Haftpflicht bei Schülern?

Hallo und guten Abend!

Kürzlich erzählte mir eine Bekannte, daß ihr Sohn während des Chemieunterrichtes bei einem durch eine Lehrerin beaufsichtigten Versuch eine sehr teure Waage kaputt gemacht haben soll, ganz habe ich den Vorgang nicht nachvollziehen können, es ging wohl um eine zu heiße Schale, die er da drauf gestellt hat, danach ging die Waage ungenau.

Mal von diesem konkreten Fall weg, ist es grundsätzlich überhaupt möglich, Schüler bzw. deren Eltern in einem solchen Fall haftpflichtig zu machen solange nicht Vorsatz oder wirklich grober Unfug dahinter steht? Der Gebrauch dieser teuren Geräte ist ja letztlich nicht vom Schüler bestimmt und irgendwo gibt es auch noch die Aufsichtspflicht des Lehrers.

Gibt es dazu verbindliche Regelungen?

Gruß Maid :smile:

Jeder Schüler kann grundsätzlich für solche Schäden haftbar gemacht werden. Es kommt natürlich auf den Einzelfall an. Das ergibt sich aus § 823 BGB iVm §§ 104 ff BGB (nicht haftbar ist grundsätzlich ein Kind, das noch nicht das 7. Lebensjahr vollendet hat). Deshalb sollten Eltern UNBEDINGT eine private Haftpflichtversicherung haben. Die Haftung beginnt bei der Fahrlässigkeit. Bei Kindern und Jugendlichen prüft das Gericht zudem noch die sog. Einsichtsfähigkeit und die besonderen Umstände des Falles. Natürlich spielt auch die Aufsichtspflicht des Lehrers eine Rolle. Wenn dieser aber zum x-ten Mal sagt, daß zB im Chemiesaal nicht hermgetobt werden darf, aber trotzdem durch Schubsen der Bunsenbrenner einen Brand verursacht, dann haftet der Schüler (und teuer wird es auch).

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

wie kann es denn aber zb sein, dass ein kind an einem pkw schaden anrichten kann, ohne dass die eltern dafür haften müßen? oder ist das eine falsche aussage?

grüße
matthias

Hallo,

wie kann es denn aber zb sein, dass ein kind an einem pkw
schaden anrichten kann, ohne dass die eltern dafür haften
müßen? oder ist das eine falsche aussage?

Eltern haften nie für ihre Kinder, sondern immer nur für eigenes Fehlverhalten (also z.B. Vernachlässigung der Aufsichtspflicht).
Ob ein Kind in die Haftung kommt (für die die Familienhaftpflicht dann einspringt) ist eine Frage des Alters des Kindes (Kinder unter 10 Jahren haften für Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nicht) und der sonstigen Umstände.

Gruß Stefan

Hallo,

grds. haftet jeder nur für sein Verschulden.

Kinder unter 7 Jahren können nicht schuldhaft handeln.
(Im Straßenverkehr liegt die Grenze bei 10 Jahren)

Kinder zwischen 7 und 18 Jahren handeln im Rahmen ihrer Fähigkeit, das schuldhafte ihrer Tat einsehen zu können.

Gruß
HaWeThie

und in welchem bezug steht das jetzt für die haftung im chemieunterricht?

und in welchem bezug steht das jetzt für die haftung im
chemieunterricht?

Wenn der Lehrer dem Kind klar gemacht hat, daß man die heiße Schale nicht auf dieses teure Gerät stellen darf, dann trägt das Kind die Schuld bzw. dessen Eltern.

Hat dee Lehrer das versäumt, so ist er selber Schuld.

So ist das mit der Aufsichtspflicht und „Kinder-Schäden“ zumindest bei den Pfadfindern. Schätze mal, das sollte auch für andere Nicht-Elter-Aufsichtspflichtige gelten.

und in welchem bezug steht das jetzt für die haftung im
chemieunterricht?

Es haftet entweder der Schüler, der Lehrer oder niemand. Die Eltern haften nie.
Der Schüler kann aber über die Familienhaftpflicht abgesichert sein.

Im übrigen habe ich nur Deine Frage beantwortet - wenn Du Nachfragen hast, stelle sie möglichst konkret.

???

Wenn der Lehrer dem Kind klar gemacht hat, daß man die heiße
Schale nicht auf dieses teure Gerät stellen darf, dann trägt
das Kind die Schuld bzw. dessen Eltern.

Guten Tag,

nach den vorherigen Erläuterungen: Was haben die Eltern damit zu tun???

Gruß
HaWeThie