Re: Am Schluss der Sitzung erkannt und verkündet
Es heißt doch im Sitzungsprotokoll im Zivilprozess immer "Am
Schluss der Sitzung erkannt und verkündet:" und dann folgt das
Urteil bzw. dasselbe mit einem Beschluss.
Mir ist aufgefallen, dass aber meistens eine Verkündung gar
nicht stattfindet, sondern die Parteien den Saal verlassen.
Ein Richter sagte mir mal, dass das die Parteien noch nicht
wissen dürfen, das aber trotzdem schon ins Protokoll kommt.
Hallo Mathias,
es kommt auf das " WIE " in dem Verfahren an. Herrscht eine gespannte Atmosphäre merkt das der Richter und ist dann der Regel entsprechend und geht rein protokollarisch zu Werke. Ist die Atmosphäre eher gelöst und locker,( in der Regel versuchen Richter keine Reaktionen der Parteien herzustellen, die für Ärgernis und Unruhe sorgen, sondern auf der vernüntigen und sachlich lockeren Art zu kommunizieren), dann kann es dazu kommen, das der Schlußsatz nicht mehr ausgesprochen wird.
Ein anderer Fall ist, das er die Urteilsverkündung auf einem von ihm festgelegten späteren Termin verlegt, um vorher seine Rechtsprechung zu klassifizieren und in sich geht, damit eine korrekte Entscheidung zu treffen ist, die nicht nach seinem Gefühl, sondern nach den Gesetzen geregelt ist.
Gruß
Rolf
Hab ich das jetzt irgendwie falsch verstanden oder heißt nicht
verkündet auch, dass die Parteien sich das anhören
dürfen/sollen?
Mathias