Arbeitsvertrag

Von: , Frage gestellt am Di, 4. Apr 2000

Eine Freundin ist als Vertretung für eine in Mutterschutz getretene Mitarbeiterin eingestellt worden. Der Mutterschutz ist nun abgelaufen. Die Kiollegin hat nun unbezahlten Urlaub genommen und sitzt somit weiterhin auf ihren unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun zum eigentlichen Problem:
Meine Bekannte hat jedesmal einen befristeten Arbeitsvertrag über ein Jahr erhalten (3x). Jetzt ist es wieder so weit...
- Ist dies Zulässig
-was ist, wenn die Personalabteilung hinauszögert und der Tag X überschritten wird ? Gilt eine mündliche Zusage ? Bekommt man automatisch einen neuen Vertrag ?
-wie verhält man sich am Besten ?

Es ist übrigens keine kleine Firma, sondern ein Kreiskrankenhaus. Mittlerweile hat in dieser Abteilung nur noch eine Mitarbeiterin einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der Rest ( 8 Personen ) hat Zeitverträge.

Bitte um Hinweise

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
    Re: Arbeitsvertrag

    Hi!

    Irgendwo in den unteren Artikeln oder im Archiv müßtest du dazu Kommentare finden.

    Es kann nur eine begrenzte Anzahl von Zeitverträgen gemacht werden und auch nur über einen begrenzten Zeitraum. Danach sind es angeblich unbefristete Verträge bzw. dürfen nur unbefristete gemacht werden...

    Gruß

    Bernd

  2. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: Arbeitsvertrag

    Hallo See-kay,
    ein befristeter Arbeitsvertrag darf nur insgesamt 3 mal verlängert werden. Die Zeiträume dürfen in der Gesamtheit der Befristung 2 Jahre nicht überschreiten (§ 1 Beschäftigungsförderungsgesetz). Eine längere Befristung des Arbeitsverhältnis ist nur bei ausreichender Begründung zulässig.
    Will man sich gegen eine Befristung wehren, muß man 3 Wochen nach Beendigung des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht einreichen ( § 1 Absatz 5 BeschFG)
    Bye Gabi

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