Notrufmissbrauch

Eltern haften für ihre Kinder…
Hi,

Abgesehen davon, dass ich ziemlich schockiert von diesem
überraschenden „Besuch“ und dem, was mein Sohnemann da
angestellt hat, war, mache ich mir nun auch Sorgen, inwieweit
die durch diesen Notrufmissbrauch entstandenen Einsatzkosten
von Polizei und Feuerwehr nun an mich herangetragen werden
könnten…

Ich kann da keine juristisch wasserdichte Antwort geben, aber grundsätzlich bist Du wohl haftbar:

http://www.feuerwehr-warstein.com/downl/erzieh.PDF

Ich weiß jedoch, daß die Berufsfeuerwehr, für die ich mal im Auftrag tätig war, da nicht unbedingt drauf bestanden hat, sondern entsprechende Kinder zu einem Besuch eingeladen hat, als pädagogische Maßnahme sozusagen. Kosten wurden da bei „Ersttätern“ nicht in Rechnung gestellt. Das war allerdings offenbar reiner „Good will“, der bei Wiederholungstätern dann nicht mehr geleistet wurde.

In Kürze: Ein entschiedenes „vielleicht“.

Gruß,

Malte.

Hallo Sandra,

Heute Nachmittag hatte ich Besuch von zwei uniformierten
Beamten, die meinen 8-jährigen Sohn nach Hause „verfolgt“
hatten. Wie sie mich informierten hat er offenbar gemeinsam
mit einer Freundin seit bereits einigen Wochen von einer
Telefonzelle aus Notrufe abgesetzt, infolge derer
Polizeieinsatzwagen und Feuerwehr mehrmals umsonst ausgerückt
sind.

Nun, erstmal hätte sich Dein Sohn, wäre er bereits 14, strafbar gemacht. Aus gutem Grund ist die mißbräuchliche Verwendung von Notrufen, Notrufeinrichtungen etc. mit Strafe bedroht (Freiheitsstrafe bis ein Jahr oder Geldstrafe, siehe auch: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__145.html )

Abgesehen davon, dass ich ziemlich schockiert von diesem
überraschenden „Besuch“ und dem, was mein Sohnemann da
angestellt hat, war,

Bleibe gelassen. Er ist noch Kind und darf sich da auch mal einen Fehltritt erlauben. Die Standpauke darf natürlich nicht ausbleiben, verbunden mit dem Hinweis, daß falsche Notrufe u.U. auch Leben kosten können (wenn wegen einer Falschalarmierung ein Rettungsmittel für den folgenden echten Einsatz nicht rechtzeitig zur Verfügung steht).

mache ich mir nun auch Sorgen, inwieweit
die durch diesen Notrufmissbrauch entstandenen Einsatzkosten
von Polizei und Feuerwehr nun an mich herangetragen werden
könnten…

Ich denke, auch hier kannst Du gelassen bleiben.
Der Satz „Eltern haften füe ihre Kinder“ ist juristischer Blödsinn! Eltern haften nie für ihre Kinder. Sie können höchstens selbst in die Haftung kommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Also, die Eltern haften nie für ihre Kinder sondern nur für eigenes Fehlverhalten (Aufsichtspflicht). Einen Achtjährigen, da sind sich die Gerichte einig, kann und braucht man aber nicht mehr 24 Stunden am Tag zu beaufsichtigen.
Bleibt Dein Sohn. Er könnte sehr wohl für den Schaden verantwortlich gemacht werden, aber nur, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte (woran zumindest zu zweifeln ist).
Sollte Dein Sohn für den Schaden gerade stehen müssen, müssen die Eltern aber natürlich auch nicht zahlen. Das ist dann allein Sache des Schädigers und wenn beim dem nichts zu holen ist muß der Geschädigte warten bis Geld da ist, bzw. er geht leer aus.

Viele Grüße
Stefan

Guten Abend,

ich weiss nicht genau, ob ich in dieser Rubrik richtig mit
meiner Frage bin, versuche es aber mal:

Heute Nachmittag hatte ich Besuch von zwei uniformierten
Beamten, die meinen 8-jährigen Sohn nach Hause „verfolgt“
hatten. Wie sie mich informierten hat er offenbar gemeinsam
mit einer Freundin seit bereits einigen Wochen von einer
Telefonzelle aus Notrufe abgesetzt, infolge derer
Polizeieinsatzwagen und Feuerwehr mehrmals umsonst ausgerückt
sind.

Abgesehen davon, dass ich ziemlich schockiert von diesem
überraschenden „Besuch“ und dem, was mein Sohnemann da
angestellt hat, war, mache ich mir nun auch Sorgen, inwieweit
die durch diesen Notrufmissbrauch entstandenen Einsatzkosten
von Polizei und Feuerwehr nun an mich herangetragen werden
könnten…

Wenn mir jemand dazu eine Auskunft geben könnte, wäre ich sehr
dankbar…

Hallo Sandra,

ich kann leider auch nichts konkretes sagen, ich denke aber die Sache könnte noch glimpflich ausgehen.

Folgendes hab ich dazu gefunden:

Notrufmissbrauch

Die missbräuchliche Benutzung der Notrufnummern scheint für Kinder ganz besonders reizvoll zu sein.
Doch Notrufmissbrauch ist strafbar.

Im Strafgesetzbuch steht hierzu:
„Wer absichtlich oder wissentlich Notruf oder Notzeichen missbraucht oder wer vortäuscht, dass wegen eines Brandes oder Unglücksfalles Hilfe von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei erforderlich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft“.

Standortkennung, Tonbandaufzeichnungen, Fangschaltungen und die moderne ISDN-Technologie entlarven sehr oft den oder die Täter, die dann außer der Strafe auch noch die Kosten des vergeblichen Einsatzes begleichen müssen.
Eltern müssen für ihre Kinder haften und da kommen schnell einige hundert Euro zusammen.
Das gilt jedoch nur für böswillige Alarmierungen.

Im BGB (§828) steht noch folgendes:

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Könnte für einen achtjährigen evtl. noch zutreffen. Von einer Verletzung Deiner Aufsichtspflicht kann man wohl auch nicht ausgehen. Du solltest aber Deinen Sohn darüber aufklären, so dass er in Zukunft die erforderliche Einsicht hat :wink:

Gruß, Micha

Hi,

Hallo Malte,

dieser Satz wird nicht richtiger, je öfter er geschrieben wird.
jeder haftet nur für sein eigenes Fehlverhalten, nicht für das anderer auch nicht für das der Kinder.
Die Eltern haften nur dann, wenn ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann - da ist bei 8-jährigen ein anderer Maßstab zu legen, wie bei jüngeren.

Gruß
HaWeThie

3 „Gefällt mir“

Danke!
Guten Morgen,

vielen Dank für eure Antworten - jetzt fühle ich mich tatsächlich schon gleich viel „gelassener“… Möglicherweise wollte der Polizist also doch nur meinen kleinen Missetäter schocken, als er zu ihm sagte, da müsse seine Mutter unter Umständen sehr lange arbeiten gehen, um die Kosten für die Einsätze zu bezahlen… :wink:

Sehr aufschlussreich fand ich in jedem Fall Eure Aussagen zu dem „Eltern haften für ihre Kinder“-Ding, das mir zu dem Thema natürlich auch so im Kopf herumgespukt war.

Sicherlich kann (und sollte) man einen 8-jährigen nicht mehr rund um die Uhr auf Schritt und Tritt beaufsichtigen… „Die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht“ indes hat (m)ein, wenn auch sehr aufgeweckter, 8-jähriger dann wohl allerdings nicht gehabt. In jedem Fall wurde er plötzlich sehr (und ungewohnt :wink: still und ganz schön blaß, als ich ihm vor Augen führte, was sein „Streich“ für absolut ernsthafte Folgen hätte haben können, wenn es vielleicht im gleichen Moment irgendwo anders tatsächlich gebrannt hätte, während die Feuerwehr wegen ihm aber irgendwohin unterwegs ist, wo gar nichts passiert ist…

Nun gut; jetzt warte ich mal ab, was da vielleicht noch folgt…

Viele Grüße!
Sandra

Hi,

nur am Rande und leicht off topic:

bereits in der Vergangenheit (analoge Telefonanschlüsse) war es relativ leicht möglich „Spaßanrufer“ zurückzuverfolgen. Im Gegensatz zu dem was man in Krimis zu sehen bekommt reicht es aus wenn einmal eine Verbindung bestanden hat, der Anrufer muß also nicht erst für eine bestimmte Dauer in der Leitung gehalten werden. Mittels eines Dienststelle der Telekom, die von Rettungsleitstellen durch ein Codewort über die Rechtmäßigkeit der Fangschaltung informiert wird, kann man sehr einfach den letzten Anrufer ausfindig machen, sofern kein anderer Anrufer die Leitung hernach benutzt hat. Da Leistellen aber immer mehrere Leitungen haben hat man den Übeltäter ruckzuck am Haken.

Noch unangenehmer für den Anrufer macht es die moderne ISDN-Technik. Entlarvt die Polizei- oder Rettungsleitstelle einen Anrufer, der einen falschen Alarm durchgibt, braucht nur ein Knopf gedrückt werden und schon ist der Anschluß des Anrufers erstmal „geblockt“. Immer wenn derjenige seinen Telefonhörer abnimmt hat er automatisch eine Verbindung zur jeweiligen Leitstelle. Wer sein Telefon irgendwann wieder „normal“ nutzen möchte kommt nicht umhin sich das von den Behörden wieder freischalten zu lassen, und eine solche Selbstanzeige ist für den Betroffenen sicher hochnotpeinlich.
Übrigens ist die Sprachlosigkeit am anderen Ende meistens sehr groß wenn man als Leistellendisponent nach 5 Minuten mal eben zurückruft - mit einem Tastendruck - und dem Teilnehmer mitteilt daß man ihn am Haken hat… man kann sich das kreidebleiche Gesicht am anderen Ende gut vorstellen… :smile:

Schönen Gruß,

MecFleih

Hallo,

es ist nicht mal ISDN nötig. Heute laufen alle Telefone über digitale Vermittlungsstellen. Das allein genügt.

Gruss, Niels

Einspruch Euer Ehren!

Hallo,

es ist nicht mal ISDN nötig. Heute laufen alle Telefone über
digitale Vermittlungsstellen.

stimmt!

Das allein genügt.

stimmt nicht. Die Funktionen CLIP und CLIR (die für Rufnummeranzeige/-übertragung zuständig sind) sind nicht immer integriert und werden bei den betroffenen T-Net-Anschlüssen aus Kostengründen auch nicht nachgerüstet.

Gruß,
Micha