Hallo,
ich habe über google.de schon viele Beispiele von frühzeitigen Kündigungen in Fitnessstudios gelesen, aber keine Angaben, WO genau das geregelt ist…
Kann mir bitte jemand Tipps geben?
Welche Vertragslaufzeit ist ungültig?
Welche Ansprüche hat man, wenn man z.B. vor 2 Jahren einen 2-Jahresvertrag abgeschlossen hat, seit einem Jahr nicht mehr hingeht und jetzt feststellt, dass eine so lange Laufzeit sowieso nichtig ist?!
Zu Argumentationsgrundlagen bräuchte ich nun dringend einige Paragraphen.
Danke schonmal im Voraus
Gruß
Anke
§ 307 BGB
Hallo Anke,
die einschlägigen §§ ergeben sich zunächst aus der Kündigungsmöglichkeit nach § 314 BGB (Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund), was die Fitness-Studios allerdings oftmals in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) ausschliessen. Es ist dann zu prüfen, ob die Regelungen in den den verwendeten AGB überhaupt wirksam geworden sind (sogenannte Inhaltskontrolle nach § 307 BGB - früher im AGBG geregelt). Bei dieser Inhaltskontrolle wird geprüft, ob die Vereinbarungen in den AGB den Kunden unangemessen benachteiligen.
Viele Grüsse,
Simone