Ärger mit Händler - Wie gehts weiter?

Hallo,
folgender Tatbestand:

  • Gerät(Hardware) gekauft, funktionierte nicht
  • Gerät zum Händler zurück mit Originalrechnung, Werkstattauftrag geschrieben
  • Nach 4 Wochen 2 Wochen Frist gesetzt zu reagieren, weil bis dahin keinerlei Rückmeldung vom Händler.
  • Händler meldet sich telefonisch: Hersteller konnte/wollte nicht reparieren: Hat Gutschrift erteilt.
  • Will mit Werkstattauftrag Geld/Gutschrift abholen: Nix ohne Originalrechnung.
  • 1 Woche gesucht, Originalrechnung ist unauffindbar (Kto-auszug vorhanden, Rechnungsnummer auf Originalwekstattauftrag vermerkt.)
  • Händler verweigert mir jegliche Leistung ohne Originalrechnung.
  • Schicke Brief an Geschäftsführer der Fa.: Aufforderung mir mein Gerät oder Ersatz/Geld zurückzugeben auch ohne O-Rechnung.
  • Keinerlei Reaktion nach 1 Woche.

Was tun? Habe keinerlei Erfahrung mit Gerichten und Rechtsanwälten.
Wie gehe ich jetzt vor, um meine Ware/Geld zurück zu bekómmen? Es geht um 130 Euro; wer bezahlt eine evtl. Anwaltsgebühr?

Ich würde mich über Hilfe sehr freuen - der Rat eines Anwalts: Gehen Sie vor Gericht ist schon OK, aber kann ich da (wohin?) einfach hinmarschieren und eine Klage auf Herausgabe einreichen?

Viele Grüße

Pit

Hi Pit,

sag dem Händler doch erstmal, ob er nicht die Originalrechnung in seinen Unterlagen hat!

dann solltest du freundlich und bestimmt sgen, daß du nicht gewillt bist diese Verschleppung weiter mitzumachen und wenn das jetzt nicht an Ort unsd Stelle geregelt wird, daß du dan deinen anwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragst.

dann gehe zum anwalt erzähle die Geschichte (nehme alle Unterlagen mit) der wird sich dann darum kümmern. Bis es zum Gerichtstermin kommt wird noch ca. 1 jahr und ein immenser Briefwechsel ins Land gehen.

Der Anwalt kann dir was zu den Erfolgsaussichten sagen. sind die gut, so wird der Beklagte die kosten zu tragen haben. Evtl. musst du eien vorschuß bezahlen, den wieder zurückerhälst.

gruss