Abgeschlepptes Auto - Rechnung

Hallo, eine Frage: am 23.JULI 2003 wurde mein Auto abgeschleppt (Parken im Parkverbot…). Abholen etc. war kein Problem, habe das Auto am selben Tag wieder bekommen. Heute erst erhalte ich die Rechung. Frage: ist das nicht ein wenig spät? Gibt es in einem solchen Fall Fristen? Und noch was: das eigentliche Abschleppen kostet 96,09 Euro. Da das Parkverbot in einem Gebiet stand, dass zu einer öffentlichen Behörde zählt und diese Behörde mir jetzt auch die Rechnung geschickt hat, will diese Behörde als Bearbeitungsgebühr 40 Euro zusätzlich (insg. also 136,09 Euro). Frage: Ist sowas verhältnismäßig? Kann ich irgendetwas tun oder einfach brav bezahlen?
Danke und Gruß, Marc

Hallo Marc,

´ner Bekannten von mir ist sowas letztens passiert, da ging es allerdings um
2001! Ja, es gibt Fristen, die liegen aber z.B. in NRW so um die 3 oder 4 Jahre.
Ich habe das letztens erst nachgesehn, habe es aber leider grade nicht parat. Das
ist halt auch abhängig von dem Bundesland, in dem es passiert ist.
Ich gehe aber davon aus, das Juli ´03 noch nicht verfristet ist.
Deshalb wirst Du wohl besser bearten sein, zu zahlen, auch wenn´s ärgerlich ist.

Gruß vom Namensvetter

Hallo Marc,

da kannst du sehen, wie stark belastet die Behörde ist, dass sie es nicht eher schafft, den Leistungsbescheid zu erstellen.

Die Frist ist aber OK.

Gruß
HaWeThie

… ja so stark belastet, dass der Schrieb 40 Euro kostet!!! Da muss mächtig viel los sein in der Behörde.
Gruß m

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… ja so stark belastet, dass der Schrieb 40 Euro kostet!!!
Da muss mächtig viel los sein in der Behörde.
Gruß m

Hmmm… Irgendwie verstehe ich Deinen einwand nicht.
Kannst Du bitte mal erklären was die Gebühr mit der Arbeitsbelastung zu tun hat?
Zu den Gebühren kann man stehen wie man will, aber sie haben nichts mit der Bearbeitungszeit zu tun.

Hauptsache gemeckert, oder was?

Gruß S.

  1. das ‚belastet‘ bezieht sich auf die obere Antwort: bitte immer den gesamten Pfad lesen.
  2. Staatliche Ämter, Behörden etc. argumentieren bei Festsetzungen von Bearbeitungsgebühren immer auch mit einem Steigen der Arbeitsbelastung. Bei Bearbeitungsgebühren geht es aber nie um die Deckung der tatsächlichen BEARBEITUNGSgebühr, sondern um die Füllung anderer staatlicher Töpfe(Beispiel: im Zuge der Einführung von Studiengebühren, wurde - ganz nebenbei - der Beitrag der Bearbeitungskosten der Studenten im Studentenbüro (z.B. Ausstellen vom Studiausweis etc.) um über 100% angehoben. Damit wollte die Behörde ganz offensichtlich im Kanon steigender Beiträge für Studenten zusätzlich Geld in die Behörde bringen. Es wurde geklagt. Letztes Jahr habe ich diese hohen Mehr-Gebühren zurückerstattet bekommen. Das Bundesverfassungsgericht entschied: die Kosten sind nicht verhältnismäßig zur geleisteten Arbeitskraft und sonstigen Ausgaben des Amtes. Eine ähnliche Klage gab es auch gegen die Gebühren bei den Zulassungsstellen für KfZ: Trotz einem Mehr-Einsatz von Computern und einer viel schnelleren Bearbeitungszeit (z.B. für den Kunden bei Neuanmeldung eines KfZ) stiegen die Gebühren in den letzten Jahren stark an. Warum!?! In diesem Zusammenhang sehe ich auch meinen ‚Einwand‘ - der mehr eine Anmerkung ist -: 40 Euro für das Ausstellen eines Strafzettels ist nicht verhältnismäßig für die geleistete Arbeitskraft. Leider habe ich keine Zeit zu klagen und auch keine Lust, außerdem genug Geld.). Die Beschriebenen ‚Zustände‘ kann man hinnehmen, meckern oder klagen. Es nicht verstehen ist traurig.
  3. Im übrigen spreche ich hier - wenn man meine Anmerkung wirklich so genau nehmen will - lediglich von Arbetsbelastung und nicht Arbeitszeit (vgl. deinen Satz 3 und 4)
    Gruß marc

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

In diesem Zusammenhang sehe ich auch meinen ‚Einwand‘

  • der mehr eine Anmerkung ist -: 40 Euro für das Ausstellen
    eines Strafzettels ist nicht verhältnismäßig für die
    geleistete Arbeitskraft.

Hi

  1. die Gebühren werden unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit aufgrund einer Gebührenordnung erhoben.
    es ist vollkommen egal, ob der Leistungsbescheid nach zwei Tagen, oder zwei Monaten kommt

  2. die 40 EUR waren keine Gebühr für einen Strafzettel sondern für die Einforderung der Abschleppkosten.
    Frag doch mal beim Abschlepper nach, wann er die Rechnung an die Stadt gschickt hat.

  3. Wenn ein Bescheid jemandem nicht passt: Rechtsmittelbelehrung lesen und danach handeln

Gruß
HaWeThie