Rechtsschutzversicherung!!!

Von: , Frage gestellt am Di, 4. Apr 2000

Ab wann gilt eine Rechtsschutzversicherung ? Gilt sie ab dem Tag an dem ich sie abschliesse oder ist es von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Nehmen wir an ich schliesse morgen eine ab und übermorgen bräuchte ich sie. Gibt es da Probleme`??
Vielen Dank
Marcus

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: Rechtsschutzversicherung!!!

    Meines Wissens gelten Versicherungen ab erfolgter Zahlung der ersten Prämie. Genaues steht aber in den mit ausgehändigten Bedingungen. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
      Ergänzung: Rechtsschutzversicherung!!!

      Meines Wissens gelten Versicherungen ab
      erfolgter Zahlung der ersten Prämie.
      Genaues steht aber in den mit
      ausgehändigten Bedingungen.
      Üblicherweise gelten Rechtsschutzversicherungen jedoch erst für Fälle, die nach (!) dem Abschluß der Versicherung passieren !

      • Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
        Versicherungsbeginn

        Die Versicherung beginnt mit dem Datum zu dem - ausweislich des Dir zugesandten Versicherungsscheins - der Versicherer Dein "Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages" angenommen hat.

        Die Prämienzahlung ist lediglich relevant, wenn sie eben nicht erfolgt (Näheres im Versicherungsvertragsgesetz, VVG)

        • Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
          Re: Versicherungsbeginn

          Bin zwar kein fachmann, aber soweit ich mich errinnere(hab die rechtschutz gekündigt)
          gilt bei vertragsrechtschutzversicherungen eine wartefrist ab abschluss. ist ja auch logisch da sich ja so ein streitfall ja auch sonst geplanterweise oder zumindest ahnungsweise eintritt.
          bei kfz rechtschutz wirds nehm ich an anders sein, da ja der unfall meist nicht geplant wird. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach einem Tag hilfreich
            Euch allen 'Vielen Dank'

            Danke für die vielen Antworten !!!

            Gruss Marcus

        • Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
          Re: Versicherungsbeginn

          Ich habe mal was von drei Monaten (!) Wartezeit gelesen, bevor die Versicherung greift.
          Ohne Garantie...

  2. Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
    Re: Rechtsschutzversicherung!!!

    Hallo Markus,

    die Rechtsschutzversicherung gilt zunächst einmal nachdem Du den Beitrag bezahlt hast, aber aufgepaßt, einige Gesellschaften haben eine 3-monatige Sperre (diese gilt auch für Fälle, die sich in dieser Zeit ereignen).

    Grüße

    Thomas

  3. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Rechtsschutzversicherung!!!

    Guten Morgen und hallo!
    Ab Beginn und Zahlung des ersten Beitrages
    hat jede RS-Versicherung eine Wartezeit von
    3 Monaten und sie gilt auch nur für Dinge,
    die nach Beginn geschehen - außer im VerkerhsRS bei Unfällen o.ä.
    Gäbe es die Wartezeit nicht, würde wohl
    jeder erst einen RS abschließen, wenn er
    morgen zum Anwalt muß...
    ABER: Es gibt sehr viel wichtigere Absicherungen als eine RS!
    Viele Grüße
    Heinz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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