Hallo,
welche Folgen, Voraussetzungen hat eine Untätigkeitsklage?
Die Details:
Ebay-Auktion im August 2003. Gezahlt, aber keine Lieferung.
Anzeige im September 2003 telefonisch beim LKA Berlin. Ich habe nichts schriftlich, nicht mal 'n Fax.
Beweisen der Anzeige wird also schwer, aber ich geh mal davon aus, daß Vorgänge im LKA dokumentiert werden und nicht einfach verschwinden. 
Wie oben erwähnt ist die Anzeige beim LKA gelandet und erfasst worden. Inzwischen sind aber über drei Monate vergangen, ohne daß ich eine Nachricht bekommen hätte.
Welche Ansprüche gegen das LKA (Berlin) erwachsen mir daraus?
Danke für Hilfe. 
cu Rainer
Gibs nicht
Hallo,
welche Folgen, Voraussetzungen hat eine Untätigkeitsklage?
Was ist denn das?
Die Details:
Ebay-Auktion im August 2003. Gezahlt, aber keine Lieferung.
Anzeige im September 2003 telefonisch beim LKA Berlin. Ich
habe nichts schriftlich, nicht mal 'n Fax.Beweisen der
Anzeige wird also schwer, aber ich geh mal davon aus, daß
Vorgänge im LKA dokumentiert werden und nicht einfach
verschwinden.
Normalerweise macht man sowas schriftlich, es sei denn man ist selbst dazu zu … Das schließt auch Schreibfehler im Namen etc aus.
Wie oben erwähnt ist die Anzeige beim LKA gelandet und erfasst
worden. Inzwischen sind aber über drei Monate vergangen, ohne
daß ich eine Nachricht bekommen hätte.
Ja und? Die Polizei ist nicht verpflichtet Dir über laufende Ermittlungen zu berichten. Du könntest höchstens mal freundlich Anrufen und nachfragen. Höchstwahrscheinlich werden aber am Telefon keine Auskünfte erteilt - wenn das anders wäre müßte man nochmal die doppelte Anzahl an Beamten einstellen, nur um jedem zu erzählen, wie weit das Verfahren jetzt ist.
Abgesehen davon hat die Polizei 3 Monate Zeit die Akten an die STA abzugeben, wenn die Ermittlungen so lange dauern. Mit Absprache noch länger.
Welche Ansprüche gegen das LKA (Berlin) erwachsen mir daraus?
Danke für Hilfe.
Überhaupt Keine, es geht hier nicht um Deine Ansprüche sondern um die Strafverfolgungsansprüche des Staates. Genauso wenig wie Dir aus einer Verurteilung Ansprüche erwachsen. Die mußt Du Dir auf dem Zivilrechtsweg einklagen. Wird Dein Eigentum beschlagnahmt, wird es natürlich ausgehändigt, wenn die Anspruchslage klar ist(!).
M.
kann nicht sein!
Hallo,
Was ist denn das?
geht’s ein wenig weniger agressiv? Ich hab was gefragt, niemanden angeklagt!
Die Details:
Ebay-Auktion im August 2003. Gezahlt, aber keine Lieferung.
Anzeige im September 2003 telefonisch beim LKA Berlin. Ich
habe nichts schriftlich, nicht mal 'n Fax.Beweisen der
Anzeige wird also schwer, aber ich geh mal davon aus, daß
Vorgänge im LKA dokumentiert werden und nicht einfach
verschwinden.Normalerweise macht man sowas schriftlich, es sei denn man ist
selbst dazu zu …
Danke für die Blumen, das hat sich so entwickelt. Ich wurde angerufen. …
Das schließt auch Schreibfehler im Namen
etc aus.
Danke, schreiben kann ich schon.
Wie oben erwähnt ist die Anzeige beim LKA gelandet und erfasst
worden. Inzwischen sind aber über drei Monate vergangen, ohne
daß ich eine Nachricht bekommen hätte.Ja und? Die Polizei ist nicht verpflichtet Dir über laufende
Ermittlungen zu berichten.
Ich habe aber mal etwas von einer maximalen Bearbeitungszeit von drei Monaten gehört. Eine kurze Nachricht ist ja wohl im Abstand von drei Monaten keine Aufgabe, die nicht zu bewältigen ist, oder?
Du könntest höchstens mal
freundlich Anrufen und nachfragen. Höchstwahrscheinlich werden
aber am Telefon keine Auskünfte erteilt - wenn das anders wäre
müßte man nochmal die doppelte Anzahl an Beamten einstellen,
nur um jedem zu erzählen, wie weit das Verfahren jetzt ist.
Na wenn sich die tägliche Arbeitsleistung auf zehn Sekunden beschränkt, ist da was faul, oder?
Abgesehen davon hat die Polizei 3 Monate Zeit
Davon rede ich doch!
die Akten an die
STA abzugeben, wenn die Ermittlungen so lange dauern. Mit
Absprache noch länger.
Und da ist es zu viel verlangt, die Betroffenen zu informieren?
Welche Ansprüche gegen das LKA (Berlin) erwachsen mir daraus?
Danke für Hilfe.Überhaupt Keine, es geht hier nicht um Deine Ansprüche sondern
um die Strafverfolgungsansprüche des Staates.
??? Du meinst, daß der Staat gelegentlich gegen seine Bütrger aber nie für die Bürger arbeitet? Das ist interessant. Ich werde mir das genauer ansehen.
Genauso wenig
wie Dir aus einer Verurteilung Ansprüche erwachsen.
Daß Strafrecht und Zivilrecht nicht viel gemeinsam haben, ist auch mir bekannt. Ein Strafrechtliches Urteil bietet aber eine gute Grundlage für eine Zivilprozess.
Die mußt Du Dir auf dem Zivilrechtsweg einklagen.
Gut gebrüllt Löwe! Wenn der Mensch aber für mich nicht zu finden ist und das LKA ihn sucht …
Wird Dein Eigentum
beschlagnahmt, wird es natürlich ausgehändigt, wenn die
Anspruchslage klar ist(!).
… sofern der Beschuldigte gesucht und gefunden wurde. … Wenn er nicht gesucht wird? … Wenn ich kein Recht habe zu erfahren, ob er gesucht wird, entsteht der Eindruck, daß die Polizei ausschließlich gegen die Bürger aber nie für die Bürger arbeitet, oder?
Gibt es nicht genau dafür im öffentlichen Recht die drei-Monats-Frist?
Wozu ist diese Frist da, wenn sich daraus keine Rechte für den Bürger ableiten?
cu Rainer
Hallo Rainer,
die sog. „Untätigkeitsklage“ gibt es nur im Verwaltungsrecht. Im Strafrecht hast du keinen Anspruch darauf, dass die Angelegenheit zügig behandelt wird (Strafsachen sind grds. Angelegenheit des Staates und nicht mehr der Privatperson).
Was du jedoch tun kannst ist, dass du einen Brief schreibst mit der Bitte um Mitteilung des Aktenzeichens und Bitte, dich über den Gang des Verfahrens auf dem Laufenden zu halten. Grundsätzlich wird dir zwar keine Mitteilung erstattet, welche Ermittlungen eingeleitet wurden. Mit der Anfrage nach dem Aktenzeichen hast du jedoch zumindest eine Bestätigung darüber, dass alles in Bearbeitung ist. Mit der Bitte, dich über den Fortgang auf dem laufenden zu halten stellst du sicher, dass dir das Abschlussergebnis mitgeteilt wird.
Viele Grüsse,
S.
Hallo,
Was ist denn das?
geht’s ein wenig weniger agressiv? Ich hab was gefragt,
niemanden angeklagt!
Ich hab auch was gefragt - evtl. gibts ja eine Klage die ich nicht kenne
Die Details:
Ebay-Auktion im August 2003. Gezahlt, aber keine Lieferung.
Anzeige im September 2003 telefonisch beim LKA Berlin. Ich
habe nichts schriftlich, nicht mal 'n Fax.Beweisen der
Anzeige wird also schwer, aber ich geh mal davon aus, daß
Vorgänge im LKA dokumentiert werden und nicht einfach
verschwinden.Normalerweise macht man sowas schriftlich, es sei denn man ist
selbst dazu zu …Danke für die Blumen, das hat sich so entwickelt. Ich wurde
angerufen. …
Als einer von mehrern Geschädigten? Mußtest Du Dich noch gar nicht zum Sachverhalt äußern oder E-Mails hinschicken o.ä.? Könnten z.B. sehr viele Betrogene sein, dann dauert das eben oder der Sachbarbeiter ist krank und hatte Urlaub, was auch immer. Hast Du überhaupt ein Aktenzeichen bekommen? Dann ruf doch einfach mal an und such das Gespräch statt gleich irgendeine Klage in Erwägung zu ziehen.
Das schließt auch Schreibfehler im Namen
etc aus.Danke, schreiben kann ich schon.
Das freut mich.
Wie oben erwähnt ist die Anzeige beim LKA gelandet und erfasst
worden. Inzwischen sind aber über drei Monate vergangen, ohne
daß ich eine Nachricht bekommen hätte.Ja und? Die Polizei ist nicht verpflichtet Dir über laufende
Ermittlungen zu berichten.Ich habe aber mal etwas von einer maximalen Bearbeitungszeit
von drei Monaten gehört. Eine kurze Nachricht ist ja wohl im
Abstand von drei Monaten keine Aufgabe, die nicht zu
bewältigen ist, oder?
Weißt Du wieviel Strafanzeigen am Tag gemacht werden? Weißt Du wieviele Sachbearbeiter e - bay Betrug verfolgen? Abgesehen davon, dass Dich die Strafverfolgung nichts kostet, d.h. die Kosten für jeden Anruf und Brief trägt die Allgemeinheit, warum sollte das also generell gemacht werden, wenn es gesetzlich nicht vorgesehen ist?
Du könntest höchstens mal
freundlich Anrufen und nachfragen. Höchstwahrscheinlich werden
aber am Telefon keine Auskünfte erteilt - wenn das anders wäre
müßte man nochmal die doppelte Anzahl an Beamten einstellen,
nur um jedem zu erzählen, wie weit das Verfahren jetzt ist.Na wenn sich die tägliche Arbeitsleistung auf zehn Sekunden
beschränkt, ist da was faul, oder?
Das hatten wir schon - die haben auch noch andere Vorgänge, der SB ist ktank, es liegt schon seit 2 Monaten bei der STA, der STA ist krank… was weiß ich… Es dauert nun mal bis es zum Verfahren kommt. Ich hatte mal 2000 einen Gerichtstermin von 96 und das ist nicht mal soo ungewöhnlich.
Abgesehen davon hat die Polizei 3 Monate Zeit
Davon rede ich doch!
die Akten an die
STA abzugeben, wenn die Ermittlungen so lange dauern. Mit
Absprache noch länger.Und da ist es zu viel verlangt, die Betroffenen zu
informieren?
Du wirst evtl. am Ende einen Einstellungsbescheid der STA oder eine Ladung zum Gerichtstermin erhalten, alles andere mußt Du mit dem Gesetzgeber und dem Finanzsenator klären.
Welche Ansprüche gegen das LKA (Berlin) erwachsen mir daraus?
Danke für Hilfe.Überhaupt Keine, es geht hier nicht um Deine Ansprüche sondern
um die Strafverfolgungsansprüche des Staates.??? Du meinst, daß der Staat gelegentlich gegen seine Bütrger
aber nie für die Bürger arbeitet? Das ist interessant. Ich
werde mir das genauer ansehen.
Die Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten im Strafverfahren für den Staat. Er - In Form der Justiz - bestraft Menschen, die gegen die für alle geltenden Gesetze verstoßen haben und in dieser Form arbeitet der Staat für die Allgemeinheit. STA und Polizei haben die Aufgabe die Straftatzu erforschen, d.h. Beweise gegen und für den Verdächtigen zu sammeln und diese dem Gericht vorzulegen, wenn die STA von einer Verurteilung ausgeht (gibt noch andere Wege). Für den Geschädigten arbeiten sie also nur sehr indirekt, er hat ja im Prinzip auch nicht viel von der Verurteilung.
Genauso wenig
wie Dir aus einer Verurteilung Ansprüche erwachsen.Daß Strafrecht und Zivilrecht nicht viel gemeinsam haben, ist
auch mir bekannt. Ein Strafrechtliches Urteil bietet aber eine
gute Grundlage für eine Zivilprozess.Die mußt Du Dir auf dem Zivilrechtsweg einklagen.
Gut gebrüllt Löwe! Wenn der Mensch aber für mich nicht zu
finden ist und das LKA ihn sucht …
Dann mußt Du, oder Dein Anwalt sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung setzten und den Verfahrensweg erfragen - ein Anwalt wirds wissen.
Wird Dein Eigentum
beschlagnahmt, wird es natürlich ausgehändigt, wenn die
Anspruchslage klar ist(!).… sofern der Beschuldigte gesucht und gefunden wurde. …
Wenn er nicht gesucht wird? … Wenn ich kein Recht habe zu
erfahren, ob er gesucht wird, entsteht der Eindruck, daß die
Polizei ausschließlich gegen die Bürger aber nie für die
Bürger arbeitet, oder?
Das schrieb ich schon. Polizei und STA arbeiten im Strafverfahren nur sehr indirekt für den Bürger, sie haben den Strafverfolgungsanspruch des Staates durchzusetzen.
Gibt es nicht genau dafür im öffentlichen Recht die
drei-Monats-Frist?
Mit dieser Frist wird der Verfahrensherrrschaft der STA Rechnung getragen. Sie ist gesetzlich Herrin des Verfahrens, deshalb muß sie spätenstens nach 3 Monaten vom Verfahren kts. erhalten - fraglich ist ob man sie überhaupt so bezeichnen kann, wenn sie vom Verfahren erst nach 3 Monaten Kts. erhält, aber das ist eine theoretische Frage.
Wozu ist diese Frist da, wenn sich daraus keine Rechte für den
Bürger ableiten?
Die Frage ist schon beantwortet.
M.
Hallo,
eine Verständnisfrage: warum hast Du das LKA eingeschaltet. War’s die Mafia ?
Zuständig wäre doch die „normale“ Polizei/Staatsanwaltschaft.
Mit einer telefonischen Anzeige habe ich schon ganz schlechte Erfahrung gemacht. Man wollte sich kaum den Sachverhalt anhören, immer nur der Hinweis, alles schrftlich einzureichen. Hinweise auf Dringlichkeit, Beweismittelsicherung usw. nützten nichts. Mir wurde klipp und klar gesagt, dass nichts unternommen wird.
Gruss
Andreas
doch!
hallo rainer,
auch, wenn dir die antwort von mike nicht passt - er hat recht!
du scheinst auch 2 dinge mit einander zu verwechseln: 1.) deinen anspruch, den du gegen den nicht liefernden ebayer hast und 2.) das recht des staates auf strafverfolgung.
dein vermeintlicher anspruch auf information ist dabei nicht im geringsten relevant.
weisst du denn, ob die fahndung nicht längst auf hochtouren läuft und schon selbst diese information den erfolg gefährden würde?
schöne adventsgrüße
ann
Hallo,
das Aktenzeichen habe ich bereits, den Brief mir der Bitte um Informationen werde ich nachreichen.
cu Rainer
Hallo Ann,
stimmt, da kann ja keiner wissen, ob ich die Herren nicht kenne und nur Informationen sammeln will. Hab ich nicht bedacht.
Danke, cu Rainer
Hallo,
Als einer von mehrern Geschädigten?
Ja, es scheinen sehr viele zu sein.
Mußtest Du Dich noch gar
nicht zum Sachverhalt äußern oder E-Mails hinschicken o.ä.?
Doch, natürlich. Ich habe die gesamte Korrespondenz eingeschickt.
Könnten z.B. sehr viele Betrogene sein, dann dauert das eben
oder der Sachbarbeiter ist krank und hatte Urlaub, was auch
immer. Hast Du überhaupt ein Aktenzeichen bekommen? Dann ruf
doch einfach mal an und such das Gespräch statt gleich
irgendeine Klage in Erwägung zu ziehen.
Stimmt auch wieder. 
Das schließt auch Schreibfehler im Namen
etc aus.Danke, schreiben kann ich schon.
Das freut mich.
Wie oben erwähnt ist die Anzeige beim LKA gelandet und erfasst
worden. Inzwischen sind aber über drei Monate vergangen, ohne
daß ich eine Nachricht bekommen hätte.Ja und? Die Polizei ist nicht verpflichtet Dir über laufende
Ermittlungen zu berichten.Ich habe aber mal etwas von einer maximalen Bearbeitungszeit
von drei Monaten gehört. Eine kurze Nachricht ist ja wohl im
Abstand von drei Monaten keine Aufgabe, die nicht zu
bewältigen ist, oder?Weißt Du wieviel Strafanzeigen am Tag gemacht werden?
Nein, weiß ich nicht. Bei mir war’s die erste.
Danke für die Aufklärung. Mit Strafrecht hatte ich noch nicht zu tun, deshalb ja die Frage.
Nun bin ich mal wieder schlauer.
cu Rainer
Hallo,
eine Verständnisfrage: warum hast Du das LKA eingeschaltet.
War’s die Mafia ?
Ich war’s nicht, das LKA hat mich angerufen, bevor ich wußte, daß ich betrogen wurde. Ich hab immer noch gewartet. Andere haben es schneller gemerkt.
Zuständig wäre doch die „normale“ Polizei/Staatsanwaltschaft.
Da war’s wohl auch zuerst. Dann hat sich die Schadenssumme aber wohl als sehr hoch erwiesen.
Mit einer telefonischen Anzeige habe ich schon ganz schlechte
Erfahrung gemacht. Man wollte sich kaum den Sachverhalt
anhören, immer nur der Hinweis, alles schrftlich einzureichen.
Die waren bei der Anzeige sehr zuvorkommend. Alles per Telefon, Fax und ein Brief mit Unterlagen.
Hinweise auf Dringlichkeit, Beweismittelsicherung usw. nützten
nichts. Mir wurde klipp und klar gesagt, dass nichts
unternommen wird.
Ob da was unternommen wird/wurde, weiß ich nicht. Bei sehr vielen Geschädigten und einem sehr hohen Gesamtschaden hoffe ich aber schon, daß was passiert ist.
Ich habe im Web z.B.: von einem Geschädigten gelesen, der einen Schaden von 145000 Euro angegeben hat. Andere unwesentlich weniger. Bei mir sind’s ‚nur‘ 600 Euro. Die Gesamtsumme könnte also über einer Million Euro liegen.
cu Rainer
Hallo Rainer,
soweit ich weiss besteht auch immer die Möglichkeit anstelle einer Strafanzeige
einen Strafantrag zu stellen. Dann wirst Du von der Staatsanwaltschaft über eine
Nichterhebung der Klage bzw. eine Einstellung des Verfahrens informiert (mit
Angabe von Gründen!).
Ansonsten wurde hier ja doch schon einiges geklärt… 
Gruß - Jaschiii
Absoluter Blödsinn!
Tut mir leid wenn ich das so offen hier schreibe, aber irgendwer hat mal gesagt:
Wenn man keine Ahnung hat sollte man auch einfach mal den Mund halten können.
Hallo Rainer,
soweit ich weiss besteht auch immer die Möglichkeit anstelle
einer Strafanzeige
einen Strafantrag zu stellen. Dann wirst Du von der
Staatsanwaltschaft über eine
Nichterhebung der Klage bzw. eine Einstellung des Verfahrens
informiert (mit
Angabe von Gründen!).
Das ist vollkommener Blödsinn, alles durcheinandergeworfen und ich erspare mir jetzt hier eine an dieser Stelle unnötige Erklärung zu Antrags-, Offizial-, Privatklagedelikten. Teilweise hatten wir das auch gerade erst weiter unten.
Irren kann jeder mal, aber Leute spart euch doch solche Kommentare, wenn ihr überhaupt keinen Plan habt, ich schreib doch auch nicht im Elektronikforum wie man einen Fernseher bastelt.
M.
Hallo,
Als einer von mehrern Geschädigten?
Ja, es scheinen sehr viele zu sein.
Mußtest Du Dich noch gar
nicht zum Sachverhalt äußern oder E-Mails hinschicken o.ä.?Doch, natürlich. Ich habe die gesamte Korrespondenz
eingeschickt.
Na also, dies alles spricht dafür, dass umfangreiche Ermittlungen laufen, die noch andauern…
Also noch gedulden oder mal anrufen.
M.