Hallo,
folgender Tatbestand:
- Gerät(Hardware) gekauft, funktionierte nicht
- Gerät zum Händler zurück mit Originalrechnung, Werkstattauftrag geschrieben
- Nach 4 Wochen 2 Wochen Frist gesetzt zu reagieren, weil bis dahin keinerlei Rückmeldung vom Händler.
- Händler meldet sich telefonisch: Hersteller konnte/wollte nicht reparieren: Hat Gutschrift erteilt.
- Will mit Werkstattauftrag Geld/Gutschrift abholen: Nix ohne Originalrechnung.
- 1 Woche gesucht, Originalrechnung ist unauffindbar (Kto-auszug vorhanden, Rechnungsnummer auf Originalwekstattauftrag vermerkt.)
- Händler verweigert mir jegliche Leistung ohne Originalrechnung.
- Schicke Brief an Geschäftsführer der Fa.: Aufforderung mir mein Gerät oder Ersatz/Geld zurückzugeben auch ohne O-Rechnung.
- Keinerlei Reaktion nach 1 Woche.
Was tun? Habe keinerlei Erfahrung mit Gerichten und Rechtsanwälten.
Wie gehe ich jetzt vor, um meine Ware/Geld zurück zu bekómmen? Es geht um 130 Euro; wer bezahlt eine evtl. Anwaltsgebühr?
Ich würde mich über Hilfe sehr freuen - der Rat eines Anwalts: Gehen Sie vor Gericht ist schon OK, aber kann ich da (wohin?) einfach hinmarschieren und eine Klage auf Herausgabe einreichen?
Viele Grüße
Pit