Hallo!
Um im Krankheitsfall eine Entgeltfortzahlung zu bekommen, muss man vier Wochen lang ununterbrochen arbeiten. Was gilt für den Fall, dass innerhalb dieser vier Wochen mein Arbeitgeber (Franchiseunternehmer) wechselt? Fängt die vierwöchige Wartezeit, wie meine Krankenkasse sagt, wieder von vorn an oder wird weitergezählt. Es wäre schön, wenn ich Informationen bekäme, die ich notfalls auch zitieren kann.
Danke schön!!!
Je AG
Hi!
Die 4-wöchige Wartezeit ist gebunden an den Arbeitgeber!
Sie fängt wieder von vorne an…wie auch andere ähnliche Fristen für Kündigungsschutz, etc.
LG
Guido
Hallo
Mir ist nicht so ganz klar, ob Dein AG wechselt, weil Du bei A gekündigt hast / worden bist und jetzt bei B arbeitest; oder ob zum Beispiel Dein AG wechselt, weil ein Betriebsübergang stattfindet. Die Antwort wäre dann nämlich eine andere.
Gruß,
LeoLo
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Hallo
Mir ist nicht so ganz klar, ob Dein AG wechselt, weil Du bei A
gekündigt hast / worden bist und jetzt bei B arbeitest; oder
ob zum Beispiel Dein AG wechselt, weil ein Betriebsübergang
stattfindet. Die Antwort wäre dann nämlich eine andere.Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo!
Danke für deine Antwort. Bei mir ist es so, dass der Arbeitgeber wegen einer Betriebsübernahme gewechselt hat. Ich bin gespannt auf deine Antwort.
Gruß,
Melanie
Dann vergiss meine Antwort unten ganz schnell!
Hi!
Wenn eine Betriebsübernahme nach § 613a BGB erfolgt ist, dann übernimmt der „neue“ Arbeitgeber alle Rechten und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen (zumindest zunächst mal für ein Jahr).
Guckst Du hier
http://dejure.org/gesetze/BGB/613a.html
Liebe Grüße
Guido