Guten Tag,
ich hätte da einige hoffentlich einfache Rechtsfragen:
- In einem Online Shop kaufe ich ein. Nach meiner Kenntnis kommt es erst durch Annahme (Bestätigung) meiner Bestellung zum Kaufvertrag. Stimmt das? Sowohl bei privat und gewerblich?
- Der Verkäufer bestätigt den Auftrag, wünscht Vorkasse (ganz oder Anzahlung)gem. seiner AGB, z.B. weil Neukunde. Kunde zahlt nicht. Kann der Verkäufer Schadensersatz verlangen und wieviel. Er hatte ja Aufwand.
- Bei ebay lese ich oft, Spaßbieter sollen 20% Schadensersatz zahlen, und der eigene Anwalt sei jung…Ist das rechtens?
Dannke vorab
Michael
Antworten zu 1+2
Hi Michael,
- In einem Online Shop kaufe ich ein. Nach meiner Kenntnis
kommt es erst durch Annahme (Bestätigung) meiner Bestellung
zum Kaufvertrag. Stimmt das? Sowohl bei privat und gewerblich?
Ja. Wurde mal diskutiert, ist aber inwzischen geklärt, die Frage.
- Der Verkäufer bestätigt den Auftrag, wünscht Vorkasse (ganz
oder Anzahlung)gem. seiner AGB, z.B. weil Neukunde. Kunde
zahlt nicht. Kann der Verkäufer Schadensersatz verlangen und
wieviel. Er hatte ja Aufwand.
Möglicherweise könnte er Schadenersatz verlangen. Dann würde ich ihm als Kunde begegnen: Ich hätte auch zahlen und anschließend widerrufen können. Hätte Dich eine Rücküberweisung gekostet und ggf. die Versandkosten. Und dann treibe mal das Geld ein, das kostet auch viel Geld.
Gruß
Oskar van der Kaalstraat