Habe eine 2. Mahnung einer Rechnung, die ich bezahlte, erhalten.
Auf die 1. Mahnung schickte ich eine E-Mail, die nicht beantwortet wurde.
Nun muß ich (???) laut dt. Recht denen ja wohl beweisen, dass ich bezahlt habe.
Ist generell kein Problem (habe Kontoauszug).
Leider haben die nur eine Postfachadresse angegeben, und ich wollte denen gerne
ein Einschreiben schicken. Sicher ist sicher!
Fragen:
Muß ich denen wirklich antworten?
Was gibt es bei Einschreiben für Alternativen bei Postfachadresse?
Habe eine 2. Mahnung einer Rechnung, die ich bezahlte,
erhalten.
Auf die 1. Mahnung schickte ich eine E-Mail, die nicht
beantwortet wurde.
Damit hast du mehr getan als nötig ;o))
Nun muß ich (???) laut dt. Recht denen ja wohl beweisen, dass
ich bezahlt habe.
Du musst erstmal gar nichts! du hast denen mitgeteilt das du bereits bezahlt hast - das wäre prinzipiell schon nicht nötig gewesen (auch wenn ein zivilisierter Mensch das natürlich macht ;o)). Alles andere ist jetzt deren Problem! Wozu sollst du noch Geld für ein Einschreiben ausgeben, wenn die keine Ordnung in ihrem Laden haben???
Bewahre den Kontoauzzug sorgfältig auf und wenn die wirklich so dumm sein sollten Klage einzureichen schickst du in dem Moment ein kurzes Fax ans Gericht mit knapper Schilderung der Sachlage und einer Kopie des Kontoauszuges! alles andere wie Mahnungen, usw… kannst du getrost ignorieren!
Äh, wie? Ich dachte, ich bin in der BEWEISPFLICHT!!!???
Wozu sollst du noch Geld für ein Einschreiben ausgeben, wenn die keine
Ordnung in ihrem Laden haben???
Genau das ärgert mich! Der Betrag, um den es geht, sind 11,30 Euro. Ein
Einschreiben mit Rückschein kostet derzeit 3,85 Euro! Da habe ich die Kopien im
Copyshop des Kontoauszuges und der Telekom-Re. noch nicht gerechnet.
Bewahre den Kontoauzzug sorgfältig auf und wenn die wirklich
so dumm sein sollten Klage einzureichen schickst du in dem
Moment ein kurzes Fax ans Gericht mit knapper Schilderung der
Sachlage und einer Kopie des Kontoauszuges! alles andere wie
Mahnungen, usw… kannst du getrost ignorieren!
Die drohen halt jetzt mit einem Inkassobüro!
Kommt dann der Kuckuckmann vorbei? Oder wie?
Äh, wie? Ich dachte, ich bin in der BEWEISPFLICHT!!!???
Nö…wenn die klagen (anders können sie nciht ans Geld kommen wenn du nicht freiwillig doppelt zahlst) müssen sie erstmal beweisen, daß sie berechtigte Forderungen haben! Ganz einfach - wer klagt der muss beweisen!
Wozu sollst du noch Geld für ein Einschreiben ausgeben, wenn die keine
Ordnung in ihrem Laden haben???
Genau das ärgert mich! Der Betrag, um den es geht, sind 11,30
Euro. Ein
Einschreiben mit Rückschein kostet derzeit 3,85 Euro! Da habe
ich die Kopien im
Copyshop des Kontoauszuges und der Telekom-Re. noch nicht
gerechnet.
Naja, selbst Schuld wenn du dir die Mühe machen solltest - ist reine Zeitverschwendung!
Die drohen halt jetzt mit einem Inkassobüro!
Na und - lass sie ruhig drohen ;o)
Kommt dann der Kuckuckmann vorbei? Oder wie?
Ach herrje…so schnell geht das net…erstmal müssten die klagen und gewinnen…dann bekämen sie ein vollstreckbares Urteil und dann erst könnten sie dich pfänden lassen! Da sie ja nicht gewinnen können weil du gezahlt hast lass sie nur ruhig machen und weiter Zeit und Geld verschwenden!
Wie ich sagte…wenn die Klage einreichen sollten schickst du halt die Kopie der Überweisung ans Gericht!
Das einzige was du nicht ignorieren darfst ist, wenn sie dir über Gericht einen Mahnbescheid (mir fällt jetzt netmal der richtige Name ein ;o)) senden! Dort musst du dann Widerspruch einlegen! Alles was nicht vom Gericht kommt kannst du direkt in den Müll schmeissen!
Setz Dich doch mit Deiner Bank in Verbindung und die sollen einen Überweisungsrückruf der besagten Überweisung durchführen. Die Empfängerbank wird daraufhin antworten, dass sie den Betrag nicht mehr zurücküberweisen kann, da er bereits seit längerem dem Kunden gutgeschrieben ist oder dass kein Geld zu dem Zeitpunkt über den Betrag eingegangen ist. So hast Du die Gewissheit und einen Beweis, ob das Geld eingegangen ist.
Diesen Service sollte Deine Hausbank eigentlich kostenlos durchführen…
Gruss
Markus
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Was gibt es bei Einschreiben für Alternativen bei
Postfachadresse?
DANKE und Gruß
Angi
Hallo,
selbstverständlich kann auch ein Einschreiben an eine Postfachadresse verschickt werden. Jede größere Firma hat ein Postfach, auch wenn du den Brief an die Hausanschrift schickst landet in den mesieten Fällen die Post in einem Postfach. Postfach und Einschreiben haben nichts mit ein ander zu tun
natürlich kann man ein normales Einschreiben schicken. Die Post legt dann eine Mitteilung ins Postfach das ein Einschreiben da ist, dass bitte abgeholt werden möchte.
Viele Grüße
Ameria
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mach doch morgen mal folgendes:
Setz Dich doch mit Deiner Bank in Verbindung und die sollen
einen Überweisungsrückruf der besagten Überweisung
durchführen. Die Empfängerbank wird daraufhin antworten, dass
sie den Betrag nicht mehr zurücküberweisen kann, da er bereits
seit längerem dem Kunden gutgeschrieben ist oder dass kein
Geld zu dem Zeitpunkt über den Betrag eingegangen ist. So hast
Du die Gewissheit und einen Beweis, ob das Geld eingegangen
ist.
Also, das Geld der Rechnung ging an die DT. TELEKOM. Und die Mahnung nun habe ich
von einer Firma erhalten, wo ich Call-by-Call-Anrufe mache.
D.h. das Geld für diese Leute wird ja mit der Telekom-Rechnung bezahlt.
Die Telekom hat sich übrigens nicht beschwert, dass das Geld nicht ankam!
Haben „denen“ schon geschrieben (per Mail) sie sollen sich an die Telekom wenden,
wenn sie das Geld nicht finden…!
natürlich kann man ein normales Einschreiben schicken. Die Post legt dann eine
Mitteilung ins Postfach das ein Einschreiben da ist, dass bitte abgeholt werden
möchte.
Bist Du Postlerin? Mir hat man nämlich eben genau das vor einiger Zeit verweigert
als ich es aufgeben wollte. Das deckst sich dann insoweit mit dem posting danach:
Auf den Einschreibe-Vordruckzetteln steht aber ausdrücklich:
KEINE POSTFACHADRESSE!!!
das problem hatte ich kürzlich auch…
… und es handelte sich auch um einen ähnlichen betrag
taucht denn auf der mahnung irgendwo eine aufstellung auf wie sich der betrag zusammensetzt? schau dir das mal genau an. bei mir haben sie nämlich einfach bei der zahlung das vorzeichen „-“ vergessen und deshalb, wurde der doppelte betrag angemahnt! da anrufen nicht möglich ist (nach minuten-langem ansage text sind IMMER alle leitungen besetzt…) hab ich mehrere emails geschrieben. irgendwann kam dann eine, dass die telekom zwischenzeitlich gezahlt hat… wohl gemerkt: die mahnung bezog sich auf eine telekom-rechnung, die über eineinhalb jahre alt war! da fühlt man sich schon verarscht.
Also, das Geld der Rechnung ging an die DT. TELEKOM. Und die
Mahnung nun habe ich
von einer Firma erhalten, wo ich Call-by-Call-Anrufe mache.
D.h. das Geld für diese Leute wird ja mit der Telekom-Rechnung
bezahlt.
da musst Du aufpassen: Hast Du vielleicht eine Mahnung von der Telekom bekommen? Die Telekom gibt auf der Rechnung den vollen Betrag aus. Wenn das Mahnverfahren beginnt, arbeitet sie nur noch für die Firmen, die die Telekom mit dem Inkasso beauftragt haben. Der Betrag auf der Mahnung ist daher meist niedriger, weil die Firmen, die selbst das Inkasso machen, darin nicht mehr auftauchen.
Überprüfe daher unbedingt, ob der Betrag, den Du bezahlt hast, dem Betrag auf der ursprünglichen Rechnung entspricht. Möglicherweise hast Du den Überweisungsträger von der Mahnung genommen und -zack- einen Teil nicht überwiesen, den die Firma nun haben will.
Da gab’s vor einiger Zeit ein schönes Bamborium, weil einige Telefonanbieter enorme Mahnkosten in Rechnung gestellt haben und die Leute sich nicht mal bewusst waren, dass sie die Rechnung nicht beglichen hatten.