Hallo liebe Leuts,
pünktlich vor Weihnachten versucht mein Arbeitgeber einige Mitarbeiter so richtig zu motivieren indem er eine Änderungskündigung aussprechen will.
Gegenstand der Kündigung ist, dass wir in Zukunft anstatt 39,75 ab Anfang nächsten Jahres 40 Std. arbeiten sollen.
So weit so gut. Jetzt aber meine Frage: Ist es nötig für so eine (in meinen Augen) Lappalie eine Änderungskündigung zu unterschreiben oder wäre es nicht vielleicht besser, einfach nur eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag zu machen?
Und: Welche Auswirkungen hat eine akzeptierte Änderungskündigung (z.B. auf die Betriebszugehörigkeit)?
Für baldige Antworten wäre ich sehr, sehr dankbar.
Viele Grüße
Gabriele
Hallo
Vom Prinzip her ist es schon korrekt, eine Änderungskündigung auszusprechen. Natürlich kann man sich auch einigen und einfach einen Anderungsvertrag oder eine Vertragsergänzung machen. Ist letztendlich gehoppst wie gesprungen. Bei der Änderungskündigung signalisiert der AG nur, daß er nicht diskutieren will… :o) Reaktionsmöglichkeiten bei Geltung des KSchG: Annahme, Ablehnung, Annahme unter Vorbehalt. Scheinbar scheinst Du ja zuzustimmen, daher führe ich das nicht weiter aus. Auf die Betriebszugehörigkeit hat das keinen Einfluß.
Zur Überschrift: Ob eine Änderungskündigung „gerechtfertigt“ ist, entscheiden die Richter.
Gruß,
LeoLo
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Lt. Arbeitgeber Vertragsänderung nicht möglich
Hallo noch mal,
erst mal vielen Dank an Leo für die Antwort.
Mein Arbeitgeber hat heute kundgetan, dass man sich erkundigen würde ob wirklich eine Änderungskündigung geschrieben werden müßte. Vorläufiges Ergebnis ist angeblich, dass man um selbige nicht herumkäme, da bloße Ergänzungen bzw. Änderungen des Arbeitsvertrages angeblich nicht rechtswirksam seien.
Kann das jemand bestätigen? Ich persönlcih halte das immer noch für ziemlichen Schwachsinn?!
Viele Grüße
Gabriele
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Hallo noch mal,
erst mal vielen Dank an Leo für die Antwort.
Mein Arbeitgeber hat heute kundgetan, dass man sich erkundigen
würde ob wirklich eine Änderungskündigung geschrieben werden
müßte. Vorläufiges Ergebnis ist angeblich, dass man um selbige
nicht herumkäme, da bloße Ergänzungen bzw. Änderungen des
Arbeitsvertrages angeblich nicht rechtswirksam seien.
Kann das jemand bestätigen? Ich persönlcih halte das immer
noch für ziemlichen Schwachsinn?!
Viele Grüße
Gabriele
Hallo
Sieh es ihm nach. Eventuell kennt er sich da wirklich nicht aus. Zumindest scheint er ja bereit, sich diesbezüglich weiterzubilden und damit ist er manchen schon mal ein großes Stück voraus. Und ja, Du hast Recht, es ist Unsinn. Einvernehmlich kann man alles von jetzt auf gleich ändern. Das kann durch einfaches konkludentes Handeln oder ausdrücklich mündlich geschehen (soweit nicht vertraglich ausgeschlossen). Aus Beweisgründen empfiehlt isch die Schriftform. Hier kann man eine einfache Vertragsergänzung machen. Eine Änderungskündigung ist aber auch ok. Letztendlich könnt Ihr das auch so machen, wenn Ihr wollt. Das Risiko für den AG ist eigentlich höher, denn Du hast bei einer Änderungskü (Geltung des KSchG vorausgesetzt) die Möglichkeit der Klage und der Annahme unter Vorbehalt. Einmal ausgesprochen kann der AG sie nicht mehr einseitig „zurücknehmen“. Eine Vertragsergänzung oder Vertragsänderung verfasst man einfach und bevor nicht beide Seiten unterschrieben haben, ist nichts passiert.
Gruß,
LeoLo