Parkschild falsch interpretiert: 25 Euro

Verstehen des Zeichens 314 (Parken) mit Zusatzschild ?

Kann ein Verwarngeld (25 Euro) dafür verlangt werden, dass ein Parkschild (blau mit PKW) mit Zusatzschild für die Parkzeiten und darunter mit Zusatzschild „Bewohner mit Parkausweis“ vom Nicht-Bewohner nicht als Verbot in der zugelassenen Zeit erkannt worden ist?
Wäre das Zusatzschild „Bewohner mit …“ gleich unter dem blauen Parkplatzschild angebracht gewesen, dann wäre es klar als Parkplatz für Bewohner erkennbar.
Erst nach dem der Verwarngeld-Bescheid kam mit dem Hinweis, dass das Falschparken während der ausgeschilderten Zeit (2.Schild, erstes Zusatzschild) erfolgte (und zwar über drei Std. hinaus), ging mir das Licht auf, dass der Schilderaufsteller es anders herum gemeint hatte, nämlich in der folgenden Reihenfolge: Parkplatz für die angegebene Zeit (tagsüber und Wochenende Tag und Nacht!) nur für Bewohner/Ausweisinhaber. Somit parkfrei für Allgemeinheit nur nachts an Werktagen.
Muß das jeder -auch völlig Fremde-- gleich beim Parken sofort so verstehen? Wer anders liest muß gleich 25 E berappen - fast soviel, wie ein Raser, der richtig Gefahr bringt!! Wer weiss, wie die Schilder gesetzmäßig aufzustellen und zu verstehen sind?

Hi,

bei mir um die Ecke (Berlin, Schloßstr. falls das jemand kennt) gibt es auch solche Schilder. Parkzeichen mit Zeiten für Anwohner, Halteverbot mit anderen Zeiten. Da blickt man nicht durch.

Es gibt irgendwo einen Grundsatz (vielleicht können die Verkehrsjuristen helfen) dass Schilder dann nicht beachtet werden müssen, wenn sie unklar oder sogar widersprüchlich sind. Ich denke, unklar ist diese Beschilderung in jedem Fall.

Die Frage ist nur, ob es sich lohnt, dafür den Einspruchsweg durchzuziehen und evtl. auf Kosten sitzenzubleiben. Wenn ich Richter wäre, ich würde Dir sofort Recht geben. Aber man weiss das nie…

Gruss Hans-Jürgen

Hallo,

…dass ein Parkschild (blau mit PKW) mit Zusatzschild für die
Parkzeiten…

Genau das hast Du glaub ich übersehen.Nur zu den angegebenen Zeiten
darf jeder dort stehen, ausserhalb dieser Zeiten muß man sich
als Bewohner mit Parkkarte kenntlich machen.

…und darunter mit Zusatzschild „Bewohner mit Parkausweis“ vom

Bewohner mit Parkausweis dürfen dort immer stehen haben jedoch keinen Anspruch auf einen Parkplatz.

Ich denke die Aufstellung ist korrekt, die Kombination dieser
Zusatzschilder ist auch in Ordnung.Die Reihenfolge der Zusatzschilder
spielt keine Rolle.

m.f.G.
T.K.

Deine verwirrung ist verständlich, gehört aber in die Rubrik unwissenheit schuetzt vor strafe nicht, denn das schild ist bestimmt (wozu leben wir in deutschland) in einem gesetz mit einer ausführlichen beschreibung erklärt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

…dass ein Parkschild (blau mit PKW) mit Zusatzschild für die
Parkzeiten…

Genau das hast Du glaub ich übersehen.Nur zu den angegebenen
Zeiten
darf jeder dort stehen, ausserhalb dieser Zeiten muß man sich
als Bewohner mit Parkkarte kenntlich machen.

…und darunter mit Zusatzschild „Bewohner mit Parkausweis“
vom

Bewohner mit Parkausweis dürfen dort immer stehen haben jedoch
keinen Anspruch auf einen Parkplatz.

Ich denke die Aufstellung ist korrekt, die Kombination dieser
Zusatzschilder ist auch in Ordnung.Die Reihenfolge der
Zusatzschilder
spielt keine Rolle.


Danke für die Mühe. Aber leider nicht zutreffend: Gerade in der angegebenen Zeit habe ich geparkt. Daher meine Verwunderung!!! Fazit: Man hat mit den drei SChildern anordnen wollen, daß in der angegebenen Zeit (am Tage)nur die Anwohner allein parken dürfen! Man muß wohl vom unteren Schild (Anwohner mit Ausweis) über das mittlere (Zeitangaben)nach oben zum Parkschild lesen um daraus einen Satz zu bilden, den die Obrigkeit im Kopf hatte: Nämlich, die übrige Welt der Parker darf nur nachts parken. Nur: Da muß man sofort drauf kommen, oder entsprechen alle Eventualitäten durchspielen, bevor man sich zum Parken entschließt. Wer kann noch schlaue Tipps geben, wie man daraus kommen kann?? H.Gint…