Fitnessstudio und zeitvertrag

Hallo,

ich möchte aus meinem fitness-studio vertrag aussteigen, weil mir schlicht die atmosphäre da nicht mehr gefällt. welche chance hab ich aus 24monats vertrag rauszukommen? ich hab mal gehört, es gäbe da urteile, dass eine normale kündigungsfrist (3 monate) gelten muss?

Vielen Dank,

chris

Hallo Chris,

zum sechshundertdreiundachzigsten mal in diesem Jahr der Stoff aus der ersten Stunde im Unterricht zum BGB:

Verträge müssen eingehalten werden

Du hast dich bewusst für diese Laufzeit entschieden (wahrscheinlich um Aufnahmegebühr zu sparen) und bist nun an den Vertrag gehalten.
Die Tatsache, dass dir die „Atmosphäre nicht passt“ berechtigt nicht zu einer Kündigung - da hättest du vorher ein paar Probestunden machen sollen.

Gruß
HaWeThie

Hallo,
legale gibt es wirklich keine, außer Du kannst belegen, das es aus gesundheitlichen Gründen oder wg. Ortswechsel nicht mehr möglich ist zu trainieren (solche Klauseln sind meist im Vertrag enthalten).
Praktisch wäre es allerdings denkbar, daß Dir das Studio selbst kündigen will oder eine Trennung im gegenseitigen Interesse anstrebt, wenn z.B. sich andere Mitglieder massiv durch Deine Anwesenheit gestört/belästigt/bedroht fühlen *g* (nur ein Denkanstoß).

Gruss
Enno

Hallo Chris,

akzeptiert das Studio die Übernahme Deines Vertrages durch einen Dritten?

Dann „verkaufe“ doch den Vertrag. Vielleicht zahlst Du etwas drauf, aber das wäre eine legale Möglichkeit.

olli

Hallo,

Die Tatsache, dass dir die „Atmosphäre nicht passt“ berechtigt
nicht zu einer Kündigung - da hättest du vorher ein paar Probestunden machen sollen.

na ja die Atmosphäre ändert sich in solchen Studios teilweise, insbesondere wenn sie neu aufgemacht haben. Die paar Probestunden können da max. als Ausschlußkriterium herhalten.

Gruss
Enno

Praktisch wäre es allerdings denkbar, daß Dir das Studio
selbst kündigen will oder eine Trennung im gegenseitigen
Interesse anstrebt, wenn z.B. sich andere Mitglieder massiv
durch Deine Anwesenheit gestört/belästigt/bedroht fühlen *g*
(nur ein Denkanstoß).

Ein guter Tipp. Das Dumme ist nur, dass die vertragliche Zahlungspflicht einer Seite nicht aufgehoben wird, wenn diese Seite grob ihre Verpflichtungen verletzt. Und was du hier vorschlägst, sind zumindest Verstösse gegen die Hausordnung, die eine Kündigung ohne Aufhebung der Zahlungsverpflichtung nach sich ziehen. Zuzüglich evtl. Schadensersatzforderungen.

Gruss,
Schorsch

Hallo,
hängt davon ab, wie man es anstellt. Wenn ich Personen tätlich angreife sicher. Wenn ich aber z.B. aggressiv trainiere und dadurch ein paar Wellness Freaks stiften gehen, kann mir das zum Vorwurf gemacht werden *g* ? Die Hausordnungen sind i.allg. so unpräzise gefaßt, daß sich leicht Lücken entdecken lassen, die man ausnutzen kann. Wenn das Studio dann dennoch ein Hausverbot erteilt und auf weitere Zahlung besteht, würde ich die Einzugsvollmacht (wenn überhaupt erteilt) sperren und den die weitere „Diskussion“ gerichtlich durchführen.

Gruss
Enno