Abzocke durch die Hintertür?

Von: , Frage gestellt am Sa, 6. Dez 2003

Hallo zusammen! Was denkt Ihr über folgendes Geschehen: Erwerb von 2 unterschiedlichen Artikeln an zwei unterschiedlichen Tagen vom selben Verkäufer im Internet (ebay). Automatische Zahlungs-Info separat je Artikel, die lt. Aussage des Verkäufers nicht erkennt, dass man mehrere Artikel erworben hat. Rechnungsbetrag von Artikel XY plus 2,20 Euro sowie Artikel YZ plus 4,50 Euro. Geliefert wurden aber beide Dinge in EINEM Doppelbrief für 2,20 Euro. In meinen Augen ist das Betrug, der Verkäufer hingegen meint, er müsse auch "einen Anteil für Sprit, Verpackung etc." haben. Bin gespannt auf Eure Ansichten. Angelika

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Minuten 0 hilfreich
    Re: Abzocke durch die Hintertür?

    Als was waren denn die 2,20 und 4,50 Ausgewiesen?

    Wenn da eindeutig Versandkosten stand, ist der Verdacht des Betruges gegeben, denn er hat 2x für einen Versand kassiert. Das würde ich ihm schreiben und ihm mitteilen, er möge den Betrag der den tatsächlichen Versandkosten entspricht einbehalten und den anderen unverzüglich zurücküberweisen - sonst Anzeige wegen Verdacht des Betruges.
    Soweit ist das dann alles kostenlos. Ob Du das dann tatsächlich tust kannst Du Dir ja überlegen, wenn er nicht drauf reagiert. Ob er tatsächlich bestraft wird ist natürlich auch fraglich, aber durchaus möglich. Ich an seiner Stelle würds nicht riskieren.
    Hebe auf jeden Fall den Umschlag auf, wenns noch geht und gib ihn ggf. mit Ausdrucken des E-Mailverkehrs zur Anzeige, als Beweismittel.


    M. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 48 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Abzocke durch die Hintertür?

      Hallo Mike! Als was waren denn die 2,20 und 4,50 Ausgewiesen?
      Diese Summen waren konkret als Porto und Verpackung angegeben. Wenn da eindeutig Versandkosten stand, ist der Verdacht des
      Betruges gegeben, denn er hat 2x für einen Versand kassiert.
      Ja, das sehe ich ebenso. Das würde ich ihm schreiben und ihm mitteilen, er möge den
      Betrag der den tatsächlichen Versandkosten entspricht
      einbehalten und den anderen unverzüglich zurücküberweisen -
      sonst Anzeige wegen Verdacht des Betruges.
      Habe (noch) freundlich darum gebeten, mir den überzahlten Betrag zurückzuüberweisen.
      Als Antwort kam dann wie o.g. der Hinweis, dass er schließlich auch einen Beitrag für Sprit etc. haben müsse, wenn er "schon so billig verkaufe"... Soweit ist das dann alles kostenlos. Ob Du das dann
      tatsächlich tust kannst Du Dir ja überlegen, wenn er nicht
      drauf reagiert. Ob er tatsächlich bestraft wird ist natürlich
      auch fraglich, aber durchaus möglich. Ich an seiner Stelle
      würds nicht riskieren.
      Meine letzte mail an ihn war mit dem Hinweis, dass er sich möglicherweise nicht bewusst ist, das das Betrug ist. Schließlich hat er ja den Vertrag, den ich mit ihm geschlossen habe, nicht erfüllt, sondern bereichert sich praktisch an den nicht entstandenen Portokosten. (Bei mir insgesamt 4,70 Euro) Hebe auf jeden Fall den Umschlag auf, wenns noch geht und gib
      ihn ggf. mit Ausdrucken des E-Mailverkehrs zur Anzeige, als
      Beweismittel.
      Ja, den Umschlag habe ich aufgehoben, ist klar. Eigentlich widerstrebt es mir, für so etwas (eigentlich chicken-shit) unseren Anwalt zu bemühen, aber andererseits geht es ums Prinzip, und ich bin offenbar nicht die Einzige, der das so mit dem Verkäufer geschehen ist.

      Angelika

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Richtig so...

        Ja, den Umschlag habe ich aufgehoben, ist klar. Eigentlich
        widerstrebt es mir, für so etwas (eigentlich chicken-shit)
        unseren Anwalt zu bemühen, aber andererseits geht es ums
        Prinzip, und ich bin offenbar nicht die Einzige, der das so
        mit dem Verkäufer geschehen ist.
        E-Bay lebt ja von der Ehrlichkeit der Leute. Wer also nicht ehrlich ist muss eben dazu angehalten werden ;)



        M.

        • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
          Re: Richtig so...

          Hallo,

          ich denke, wir haben in Deutschland vertragsfreiheit. Und Du bist 2 Verträge mit den entsprechenden Bedingungen eingegangen.

          Schlimm finde ich es nur bei Internet-Anbietern, die tatsächlich mehr durch überhöhte Porto-Pauschalen verdienen (PC-Branche) als durch den Wiederverkauf.

          Gruss

          Andreas

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Schwieriger, als man denkt...

        Hi, Als was waren denn die 2,20 und 4,50 Ausgewiesen?
        Diese Summen waren konkret als Porto und Verpackung angegeben. Wenn da eindeutig Versandkosten stand, ist der Verdacht des
        Betruges gegeben, denn er hat 2x für einen Versand kassiert.
        Ja, das sehe ich ebenso.
        Ich nicht unbedingt. Unter "Porto und Verpackung" ist zum einen natürlich das Briefporto zu verstehen, zum anderen aber eben auch alle anderen Kosten und Belastungen, die durch den Versand entstehen. Wie schon jemand an anderer Stelle gesagt hat: Du bist zwei Verträge eingegangen und beide sind korrekt erfüllt worden.
        Dass die tatsächlichen Portokosten nicht mit den ausgewiesenen "Porto und Verpackungskosten" übereinstimmen hat damit gar nichts zu tun. Habe (noch) freundlich darum gebeten, mir den überzahlten
        Betrag zurückzuüberweisen.
        Das hätte ich allerdings auch versucht. Als Antwort kam dann wie o.g. der Hinweis, dass er schließlich
        auch einen Beitrag für Sprit etc. haben müsse, wenn er "schon
        so billig verkaufe"...
        Tja, da gibt's nur eins: Das nächste mal genauer hingucken, wieviel Porto verlangt wird. Ja, den Umschlag habe ich aufgehoben, ist klar. Eigentlich
        widerstrebt es mir, für so etwas (eigentlich chicken-shit)
        unseren Anwalt zu bemühen, aber andererseits geht es ums
        Prinzip, und ich bin offenbar nicht die Einzige, der das so
        mit dem Verkäufer geschehen ist.
        Wie gesagt,im deutschen Rechtssystem ist so ziemlich alles möglich, aber ich glaube Deine Chancen stehen nicht so gut (allerdings: IANAL).

        Grüße,

        Anwar

  2. Antwort von nach 2 Stunden 2 hilfreich
    Re: Abzocke durch die Hintertür?

    Du hast zwei verschiedene Verträge abgeschlossen und in beiden Verträgen die Verpflichtung zur Zahlung der Versandkosten akzeptiert. Wenn der Verkäufer einen kostensparenden Versandweg findet, kann er diesen selbstverständlich nutzen, ohne dass sich an deiner Verpflichtung irgend etwas ändert. Der Verkäufer kann aus Kulanz seine Einsparung mit dir teilen, muss es aber nicht.

    Hier gleich die grosse Keule 'Betrug' hervorzuholen, ist keinesfalls angemessen, hier solltest du ein paar Etagen tiefer stapeln. Du weigerst dich schliesslich, deinen vertraglichen Pflichten nachzukommen. Der Verkäufer hingegen hat ordnungsgemäss geliefert.

    Gruss,
    Schorsch

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Abzocke durch die Hintertür?

      Du hast zwei verschiedene Verträge abgeschlossen und in beiden
      Verträgen die Verpflichtung zur Zahlung der Versandkosten
      akzeptiert.
      Richtig, hab ich auch überwiesen.
      Wenn der Verkäufer einen kostensparenden Versandweg findet, kann er diesen selbstverständlich nutzen,
      ohne dass sich an deiner Verpflichtung irgend etwas ändert.
      WO steht das, dass er einen anderen Weg wählen kann als den, den er in dem Vertrag anbietet, und den ich schließlich bezahlt habe?
      Wenn der Verkäufer auf ebay sogar in seinem Verkauftext schreibt "Achtung, beim Kauf mehrerer Artikel kann Porto gespart werden"? Der Verkäufer kann aus Kulanz seine Einsparung mit dir
      teilen, muss es aber nicht.
      Du kannst mir sicher mitteilen, woher diese Informationen stammen, denn ICH bin meiner Verpflichtung, nämlich der Zahlung, umgehend nachgekommen. Hier gleich die grosse Keule 'Betrug' hervorzuholen, ist
      keinesfalls angemessen, hier solltest du ein paar Etagen
      tiefer stapeln. Du weigerst dich schliesslich, deinen
      vertraglichen Pflichten nachzukommen. Der Verkäufer hingegen
      hat ordnungsgemäss geliefert.
      Stimmt nicht, denn ich habe schließlich bereits überwiesen.

      Angelika

      • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Abzocke durch die Hintertür?

        Hallo Angelika, WO steht das, dass er einen anderen Weg wählen kann als den,
        den er in dem Vertrag anbietet, und den ich schließlich
        bezahlt habe?
        Du bezahlst eine Versandpauschale. Welchen Versandweg der Verkäufer wählt, liegt in seinem Ermessen. Wählt er eine ungeeigneten Weg, ist er daher auch haftbar. Wenn der Verkäufer auf ebay sogar in seinem Verkauftext
        schreibt "Achtung, beim Kauf mehrerer Artikel kann Porto
        gespart werden"?
        Du schreibst, dass du an zwei versch. Tagen zwei verschiedene Käufe getätigt hast. Du hast also zwei unabhängige Verträge geschlossen.

        Wenn dein Kaufmann um die Ecke ab einem Kaufwert von 100 Euro zehn Prozent Rabatt verspricht, bekommst du diese auch nicht, wenn du an zwei versch. Tagen zu je 50 Euro kaufst. Du kannst mir sicher mitteilen, woher diese Informationen
        stammen, denn ICH bin meiner Verpflichtung, nämlich der
        Zahlung, umgehend nachgekommen.
        Das war aus deinem ersten Posting nicht herauszulesen. Allerdings auch nicht das Gegenteil, insoweit war meine Formulierung hier nicht richtig.

        Gruss,
        Schorsch

      • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
        Zivilrechtl. Streitigkeiten/Strafrecht

        Die beiden Verfasser, die sich hier auf den Zivilrechtlichen Aspekt beziehen haben möglicher Weise nicht unrecht.
        Logischer Weise sind Zivil- und Strafrecht gerade bei Vermögensdelikten eng verknüpft. Auch ich schrieb ja unten der "VERDACHT" eines Betruges ist mE gegeben. Das bedeutet, wenn Du Anzeige erstatten solltest wird das geprüft und möglicher Weise aus den im zivilrechtlicher Hinsicht dargelegten Argumenten Eingestellt. Fraglich ist z.B. auch, inwiefern der Verkäufer, als er Dich aufforderte den zweiten Versandkostenbetrag zu überweisen, schon wußte, dass er nur ein Päckchen schnüren wird - Vorsatz hatte?
        Aber letztlich gehts ja um eines: er hat auf jeden Fall ein unfaires Geschäftsgebaren an den Tag gelegt. Er kennt sich rechtlich auch nicht aus, sonst hätte er nicht mit Sprittkosten argumentiert, sondern wie die anderen Schreiber hier. Er wird Dir, wenn Du ihm mit einer Anzeige drohst evtl. das Geld zurücküberweisen und Du hast gewonnen. Macht er das nicht, kannst Du ihn anzeigen, aber das Geld bringt Dir das natürlich auch nicht zurück....


        M.



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