Haftpflicht bei Verwandten!

Von: , Frage gestellt am Mo, 3. Apr 2000

Hallo,
der Fall: ich habe einer Bekannten einen "Schaden" zugefügt (Bänderriss) der Fall wurde schon der Versicherung gemeldet. Jetzt werde ich diese Heiraten (Glück). Bleibt nur die Frage: ist der Schaden der vor der Eheschließung auftrat, aber noch nicht ganz behoben ist, immer noch in meiner Haftpflicht mitversichert, oder ändert sich da was, da wir heiraten???
Im Voraus vielen Dank
Michael

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Minuten hilfreich
    Re: Haftpflicht bei Verwandten!

    Hi!

    Was ist das denn für eine Frau, die du erst mißhandeln mußt, damit Sie dich heiratet ;o)))

    Wenn die Versicherung den Schaden anerkannt hat, gilt dies auch weiterhin, da entscheidend die "Bedingungen" am "Tattag" sind.

    Gruß

    Bernd [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 47 Minuten hilfreich
      Re^2: Haftpflicht bei Verwandten!

      Die Versicherung hat noch nichts anerkannt, da das Ganze ja noch nicht abgeschlossen ist und meine "Zukünftige" auch noch Italienerin ist...dauert also alles etwas mit dem Übersetzten. Aber erst mal vielen Dank
      Ciao Michael

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