Gemeinnütziger eingetragener Verein und Handelsges

Frage:

Ist das HGB, z.B. § 440 (Gerichtstand), bei
einem eingetragenen und gemeinnützigen Verein anzuwenden, wenn dieser Verein für mich als Privatperson eine Leistung, z.B.
Transporthilfe geleistet hat.
Der Verein führt keinen Wirtschaftsbetrieb.
Der Verein stellt eine Kostenaufstellung in Rechnung. Ist nun als Gerichtstand
HGB § 440 in Verbindung mit HGB § 451 anzuwenden?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!!

Frage:

Ist das HGB, z.B. § 440 (Gerichtstand),
bei
einem eingetragenen und gemeinnützigen
Verein anzuwenden, wenn dieser Verein für
mich als Privatperson eine Leistung, z.B.
Transporthilfe geleistet hat.
Der Verein führt keinen
Wirtschaftsbetrieb.
Der Verein stellt eine Kostenaufstellung
in Rechnung. Ist nun als Gerichtstand
HGB § 440 in Verbindung mit HGB § 451
anzuwenden?

das HGB ist überhaupt nicht bei Vereinen anwendbar! Das Vereinsrecht ist nur im BGB geregelt, soweit die Satzung nicht speziellere Bestimmungen hat.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!!