Kann Händler meinen Rücktritt ablehnen?

Hallo!

Nachdem mein TV-Gerät dreimal innerhalb des ersten Jahres wegen diverser Mängel erfolglos bei der Reparatur war, wollte ich vom Händler mein Geld zurück. Er weigert sich aber, weil er meint, dass er sich von dieser Verpflichtung befreit hat, indem er sie auf den Hersteller übertragen hat (kann das der Unternehmerrückgriff sein?). Normalerweise würde ich ihm so einen Stuss nicht glauben, aber er behauptet, dass es besondere Umstände sind, weil ja der Hersteller - Grundig - inzwischen pleite sei und er im Falle einer Rückzahlung meines Geldes auf dem defekten Gerät sitzenbleiben würde, weil er selbst eben vom bankrotten Hersteller auch kein Geld bekommen könne.

Kann der Händler überhaupt meine Rechte so beschneiden? Spielt die Tatsache, dass Grundig zwischenzeitlich pleite gegangen ist, für MICH überhaupt eine Rolle, oder ist das das Risiko des Händlers? Kann er sich also von seinem Risiko auf meine Kosten befreien, oder hat er ausnahmslos zwei Jahre für Sachmängel einzustehen? Die Beweislast ist kein Problem: zwei der drei Reparaturversuche wurden innerhalb der ersten fünf Monate durchgeführt. Es ist also klar, dass das Gerät von Anfang an defekt gewesen sein muss.

Ich würde mich wirklich über jede Hilfe freuen, weil ich in Rechtsfragen ein Nullblicker bin. DANKE!!!

Önder

Hallo,

ich schreibe dies alles hier als Laie, im Zweifel dazu besser einen Anwalt befragen, der kann dir sicherlich mehr und genaueres sagen.

Für dich spielt es überhaupt keine Rolle, was mit dem Hersteller des Produkts ist, das ist einzig und allein Sache des Händlers. Es ist Risiko des Verkäufers, ob der Hersteller einer Ware jetzt pleite macht oder nicht, das muß dich als Kunden nicht interessieren. Genauso ist es auch nicht rechtens, wenn Verkäufer dich bei der Wahrnehmung der Gewährleistungsansprüche auf den Hersteller weiterleiten.

Der Verkäufer ist in der Pflicht dir eine Ware zu verschaffen, die frei von Sachmängeln ist, kann er dies nicht, dann hast du einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Viele Grüße
Patrick

Nein
Hallo,

völlig egal was mit dem Hersteller ist, denn du hast den Kaufvertrag ja nicht mit Grundig sondern mit deinem Verkäufer geschlossen. Offensichtlich ist dein Händler zu blöd oder einfach nur dreist. Meiner Meinung nach sollte einer Wandlung rechtlich nichts im Wege stehen.

Gruß

Matthias

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Hallo Önder!

Nachdem mein TV-Gerät dreimal innerhalb des ersten Jahres
wegen diverser Mängel erfolglos bei der Reparatur war, wollte
ich vom Händler mein Geld zurück.

  1. Das ist Dein Rücktrittsrecht (434, 437, 440 BGB), ab dem zweiten Versuch
    möglich…

Er weigert sich aber, weil
er meint, dass er sich von dieser Verpflichtung befreit hat,
indem er sie auf den Hersteller übertragen hat (kann das der
Unternehmerrückgriff sein?). Normalerweise würde ich ihm so
einen Stuss nicht glauben, aber er behauptet, dass es
besondere Umstände sind, weil ja der Hersteller - Grundig -
inzwischen pleite sei und er im Falle einer Rückzahlung meines
Geldes auf dem defekten Gerät sitzenbleiben würde, weil er
selbst eben vom bankrotten Hersteller auch kein Geld bekommen
könne.

Kann der Händler überhaupt meine Rechte so beschneiden? Spielt
die Tatsache, dass Grundig zwischenzeitlich pleite gegangen
ist, für MICH überhaupt eine Rolle, oder ist das das Risiko
des Händlers? Kann er sich also von seinem Risiko auf meine
Kosten befreien, oder hat er ausnahmslos zwei Jahre für
Sachmängel einzustehen? Die Beweislast ist kein Problem: zwei
der drei Reparaturversuche wurden innerhalb der ersten fünf
Monate durchgeführt. Es ist also klar, dass das Gerät von
Anfang an defekt gewesen sein muss.

  1. Okay, also der hat auch schon mal was vom „neuen Schuldrecht“ gehört, versucht
    jetzt aber Dich über´n Leisten zu ziehen. Also: GRUNDIG ist total egal! Dein
    Vertragspartner ist er. Du bist wirksam zurückgetreten, dass heisst: TV-Gerät
    zurück an ihn, Kohle zurück an Dich. Nich mehr, nich weniger.

  2. Solltest Du Probleme haben, geh zum Anwalt, wenn Du eine
    Rechtsschutzverischerung hast (wenn nein: warum nicht?)
    Ansonsten, mail mich an.

Gruß - Jaschiii

Hallo an alle,

ich möchte Euch erstmal herzlich danken. Ihr habt mich bisher alle bestätigt, sodass ich jetzt sicher bin.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und auch einen Anwalt. Dem Händler habe ich auch schon gesagt, dass ich das über den Anwalt regeln würde, wenn er meinen Rücktritt nicht akzeptiert. Aber er blieb ganz cool und sagte nur (in ungefähr): „…da wir alle unsere Verpflichtungen an Grundig weitergeleitet haben, werden wir auch Ihre Klage an uns direkt an Grundig weiterleiten, und dann haben Sie es mit einem großen Unternehmen zu tun.“

Wie gesagt: da er halt immer ganz sachlich und informiert geklungen hat, hat er es für den ersten Moment auch geschafft, mich damit zu veräppeln.

Auf jeden Fall versuche ich ihn heute noch einmal zu erreichen. Schade nur, dass das immer nur per Telefon geht. Wenn er mir in die Augen schauen müsste, könnte er vielleicht nicht mehr so gut lügen.

Ich melde mich dann wieder. Nochmals danke an alle!

Gruß
Önder

Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass ich meinen User-Namen geändert habe. Jetzt heiße ich Akif.

ciao