Andere Beschaffenheit eines beworbenen Artikels

Hallo Fachleute,

wie sieht das aus?

Ich habe aus dem Prospekt eines goßen Händlers
(„Ich bin doch nicht blöd!“ / „Mutter aller Schnäppchen“)
einen TV herausgesucht mit 100 Hz Frequenz (Flimmerfrei).

Als ich heute mit Kaufabsicht dort war, sagte man mir, es
wäre ein Fehler der Druckerei gewesen (angeblich hat man
dort was vor dem Druck des Prospekts vertauscht, Text oder
Grafiken, oder sowas), es wäre nur ein 50 Hz-TV.

Der TV wurde bereits vor ca. 10 Tagen angepriesen, war aber erst seit gestern im Geschäft vorhanden. (Angeblich hatte der hersteller Lieferschwierigkeiten).

Man hätte bei den letzten Kunden angeblich einen anderen TV
angeboten mit 100 Hz, dafür aber 4 cm kleinere Diagonale.
Aber auch den hätte man nun nicht mehr.

Preislich wollte man auch nicht runtergehen, es wäre ja schon ein sehr guter Preis für diesen TV.
Kann ich hier über die Schiene „mein gutes Recht“ noch irgendwie was „rausschinden“?

Danke für Eure Meinungen, Alex

Kann ich hier über die Schiene „mein gutes Recht“ noch
irgendwie was „rausschinden“?

Auf dieser Schiene kannst Du frohgemut den Laden verlassen. Das ist das einzige, was Du rausschinden kannst.

Hallo,

einen rechtlichen Anspruch auf Verkauf dieses Tv-gerätes aufgrund des Prospektes gibt es nicht.
Das Ganze ist eher interessant für die verbraucherzentralen und Konkurrenten, da es mgl. weise wettbewerbswidrig sein könnte, aber zumindest die Verbraucher getäuscht werden und extra dort hin fahren.

Beschwer Dich bei der Zentrale:
Media Markt GmbH
Abt. Kundenbetreuung
Eriagstrasse 26
85046 Ingolstadt

und den Verbraucherzentralen/-verbänden.

Gruß
Harry