Hallo,
kann mir jemand sagen, wie lange es dauert, ein gerichtliches Mahnverfahren zu erwirken, dass die Verjährung einer Geldforderung erfolgreich hemmt? Das Ganze findet in Meck-Pomm statt, wo wohl kein elektronischer Datenaustausch erfolgt, sondern alles noch auf dem Papierweg gemacht wird. Konkret: Gilt bereits die Einreichung (auch per Fax) des Antrags auf den Mahnbescheid als das Datum, zu dem die Hemmung eintritt, oder erst das Datum der Bearbeitung oder erst die Zustellung? Ich bitte um Erfahrungswerte, nicht um eine rechtssichere Auskunft. Der Anspruch entstand in 2001, d.h. End eder Verjährung ist der 31.12.03 Macht es einen Unterschied, ob man es selbst macht oder einen Anwalt damit beauftragt? Danke!
)) Ein Mahnantrag ist schneller ausgefüllt.