Geistiges Eigentum, Urheberrecht

Hallo Silvia,

tja, wenn da mal der Name (Bastelmafia) nicht als Hinweis auf die
Geschäftsmethoden zu verstehen ist…

Ich seh´ das so:
wir haben Vertragsfreiheit und Du hast einen geschlossen: Nutzung der website
gegen Nutzungsrechte an Deinen urheberrechtlich geschützten Beiträgen.
§ 32 Urheberrechtsgesetz sagt:
Der Urheber hat einen Anspruch auf Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht
bestimmt, gilt eine angemessene als vereinbart (hier also wahrscheinlich die
website-Nutzung).
Soweit die Vergütung nicht angemessen ist kann der Urheber von seinem
Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen.
Theoretisch hättest Du also vielleicht einen Anspruch auf Vertragsänderung nach
dem Motto: ich darf auf die website oder ihr nehmt meinen Beitrag runter!

Tja, praktisch betrachtet:

  • Hast Du Zeit und Lust auf so was? Schreib Briefe und versuchs. Ich nehme nicht
    an das sie´s machen werden, denn
  • eine etwaige Rechtsschutzversicherung wird so was nicht umfassen und Du wirst
    wahrscheinlich deswegen den Gang zu einem Rechtsanwalt scheuen.

Sorry - Jaschiii