Gemeinnütziger eingetragener Verein und Handelsges
Von: , Frage gestellt am Di, 4. Apr 2000
Frage:
Ist das HGB, z.B. § 440 (Gerichtstand), bei
einem eingetragenen und gemeinnützigen Verein anzuwenden, wenn dieser Verein für mich als Privatperson eine Leistung, z.B.
Transporthilfe geleistet hat.
Der Verein führt keinen Wirtschaftsbetrieb.
Der Verein stellt eine Kostenaufstellung in Rechnung. Ist nun als Gerichtstand
HGB § 440 in Verbindung mit HGB § 451 anzuwenden?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!!
