Hallo zusammen! Was denkt Ihr über folgendes Geschehen: Erwerb von 2 unterschiedlichen Artikeln an zwei unterschiedlichen Tagen vom selben Verkäufer im Internet (ebay). Automatische Zahlungs-Info separat je Artikel, die lt. Aussage des Verkäufers nicht erkennt, dass man mehrere Artikel erworben hat. Rechnungsbetrag von Artikel XY plus 2,20 Euro sowie Artikel YZ plus 4,50 Euro. Geliefert wurden aber beide Dinge in EINEM Doppelbrief für 2,20 Euro. In meinen Augen ist das Betrug, der Verkäufer hingegen meint, er müsse auch „einen Anteil für Sprit, Verpackung etc.“ haben. Bin gespannt auf Eure Ansichten. Angelika
Als was waren denn die 2,20 und 4,50 Ausgewiesen?
Wenn da eindeutig Versandkosten stand, ist der Verdacht des Betruges gegeben, denn er hat 2x für einen Versand kassiert. Das würde ich ihm schreiben und ihm mitteilen, er möge den Betrag der den tatsächlichen Versandkosten entspricht einbehalten und den anderen unverzüglich zurücküberweisen - sonst Anzeige wegen Verdacht des Betruges.
Soweit ist das dann alles kostenlos. Ob Du das dann tatsächlich tust kannst Du Dir ja überlegen, wenn er nicht drauf reagiert. Ob er tatsächlich bestraft wird ist natürlich auch fraglich, aber durchaus möglich. Ich an seiner Stelle würds nicht riskieren.
Hebe auf jeden Fall den Umschlag auf, wenns noch geht und gib ihn ggf. mit Ausdrucken des E-Mailverkehrs zur Anzeige, als Beweismittel.
M.
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Hallo Mike!
Als was waren denn die 2,20 und 4,50 Ausgewiesen?
Diese Summen waren konkret als Porto und Verpackung angegeben.
Wenn da eindeutig Versandkosten stand, ist der Verdacht des
Betruges gegeben, denn er hat 2x für einen Versand kassiert.
Ja, das sehe ich ebenso.
Das würde ich ihm schreiben und ihm mitteilen, er möge den
Betrag der den tatsächlichen Versandkosten entspricht
einbehalten und den anderen unverzüglich zurücküberweisen -
sonst Anzeige wegen Verdacht des Betruges.
Habe (noch) freundlich darum gebeten, mir den überzahlten Betrag zurückzuüberweisen.
Als Antwort kam dann wie o.g. der Hinweis, dass er schließlich auch einen Beitrag für Sprit etc. haben müsse, wenn er „schon so billig verkaufe“…
Soweit ist das dann alles kostenlos. Ob Du das dann
tatsächlich tust kannst Du Dir ja überlegen, wenn er nicht
drauf reagiert. Ob er tatsächlich bestraft wird ist natürlich
auch fraglich, aber durchaus möglich. Ich an seiner Stelle
würds nicht riskieren.
Meine letzte mail an ihn war mit dem Hinweis, dass er sich möglicherweise nicht bewusst ist, das das Betrug ist. Schließlich hat er ja den Vertrag, den ich mit ihm geschlossen habe, nicht erfüllt, sondern bereichert sich praktisch an den nicht entstandenen Portokosten. (Bei mir insgesamt 4,70 Euro)
Hebe auf jeden Fall den Umschlag auf, wenns noch geht und gib
ihn ggf. mit Ausdrucken des E-Mailverkehrs zur Anzeige, als
Beweismittel.
Ja, den Umschlag habe ich aufgehoben, ist klar. Eigentlich widerstrebt es mir, für so etwas (eigentlich chicken-shit) unseren Anwalt zu bemühen, aber andererseits geht es ums Prinzip, und ich bin offenbar nicht die Einzige, der das so mit dem Verkäufer geschehen ist.
Angelika
Richtig so…
Ja, den Umschlag habe ich aufgehoben, ist klar. Eigentlich
widerstrebt es mir, für so etwas (eigentlich chicken-shit)
unseren Anwalt zu bemühen, aber andererseits geht es ums
Prinzip, und ich bin offenbar nicht die Einzige, der das so
mit dem Verkäufer geschehen ist.
E-Bay lebt ja von der Ehrlichkeit der Leute. Wer also nicht ehrlich ist muss eben dazu angehalten werden 
M.
Du hast zwei verschiedene Verträge abgeschlossen und in beiden Verträgen die Verpflichtung zur Zahlung der Versandkosten akzeptiert. Wenn der Verkäufer einen kostensparenden Versandweg findet, kann er diesen selbstverständlich nutzen, ohne dass sich an deiner Verpflichtung irgend etwas ändert. Der Verkäufer kann aus Kulanz seine Einsparung mit dir teilen, muss es aber nicht.
Hier gleich die grosse Keule ‚Betrug‘ hervorzuholen, ist keinesfalls angemessen, hier solltest du ein paar Etagen tiefer stapeln. Du weigerst dich schliesslich, deinen vertraglichen Pflichten nachzukommen. Der Verkäufer hingegen hat ordnungsgemäss geliefert.
Gruss,
Schorsch
Du hast zwei verschiedene Verträge abgeschlossen und in beiden
Verträgen die Verpflichtung zur Zahlung der Versandkosten
akzeptiert.
Richtig, hab ich auch überwiesen.
Wenn der Verkäufer einen kostensparenden
Versandweg findet, kann er diesen selbstverständlich nutzen,
ohne dass sich an deiner Verpflichtung irgend etwas ändert.
WO steht das, dass er einen anderen Weg wählen kann als den, den er in dem Vertrag anbietet, und den ich schließlich bezahlt habe?
Wenn der Verkäufer auf ebay sogar in seinem Verkauftext schreibt „Achtung, beim Kauf mehrerer Artikel kann Porto gespart werden“?
Der Verkäufer kann aus Kulanz seine Einsparung mit dir
teilen, muss es aber nicht.
Du kannst mir sicher mitteilen, woher diese Informationen stammen, denn ICH bin meiner Verpflichtung, nämlich der Zahlung, umgehend nachgekommen.
Hier gleich die grosse Keule ‚Betrug‘ hervorzuholen, ist
keinesfalls angemessen, hier solltest du ein paar Etagen
tiefer stapeln. Du weigerst dich schliesslich, deinen
vertraglichen Pflichten nachzukommen. Der Verkäufer hingegen
hat ordnungsgemäss geliefert.
Stimmt nicht, denn ich habe schließlich bereits überwiesen.
Angelika
Hallo Angelika,
WO steht das, dass er einen anderen Weg wählen kann als den,
den er in dem Vertrag anbietet, und den ich schließlich
bezahlt habe?
Du bezahlst eine Versandpauschale. Welchen Versandweg der Verkäufer wählt, liegt in seinem Ermessen. Wählt er eine ungeeigneten Weg, ist er daher auch haftbar.
Wenn der Verkäufer auf ebay sogar in seinem Verkauftext
schreibt „Achtung, beim Kauf mehrerer Artikel kann Porto
gespart werden“?
Du schreibst, dass du an zwei versch. Tagen zwei verschiedene Käufe getätigt hast. Du hast also zwei unabhängige Verträge geschlossen.
Wenn dein Kaufmann um die Ecke ab einem Kaufwert von 100 Euro zehn Prozent Rabatt verspricht, bekommst du diese auch nicht, wenn du an zwei versch. Tagen zu je 50 Euro kaufst.
Du kannst mir sicher mitteilen, woher diese Informationen
stammen, denn ICH bin meiner Verpflichtung, nämlich der
Zahlung, umgehend nachgekommen.
Das war aus deinem ersten Posting nicht herauszulesen. Allerdings auch nicht das Gegenteil, insoweit war meine Formulierung hier nicht richtig.
Gruss,
Schorsch
Hallo,
ich denke, wir haben in Deutschland vertragsfreiheit. Und Du bist 2 Verträge mit den entsprechenden Bedingungen eingegangen.
Schlimm finde ich es nur bei Internet-Anbietern, die tatsächlich mehr durch überhöhte Porto-Pauschalen verdienen (PC-Branche) als durch den Wiederverkauf.
Gruss
Andreas
Hallo,
es passt zwar nicht direkt zu deinem Fall, aber aehnliches ist hier: http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4145 aufgefuehrt. Der Vertrag wurde ueber die besagten Versandkosten geschlossen und wenn der Verkaeufer den Artikel dann guenstiger versenden kann, dann ist das sein Glueck. Meiner Ansicht nach haettest du vorher mit ihm ausmachen muessen, dass beides in einem Umschlag verschickt wird und sich die Versandkosten dadurch reduzieren.
Aehnlich waere es doch, wenn der Verkaeufer nun bei groeszerer Ware 2,20 als Versandkosten angegeben haette und dann auf einmal 6,70 verlangt - das kann er meines Erachtens genauso wenig, weil der Vertrag ueber 2,20 lautet.
Die Anmerkungen bzgl. dem Wort Versandkosten kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Versandkosten bezeichnen nicht nur die Kosten fuer das Porto, sondern meines Erachtens die gesamten Kosten fuer den Versand, Aufwand, Verpackung und eben das Porto.
Ich wuerde die Sache einfach vergessen und das naechste Mal per eMail abklaeren, ob die Waren gemeinsam verschickt werden koennen.
Viele Gruesze und einen schoenen Sonntag
Patrick
Zivilrechtl. Streitigkeiten/Strafrecht
Die beiden Verfasser, die sich hier auf den Zivilrechtlichen Aspekt beziehen haben möglicher Weise nicht unrecht.
Logischer Weise sind Zivil- und Strafrecht gerade bei Vermögensdelikten eng verknüpft. Auch ich schrieb ja unten der „VERDACHT“ eines Betruges ist mE gegeben. Das bedeutet, wenn Du Anzeige erstatten solltest wird das geprüft und möglicher Weise aus den im zivilrechtlicher Hinsicht dargelegten Argumenten Eingestellt. Fraglich ist z.B. auch, inwiefern der Verkäufer, als er Dich aufforderte den zweiten Versandkostenbetrag zu überweisen, schon wußte, dass er nur ein Päckchen schnüren wird - Vorsatz hatte?
Aber letztlich gehts ja um eines: er hat auf jeden Fall ein unfaires Geschäftsgebaren an den Tag gelegt. Er kennt sich rechtlich auch nicht aus, sonst hätte er nicht mit Sprittkosten argumentiert, sondern wie die anderen Schreiber hier. Er wird Dir, wenn Du ihm mit einer Anzeige drohst evtl. das Geld zurücküberweisen und Du hast gewonnen. Macht er das nicht, kannst Du ihn anzeigen, aber das Geld bringt Dir das natürlich auch nicht zurück…
M.
Erstmal Danke an alle, die mir geantwortet haben.
Zum Vorsatz: ja, er wusste schon, dass er zwei Artikel zu versenden hatte, habe ihn ja darauf aufmerksam gemacht. Seine Antwort war halt, dass das automatische System das nicht erkennen könnte. Er selbst hat das aber offenbar erkannt, sonst hätte er die Ware nicht in einen Brief gepackt. Mittlerweile schreibt er mir, ich solle ihm die Sachen frankiert zurücksenden, und er würde mir dann meine Auslagen erstatten. Das werde ich natürlich nicht tun, denn wer sich als Geschäftsmann (falls er denn wirklich einer ist)so danebenbenimmt, dem traue ich nicht mehr. Nachher warte ich auf die Überweisung meiner Kohle bis zum jüngsten Tag. Habe die Sache an einen Anwalt geschickt, der sich mit ebay-Aktionen auskennt. Vielleicht hat er ja schon mal einen ähnlichen Fall erlebt. Angelika
Wahrscheinlich die beste Lösung
Poste dochmal, was rausgekommen ist…
THX,
M.
Schwieriger, als man denkt…
Hi,
Als was waren denn die 2,20 und 4,50 Ausgewiesen?
Diese Summen waren konkret als Porto und Verpackung angegeben.
Wenn da eindeutig Versandkosten stand, ist der Verdacht des
Betruges gegeben, denn er hat 2x für einen Versand kassiert.Ja, das sehe ich ebenso.
Ich nicht unbedingt. Unter „Porto und Verpackung“ ist zum einen natürlich das Briefporto zu verstehen, zum anderen aber eben auch alle anderen Kosten und Belastungen, die durch den Versand entstehen. Wie schon jemand an anderer Stelle gesagt hat: Du bist zwei Verträge eingegangen und beide sind korrekt erfüllt worden.
Dass die tatsächlichen Portokosten nicht mit den ausgewiesenen „Porto und Verpackungskosten“ übereinstimmen hat damit gar nichts zu tun.
Habe (noch) freundlich darum gebeten, mir den überzahlten
Betrag zurückzuüberweisen.
Das hätte ich allerdings auch versucht.
Als Antwort kam dann wie o.g. der Hinweis, dass er schließlich
auch einen Beitrag für Sprit etc. haben müsse, wenn er „schon
so billig verkaufe“…
Tja, da gibt’s nur eins: Das nächste mal genauer hingucken, wieviel Porto verlangt wird.
Ja, den Umschlag habe ich aufgehoben, ist klar. Eigentlich
widerstrebt es mir, für so etwas (eigentlich chicken-shit)
unseren Anwalt zu bemühen, aber andererseits geht es ums
Prinzip, und ich bin offenbar nicht die Einzige, der das so
mit dem Verkäufer geschehen ist.
Wie gesagt,im deutschen Rechtssystem ist so ziemlich alles möglich, aber ich glaube Deine Chancen stehen nicht so gut (allerdings: IANAL).
Grüße,
Anwar