicht willst brauchst Du ja kein Geschäft zu
machen.
Hmm… So einfach ist die Rechtslage glaube ich nicht. Ich denke so ein Vorgehen müsste mindestens in der AGB des Ladens vermerkt sein.
Wie soll sich der normale Bürger schützen, man kann wohl
kaum zu jedem Schein notieren, wo man ihn erhalten hat?
Informationsbroschüren lesen oder hier kucken:
Sehr schön, aber es wurde ja eben gesagt, das selbst Verkäufer, gerüstet mit Schwarzlichtlampen und bestimmt mehr Erfahrung als ich im Falschgeld erkennen, bei diesen neuen Blüten Probleme haben.
Wenn was aus dem Automaten kommt - was nicht möglich sein soll
Okay, hat Hans-Jürgen ja schon erklärt. Ich war mir da bisher nicht so sicher, wie genau diese Scheine geprüft werden.
Geld sofort prüfen und bei Falschgeld und ohne Einstecken an
den nächsten schalter oder nachts den Notrufknopf drücken,
Geld in der Hand behalten, Polizei holen, sich durchsuchen
lassen - als Beweis, das man nicht das Original aus dem
Automaten in der Tasche hat…hoffen das die Bank das glaubt
und kulant ist.
Hm… Ist ja schon irgendwie komisch: Gebe ich Dir Falschgeld, dann wird das (ohne wenn und aber) zu meinen Lasten gewertet. Gibt die Bank mir Falschgeld dann muss ich auf Kulanz hoffen. Mal wieder typisch.
Es ist allgemein sehr ärgerlich Falschgeld in den Händen zu
halten, der beste Schutz ist zwar aufpassen, aber leider nicht
immer ausreichend… Absoluten Schutz gibts leider nicht.
Das ist mir schon klar. Hauptgrund meiner Frage war der (IMO nach wie vor etwas seltsame) Vorschlag von Sat.1 Name, Adresse und Seriennummer mit Unterschrift bestätigen zu lassen. Das wältzt doch jegliches Risiko beim Verbraucher ab.
Klar, wenn Du nicht willst brauchst Du ja kein Geschäft zu
machen.
Hmm… So einfach ist die Rechtslage glaube ich nicht. Ich
denke so ein Vorgehen müsste mindestens in der AGB des Ladens
vermerkt sein.
grundlegenes Mißverständnis: In den AGB muß gar nichts stehen, es muß sie nicht einmal geben. Der Unternehmer vereinfacht sich mit AGB den geschäftlichen Umgang, wenn er nicht bei jedem Geschäft auf 37 einzelne Punkte verweisen muß, sondern auf die AGB verweisen kann. Aber das ist seine Entscheidung, wenn er keine AGB hat, ist das seine Ssache.
Ansonsten: In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Jeder kann Verträge abschließen, die innerhalb gewisser Grenzen frei ausgestaltet werden können. Wenn der Händler nur mit denen Geschäfte macht, die Name und Adresse rausrücken, ist das seine freie und legitime Entscheidung.
Ob sie vernünftig ist, steht auf einem anderen Blatt.
grundlegenes Mißverständnis: In den AGB muß gar nichts stehen,
es muß sie nicht einmal geben.
Auch Mißverständnis: Das war mir so bekannt.
Ansonsten: In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Jeder
kann Verträge abschließen, die innerhalb gewisser Grenzen frei
ausgestaltet werden können. Wenn der Händler nur mit denen
Geschäfte macht, die Name und Adresse rausrücken, ist das
seine freie und legitime Entscheidung.
Ich hoffe Du berätst Deine Bank etwas besser (oder ich irre mich total). So wie ich das sehe, läuft es folgendermaßen ab:
Ich gehe an die Kasse und lege die Ware hin (Vertragsangebot)
Die Kassiererin tippt den Betrag ein und sagt „13,95 Euro“ (Vertragsannahme)
=> Vertrag ist geschlossen!!!
Jetzt will ich bezahlen und nehme einen 100 Euro Schein.
Die Verkäuferin will nun von mir die Daten oder den 100 Euro Schein nicht annehmen.
=> Geht nicht! Der Vertrag ist bereits geschlossen und es liegt keine Unmöglichkeit vor (z.B. sie kann nicht wechseln)!
Anders ist es natürlich, wenn diese Klausel schon in den AGB drinsteht. Dann kann ich meinerseits auf Kulanz der Verkäuferin hoffen.
(oder ich irre
mich total). So wie ich das sehe, läuft es folgendermaßen ab:
Ich gehe an die Kasse und lege die Ware hin
(Vertragsangebot)
Die Kassiererin tippt den Betrag ein und sagt „13,95 Euro“
(Vertragsannahme)
So einfach ist es sicher nicht. Der Euro ist zwar gesetzliches und insofern zu akzeptieren. Nur: Hier zweifelt der Händler die Echtheit der Scheine an.
Weiterhin: Wenn die Annahmeerklärung lautet: „Ja, ich will Dir das verkaufen aber vorher dies und jenes prüfen und notieren“ ist der Vertrag eben nicht zustande gekommen.
Sorry, ich fühlte mich glaube ich nicht ganz ernst genommen. Ich gebe aber zu, das war nicht ganz korrekt, auch wenn ich durch meinen Zusatz „oder ich…“ versucht habe das ganze zu entschärfen. Also: Entschuldige bitte.
So wie ich das sehe, läuft es folgendermaßen ab:
Ich gehe an die Kasse und lege die Ware hin
(Vertragsangebot)
Die Kassiererin tippt den Betrag ein und sagt „13,95 Euro“
(Vertragsannahme)
So einfach ist es sicher nicht.
Prinzipiell erstmal schon.
Der Euro ist zwar gesetzliches
und insofern zu akzeptieren. Nur: Hier zweifelt der Händler
die Echtheit der Scheine an.
Und wie ist da nun die Rechtslage? Für mich gibt es da zwei Möglichkeiten:
Die Verkäuferin beweist mir die Unechtheit des Scheins, ruft die Polizei… und von da an geht die Sache seinen Lauf.
Sie zweifelt, kann die Sache aber nicht beweisen. Der Vertrag ist jedoch schon geschlossen, ich kann also auf die Aushändigung meiner Ware bestehen. Wenn mein Zahlungsmittel nicht akzeptiert wird, dann kann sie gerne meine Anschrift haben und ich überweise das Geld. NUR: Anschrift UND Geld, das geht IMO nicht!
Und zwar genau aus besagtem Grund: Das Risiko kann nicht auf dem Käufer abgewälzt werden. Entweder man akzeptiert die Bezahlung oder nicht, ein in dieser Art schwebend ungültige Vertragsannahme ist IMO sittenwidrig.
Weiterhin: Wenn die Annahmeerklärung lautet: „Ja, ich will Dir
das verkaufen aber vorher dies und jenes prüfen und notieren“
ist der Vertrag eben nicht zustande gekommen.
Das ist praktisch so, als würde es in den AGB drinstehen. Der Fall ist klar.
Und wie ist da nun die Rechtslage? Für mich gibt es da zwei
Möglichkeiten:
Die Verkäuferin beweist mir die Unechtheit des Scheins,
ruft die Polizei… und von da an geht die Sache seinen Lauf.
Nö. Sie muss es Dir nicht beweisen. Sie hat den Verdacht Du hast ihr Falschgeld gegeben, das ist eine Straftat, sie ruft die Polizei, die weiß es auchnicht genau, weil es keine Spezialisten sind. Du bekommst eine Strafanzeige, der Schein wird untersucht. Ist er echt wird das Verfahren eingestellt, Du bekommst ihn wieder. Ist er falsch wird geprüft, ob Du vorsätzlich gehandelt hast, dann wirst Du bestraft, wenn das beweisbar ist, sonst wird das Verfahren eingestellt und das Geld ist weg - natürlich versucht man noch zu ermitteln, wo Du den Schein her hast.
Das mag unbefriedigend sein, ist aber so…
Sie zweifelt, kann die Sache aber nicht beweisen. Der
Vertrag ist jedoch schon geschlossen, ich kann also auf die
Aushändigung meiner Ware bestehen. Wenn mein Zahlungsmittel
nicht akzeptiert wird, dann kann sie gerne meine Anschrift
haben und ich überweise das Geld. NUR: Anschrift UND Geld, das
geht IMO nicht!
Wenn der Vertrag durch Einigung und Übergabe abgeschlossen ist, dann kannst Du ja auch einfach abhauen ohne Deine Adresse anzugeben - festhalten darf man Dich nur, wenn man von Falschgeld ausgeht, also Verdacht einer Straftat jedermansrecht 127 I StPO.
Und zwar genau aus besagtem Grund: Das Risiko kann nicht auf
dem Käufer abgewälzt werden. Entweder man akzeptiert die
Bezahlung oder nicht, ein in dieser Art schwebend ungültige
Vertragsannahme ist IMO sittenwidrig.
Na ich bin zwar kein Zivilrechtler - aber Sittenwidrig ist wohl etwas anderes.
Weiterhin: Wenn die Annahmeerklärung lautet: „Ja, ich will Dir
das verkaufen aber vorher dies und jenes prüfen und notieren“
ist der Vertrag eben nicht zustande gekommen.