wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Herr Mzoudi in dem Hamburger Terroristenprozeß freigelassen worden, weil das BKA eine Entlastungsaussage einer unbekannten Auskunftsperson dem Gericht zugespielt hat.
Meine Erfahrungen mit der deutschen Justiz - bei Straf-/Zivilprozeßen -sind eher derart, dass man selber seine Unschuld beweisen muß. Egal!
Wenn man den Faden aus dem Hamburger Prozeß weiterspinnt, könnte man doch zu dem Schluß kommen, dass man generell nur einen unbekannte Auskunftsperson (was immer das auch konkret zu bedeuten hat) in einem Prozeß präsentieren muß, die die Unschuld des Beklagten beteuert.
Wie ist die Meinung des fachlich bewanderten Publikums?
Meine Erfahrungen mit der deutschen Justiz - bei
Straf-/Zivilprozeßen -sind eher derart, dass man selber seine
Unschuld beweisen muß. Egal!
ähäm…
ohne jetzt konkret auf den fall einzugehen:
wie sieht´s mit dem grundsatz „im zweifel FÜR den angeklagten“ aus?
man (statsanwalt) muss die schuld des angeklagten beweisen und nicht der seine unschuld…
oder sehe ich das falsch?
wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Herr Mzoudi in
dem Hamburger Terroristenprozeß freigelassen worden, weil das
BKA eine Entlastungsaussage einer unbekannten Auskunftsperson
dem Gericht zugespielt hat.
Es wäre die Frage, wer diese Aussage aufgenommen hat, wer hat sie bezeugt, kennt das Gericht den Namen wirklich nicht?
Meine Erfahrungen mit der deutschen Justiz - bei
Straf-/Zivilprozeßen -sind eher derart, dass man selber seine
Unschuld beweisen muß. Egal!
Das hhängt wohl ein Stück weit auch vmom Richter und vom Verteidiger ab. Allerdings will man sich gerade bei den 9/11 Prozessen keine Blöße geben, man habe auf irgend einen politischen Druck reagiert, daher vielleicht die für alle plötzliche Reaktion.
Wenn man den Faden aus dem Hamburger Prozeß weiterspinnt,
könnte man doch zu dem Schluß kommen, dass man generell nur
einen unbekannte Auskunftsperson (was immer das auch konkret
zu bedeuten hat) in einem Prozeß präsentieren muß, die die
Unschuld des Beklagten beteuert.
Wie ist die Meinung des fachlich bewanderten Publikums?
Und dann glaubhaft machen muss, warum diese Person zum einen die Wahrheit sagt und zum anderen Kenntnis über Sachverhalte der Geschichte hat. Falls Du das den BND als bestätigende Partei präsentieren kannst in einem Fall, wo sie unter normalen Umständen eher schweigen würde, dann hast Du schon gute Chancen.
Ach ja, ich bin nicht wirklich im Strafrecht bewandert, hab das ganze aber sehr interessiert verfolgt, es ist eine politische Entscheidung, eben weil es keine sein soll.