Anzeige erstatten in den USA
(Autor: m і d n i g һ t f е ν е r, Frage gestellt am Mo, 8. Dez 2003)
Hallo,
wie ich ausführlich im Forum "Internet-Auktionen" beschrieben habe, bin ich wahrscheinlich auf einen Betrüger in den USA hereingefallen.
Dieser hat Markenware angeboten und nach jetzigem Kenntnisstand eine billige Kopie verkauft (es geht um Jacken einer bekannten Marke).
Gewissheit werde ich erst morgen haben, die Jacken sind gerade beim Hersteller, telefonisch wurde mir jedoch schon gesagt, dass es sich um eine Kopie handelt.
Nun möchte ich zum einen versuchen, mein Geld zurückzubekommen (habe per Paypal bezahlt) und ich möchte gerne Anzeige erstatten wegen Betrug, in den USA von Deutschland aus.
Geht das, und wenn ja wie ?
Vielen Dank und beste Grüsse,
midnightfever
wie ich ausführlich im Forum "Internet-Auktionen" beschrieben habe, bin ich wahrscheinlich auf einen Betrüger in den USA hereingefallen.
Dieser hat Markenware angeboten und nach jetzigem Kenntnisstand eine billige Kopie verkauft (es geht um Jacken einer bekannten Marke).
Gewissheit werde ich erst morgen haben, die Jacken sind gerade beim Hersteller, telefonisch wurde mir jedoch schon gesagt, dass es sich um eine Kopie handelt.
Nun möchte ich zum einen versuchen, mein Geld zurückzubekommen (habe per Paypal bezahlt) und ich möchte gerne Anzeige erstatten wegen Betrug, in den USA von Deutschland aus.
Geht das, und wenn ja wie ?
Vielen Dank und beste Grüsse,
midnightfever
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Re: Anzeige erstatten in den USA
(Autor: е x c, Antwort nach 10 h, 28 Min)
Hallo,
warum willst Du nicht in Deutschland Strafanzeige erstatten?
Gruß,
Christian
warum willst Du nicht in Deutschland Strafanzeige erstatten?
Gruß,
Christian
Re^2: Anzeige erstatten in den USA
(Autor: m і d n i g h t f e ν е r, Antwort nach 10 h, 38 Min)
Hallo,
warum willst Du nicht in Deutschland Strafanzeige erstatten?
Gruß,
Christian
Hallo Christian,warum willst Du nicht in Deutschland Strafanzeige erstatten?
Gruß,
Christian
leider ist es nicht möglich, in Deutschland Strafanzeige gegen einen amerikanischen Bürger in den USA zu erstatten. Der Geltungsbereich des deutschen Strafrechts erstreckt sich mehr oder weniger nur auf Deutschland und Deutsche, die im Ausland Straftaten begehen (es gibt da schon ein paar Ausnahmen, aber die treffen hier nicht zu).
Grüsse,
midnightfever
Re^3: Anzeige erstatten in den USA
(Autor: e х с, Antwort nach 10 h, 45 Min)
Hallo nochmal,
ich in kein Strafrechtexperte, aber einerseits ist mal die Frage, ob die Tat im Ausland begangen wurde (wo ist das Internet?) und andererseits - wenn denn die Tat dann im Ausland begangen worden sein sollte - gilt dann nicht §7 (1) StGB?
(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen
einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit
Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.
[...]
Aber wie gesagt, ich bin kein Strafrechtexperte...
Gruß,
Christian
ich in kein Strafrechtexperte, aber einerseits ist mal die Frage, ob die Tat im Ausland begangen wurde (wo ist das Internet?) und andererseits - wenn denn die Tat dann im Ausland begangen worden sein sollte - gilt dann nicht §7 (1) StGB?
(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen
einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit
Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.
[...]
Aber wie gesagt, ich bin kein Strafrechtexperte...
Gruß,
Christian
Re^4: Anzeige erstatten in den USA
(Autor: m і d n і g һ t f е ν е r, Antwort nach 10 h, 57 Min)
Hallo Christian,
die Frage ist tatsächlich, wo der Betrug vollendet wurde, wenn das Geschäft über das Internet abgeschlossen wurde.
Die Täuschung, die zur Vermögensverfügung führen sollte, bestand darin, dass der Täter in den USA falsche Informationen über das Internet veröffentlichte.
Das würde in der Tat dafür sprechen, dass es sich um eine Auslandsstraftat gegen einen Deutschen gem. § 7 I 1. Alt. StGB handeln würde.
Ich habe gerade keinen Kommentar zur Hand, ich müsste das selber nachlesen, weil es schon lange her ist, dass ich mich damit beschäftigt habe.
In der Praxis würde es aber wahrscheinlich ohnehin so aussehen, dass die für die USA zuständige Staatsanwaltschaft bei einem solchen Betrag kein Rechtshilfeersuchen an die Strafverfolgungsbehörden in den USA stellt und das Verfahren in Deutschland eingestellt wird.
Mehr Chancen versprechen ich mir, wenn direkt in den USA Anzeige erstattet wird, nur habe ich keine Ahnung, wie das abläuft.
Grüsse,
midnightfever
die Frage ist tatsächlich, wo der Betrug vollendet wurde, wenn das Geschäft über das Internet abgeschlossen wurde.
Die Täuschung, die zur Vermögensverfügung führen sollte, bestand darin, dass der Täter in den USA falsche Informationen über das Internet veröffentlichte.
Das würde in der Tat dafür sprechen, dass es sich um eine Auslandsstraftat gegen einen Deutschen gem. § 7 I 1. Alt. StGB handeln würde.
Ich habe gerade keinen Kommentar zur Hand, ich müsste das selber nachlesen, weil es schon lange her ist, dass ich mich damit beschäftigt habe.
In der Praxis würde es aber wahrscheinlich ohnehin so aussehen, dass die für die USA zuständige Staatsanwaltschaft bei einem solchen Betrag kein Rechtshilfeersuchen an die Strafverfolgungsbehörden in den USA stellt und das Verfahren in Deutschland eingestellt wird.
Mehr Chancen versprechen ich mir, wenn direkt in den USA Anzeige erstattet wird, nur habe ich keine Ahnung, wie das abläuft.
Grüsse,
midnightfever
Re^5: Anzeige erstatten in den USA
(Autor: Τ o m, Antwort nach 20 h, 38 Min)
Hallo!
Bin auch kein Experte im deutschen Strafrecht, aber liegt nicht der Tatort in Deutschland, wenn sich eine im Ausland begangene Straftat auf Deutschland auswirkt? Das ist jedenfalls im österreichischen Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht so geregelt. Deshalb ist ja auch ein deutscher Lenker in Österreich verwaltungsrechtlich strafbar, wenn er von Deutschland aus, gegenüber einer österreichischen Behörde die Lenkerauskunft verweigert, da sich das in Ö auswirkt (auch wenn der ADAC gelegentlich etwas anderes behauptet), auch wenn er nach deutschem Recht das Recht zur Aussageverweigerung hätte.
Gruß
Tom
Bin auch kein Experte im deutschen Strafrecht, aber liegt nicht der Tatort in Deutschland, wenn sich eine im Ausland begangene Straftat auf Deutschland auswirkt? Das ist jedenfalls im österreichischen Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht so geregelt. Deshalb ist ja auch ein deutscher Lenker in Österreich verwaltungsrechtlich strafbar, wenn er von Deutschland aus, gegenüber einer österreichischen Behörde die Lenkerauskunft verweigert, da sich das in Ö auswirkt (auch wenn der ADAC gelegentlich etwas anderes behauptet), auch wenn er nach deutschem Recht das Recht zur Aussageverweigerung hätte.
Gruß
Tom
Weißt Du den Bundesstaat?
(Autor: M i k е M e i e r, Antwort nach 12 h, 55 Min)
Und die Stadt, Ort etc? Dann gib die begriffe zusammen mit dem Wort police bei google ein. Suche die E-Mail der betreffenden, zuständigen Polizei und schreib eine Mail.
Würd ich so versuchen, k.a. obs klappt.....
M.
Würd ich so versuchen, k.a. obs klappt.....
M.
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