hat man Schadensersatzansprüche gegen eine Bank, wenn sie das gesamte Geld ohne die Vorlage eines Erbscheins an eine Person ausgibt, die laut Testament gar nicht berechtigt war? Wie hoch können diese Ansprüche dann sein?
Im vorliegenden Fall hat der Sohn das gesamte Geld abgeholt, obwohl eigentlich die Enkelin Universalerbin war, einen Erbschein hatte er nicht.
hat man Schadensersatzansprüche gegen eine Bank, wenn sie das
gesamte Geld ohne die Vorlage eines Erbscheins an eine Person
ausgibt, die laut Testament gar nicht berechtigt war? Wie hoch
können diese Ansprüche dann sein?
Im vorliegenden Fall hat der Sohn das gesamte Geld abgeholt,
obwohl eigentlich die Enkelin Universalerbin war, einen
Erbschein hatte er nicht.
ich denke, damit hat die Bank ganz eindeutig gegen diverse gesetzliche Auflagen verstossen. Ich bin zwar kein Jurist, aber immerhin Banker, und vermute, dass die Bank den kompletten Betrag ersetzen muss. Gelder bei Nachlässen dürfen nur an Erben bei Vorlage des Erbscheins ausgezahlt werden. Da reicht nicht mal ein Testament.
Das muss eigentlich auch jeder Banker sofort einsehen (und eigentlich auch so wissen).
es reicht auch eine Vollmacht, denn die gilt normalerweise über den Tod hinaus. So sichert sich die Bank ab, denn sie kann ja nicht ständig bei Verfügung eines Bevollmächtigten prüfen, ob der Kontoinhaber noch lebt.
Die Erben müssen, wenn sie das nicht wollen, die Vollmacht widerrufen. Die Erbmasse hat gegen den, der unberechtigt das Konto plündert, einen Herausgabeanspruch.
Sicherlich ist die Bank in der Haftung, wenn sie wissen oder erkennen musste, dass der Bevollmächtigte böswillig und entgegen dem Willen der Erben handelt. Das wäre aber schwer zu beweisen.
Gruss Hans-Jürgen
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