Gerichtliches Mahnverfahren

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie lange es dauert, ein gerichtliches Mahnverfahren zu erwirken, dass die Verjährung einer Geldforderung erfolgreich hemmt? Das Ganze findet in Meck-Pomm statt, wo wohl kein elektronischer Datenaustausch erfolgt, sondern alles noch auf dem Papierweg gemacht wird. Konkret: Gilt bereits die Einreichung (auch per Fax) des Antrags auf den Mahnbescheid als das Datum, zu dem die Hemmung eintritt, oder erst das Datum der Bearbeitung oder erst die Zustellung? Ich bitte um Erfahrungswerte, nicht um eine rechtssichere Auskunft. Der Anspruch entstand in 2001, d.h. End eder Verjährung ist der 31.12.03 Macht es einen Unterschied, ob man es selbst macht oder einen Anwalt damit beauftragt? Danke!

Hallo Winfried,

kann mir jemand sagen, wie lange es dauert, ein gerichtliches
Mahnverfahren zu erwirken, dass die Verjährung einer
Geldforderung erfolgreich hemmt?

Das kann sehr unterschiedlich sein, 2-4 Wochen würde ich schon veranschlagen für die Zeit zwischen Antrag und Zustellung.

Das Ganze findet in Meck-Pomm :statt, …

Dort habe ich leider keine Erfahrungswerte.

Gilt bereits die Einreichung (auch per Fax) des Antrags auf
den Mahnbescheid als das Datum, zu dem die Hemmung eintritt,
oder erst das Datum der Bearbeitung oder erst die Zustellung?

Nach § 204 BGB hemmt erst die Zustellung die Verjährung. ABER: Wenn die Zustellung „demnächst“ erfolgt, wirkt sie auf den Zeitpunkt des Einreichens des Antrags zurück (§ 693 II ZPO). Verzögerungen durch den Geschäftsgang des Gerichts schaden also nicht. Man darf also die Verjährungsfrist auch voll, d.h. bis zum letzten Tag, ausnutzen.

Ich bitte um Erfahrungswerte, nicht um eine rechtssichere
Auskunft.

Das IST rechtssicher!!!

Der Anspruch entstand in 2001, d.h. Ende der Verjährung ist der 31.12.03.

Dann würde ich langsam mal anfangen, den Antrag auszufüllen.

Macht es einen Unterschied, ob man es selbst macht oder einen Anwalt damit beauftragt?

NEIN, ganz sicher nicht. Der Anwalt macht das ganze zwar einfacher für Dich, weil er weiß, was wann zu tun ist im Mahnverfahren, aber auch teurer, denn Du musst die Kosten vorstrecken.

Beste Grüße
Martin

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie lange es dauert, ein gerichtliches
Mahnverfahren zu erwirken, dass die Verjährung einer
Geldforderung erfolgreich hemmt?

hallo winfried,

lassen sie dsa gerichtl. mahnverfahren sein, dass dauert zu lange. der schuldner kann ohne begründung einspruch erheben und dann dauert es noch mal sehr lange, ehe es vor gericht kommt.

gehen zu einem anwalt und reichen direkt klage vor dem zuständigen amtsgericht ein. das hilft, ich sprech aus erfahrung. ich reiche immer direkt klage ein.

gruss, markus

Stimmt nicht immer…
Hallo Markus,

lassen sie dsa gerichtl. mahnverfahren sein, dass dauert zu
lange. der schuldner kann ohne begründung einspruch erheben
und dann dauert es noch mal sehr lange, ehe es vor gericht
kommt.

Das ist zwar richtig, aber manchmal hilft eben auch ein Mahnverfahren. Ohne den Schuldner und den Grund der Forderung zu kennen, kann man nicht sagen, welches der erfolgversprechendere Weg ist.

gehen zu einem anwalt und reichen direkt klage vor dem
zuständigen amtsgericht ein. das hilft, ich sprech aus
erfahrung. ich reiche immer direkt klage ein.

Ist aber bedeutend teurer zumindest für den Anfang!!!

Im Fall von Winfried würde ich aufgrund der Kürze der Zeit einen Mahnantrag empfehlen, Anwälte sind am Ende des Jahres auch nicht immer begeistert, wenn sie auf die Schnelle noch Klagen schreiben müssen :wink:)) Ein Mahnantrag ist schneller ausgefüllt.

Gruß
Martin

Hallo Martin,

was bedeutet das konkret? Was heißt „demnächst“? Was bedeutet „wirkt sie auf den Zeitpunkt des Einreichens des Antrags zurück“?

Danke

Winfried

Hallo Martin,

ich empfehle Dir in das nächste gutgeführte Schreibwarengeschäft zu gehen und Dir einen „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ zu kaufen. Der kostet Dich so ca. 1,50 Euro. Füll diesen aus und schick ihn an das Amtsgericht in Coburg, die für die Mahnbesheide zuständig sind. So kannst Du mit der Zeit einen rechtkräftigen Titzel erwirken, mit dem Du Dir die Geldforderung eintreiben kannst. DIe ganzen Unkosten kriegst Du dann vom Schuldner erstattet.

Beeile DIch mit der Absendung, die Bearbeitungszeit ist derzeit bei ca. 3 Wochen.

Gruss
Markus

N’abend Winfried,

Was heißt „demnächst“?

Das wird natürlich in der Rechtsprechung höchst unterschiedlich gesehen und kommt, wie man so schön sagt, darauf an. Ich würde sagen, 2-4 Wochen ist immer noch „demnächst“. Vorausgesetzt natürlich, die Verzögerung der Zustellung beruht nicht auf irgendeiner Nachlässigkeit Deinerseits, z.B. auf einem fehlerhaft ausgefülltem Mahnantrag.

Was bedeutet „wirkt sie auf den Zeitpunkt des Einreichens des Antrags
zurück“?

Das heißt, dass dann immer noch die Verjährung gehemmt wird: so, als ob am Tage des Fristablaufs zugestellt worden wäre (§ 270 ZPO).

Gruß
Martin

Hi Markus,

wie kommst Du darauf, dass ich ein Mahnverfahren beginnen wollte???
Kleines Missverständnis Deinerseits :wink:

Die wichtigere Frage ist aber: Wie kommst Du auf COBURG???

NUR WENN Coburg das für Winfrieds Wohnsitz zuständige Amtsgericht ist, wäre das richtig.
Ein Mahnantrag ist bei dem Amtsgericht zu stellen, wo der Antragsteller seinen allgemeinen Wohnsitz hat (§ 689 ZPO). Erst das streitige (Klage-)Verfahren nach einem Widerspruch des Gegeners wird bei dem für den Gegner zuständigen Gericht durchgeführt. Also irgendwo in Meck.-Pomm., wenn ich Winfried richtig verstanden habe.

Die Bearbeitungszeit bei Gericht ist übrigens egal, siehe dazu meine anderen Antworten.

Gruß
Martin

Hi Jungs,

sorry wenn ich so dazwischen platze,
aber weiss einer von euch genau, dass das Mahnverfahren ebenso wie die
Klageerhebung die Verjährung hämmt?
Ist mir nämlich grad (d.h. aus dem Kopf) nicht so bekannt…

Gruß - Jaschiii

dass das Mahnverfahren ebenso
wie die
Klageerhebung die Verjährung hämmt?

Ja. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Sache rechtshängig wird. Rechtshängig wird sie zwar erst mit Zustellung der Klage/des MBs, aber nach der bereits erwähnten „demnächsten“ Zustellung gilt als Rechtshängigkeitsdatum das Datum der Einreichung der Klage/des MB.
Gruß, Twoolie

Hallo Twoolie,

danke erstmal. Das mit der Klageerhebung wusste ich, meine Frage ist also:
wo steht, dass das Mahnverfahren der Klageerhebung gleichsteht (weil´s doch ein
ungeprüfter Anspruch ist)

Gruß - Jaschiii

Hallo Jaschii,
im BGB n.F. § 204, glaube ich (sorry, habe mein aktuelles BGB nicht zu Hause). Dort ist geregelt, was alles die Verjährung hemmt, u.a. „die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren“ (bezüglich „Zustellung“ siehe die Ausführungen weiter oben im Thread, d.h. im Prinzip ist der Eingang des Antrags bei Gericht rückwirkend das fristwahrende Datum.
Gruß, Twoolie