Verkehrsrecht

hallo,
darf ein kraftfahrer mit seinem Lkw (7,49 t) in eine Anwohnerstrasse (sackgasse) fahren und dort parken, weil er dort wohnt.
Es ist eine 3o KM/H zone und verkehrsberuhigt.
Danke
Roland

Hi Roland…
wenn die Anwohnerstrasse nicht tonnagemässig beschränkt ist…
warum nicht???
und beim parken ist er mit Sicherheit keine 30 km/h schnell!!!
Warum soll ein LKW nicht in eine Anwohnerstrasse??? ist dort Anwohnerparken??? gibt es städtische Anwohnerparkerlaubnisse???
Ayla… ratlos!

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hi ayla,
ich bin auch ratlos.
ein freund von mir ist unternehmer und nimmt seinen lkw mit nach hause. wie gesagt es ist eine sackgasse und verkehrsberuhigt ohne tonnenbeschränkung. dort hat er bis dato immer geparkt. jetzt hat ihm jemand einen zettel ans fenster geklebt, mit dem hinweis, das der lkw stört und dort nicht parken dürfte. Anonym natürlich. natürlich möchte mein freund jetzt wissen, wie die rechtliche lage ist.
weisst du was darüber?
danke
roland

Da spielen ein paar Dinge eine Rolle, die ich jetzt auch nicht im Detail mit Maßen usw. auswendig weiß. Hier ein paar Stichpunkte: Verbleibende Fahrbahnbreite, Abstand von Einmündungen, gegenüber von Einfahrten ist problematisch, wenn Straße zu schmal.
Wichtig ist auch, daß die Nachtparktafeln vorschriftsmäßig angebracht sind und aufgeklappt werden.

Ich würde einfach eines machen: Auf die zuständige Polizeidienststelle gehen und dort fragen. Die sollten es dort wissen. Dabei den Namen des Beamten aufschreiben (falls es Ärger gibt). Wenn die Polizei der Meinung ist, daß dem Parken dort nichts entgegensteht, dann sollte das kein Problem sein.

Ich kenne das Problem mit grantigen Anwohnern, ich hatte ein Wohnmobil mit knapp 8 m Länge, 3 m Höhe und 5 t Gewicht, das gab auch regelmäßig Ärger, anonyme Zettel und Anrufe bei der Polizei. Die sind aber damit nicht durchgekommen, und das war eine normale Wohngegend und -straße, allerdings keine Sackgasse, aber ich glaube nicht, daß das eine Rolle spielt.

Man kann ja mal vor dem einen, mal vor dem anderen Haus parken, damit nicht ständig das gleiche Wohnzimmer dunkel ist … :wink:

Grüße
Sebastian

hi ayla,
ich bin auch ratlos.
ein freund von mir ist unternehmer und
nimmt seinen lkw mit nach hause. wie
gesagt es ist eine sackgasse und
verkehrsberuhigt

In verkehrsberuhigten Bereichen darf man nur auf den entsprechend markierten Flächen parken! Und die sind in der Regel von der Größe her für PKWs gedacht…
Aber wenn der LKW draufpasst…

Gruß,
Delia

In verkehrsberuhigten Bereichen darf man
nur auf den entsprechend markierten
Flächen parken

Diese Schilder kenne ich. Ich habe aber mal gelesen, daß sie ungültig sind, da nicht von der STVO gedeckt. Stimmt das nicht?

Hiho
also erstmal zu Klärung ist die Straße

  1. Verkehrsberuhigt ( Spielstraße ) oder
  2. 30 er Zone ???

Bei Punkt 1.würde ich Delia zustimmen was die gekennzeichneten Parkflächen angeht.

Ansonsten ist es egal ob es sich um eine 30 er Zone handelt oder nicht, wenn nicht zusätzlich Verkehrsschilder mit Gewichtsangaben aufgestellt sind.

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Ja, er darf
Hallo Roland,

§12 Abs. 3a StVo: Mit Kraftfahrzeugen mit einem zG über 7,5t sowie mit Kfz.Anh. über 2t zG ist innerhalb geschlossener Ortschaften

  1. in reinen Wohngebieten
  2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen
  3. in Kurgebieten
  4. in Klinikgebieten
    das regelmäßige Parken in der Zeit von 2200-0600Uhr sowie an Sonn,- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen und für das Parken von Linienbussen an endhaltestellen.

Also: Er darf !

Dennis

Ergänzung
Vorraussetzung:

Keine Spielstraße !

Nicht mit den Rädern auf dem Gehweg !

Restbreite Straße: 3m ohne ZickZack, d.h. bei versetztem Parken muß mehr Platz sein, daß auch ein Feuerwehrfahrzeug schräg durchfahren kann.

(Ich habe als mit dem Omnibus Probleme, durch solche versetzt geparkten Straßen zu fahren, warum, dürfte zu verstehen sein. Bus=12m lang)

Dann hat NIEMAND einen Grund anonyme Zettel zu verteilen. (Solche Leute sind eh zu feige)

Dennis

Hi Dennis,

vielen Dank für die Infos. Haben meinem Freund geholfen.
Jetzt ist man in der Nachbarschaft dazu übergegangen, die Plane zu zerschneiden.
Was für ein Volk
Gruß
Roland

Danke an alle o.T.
±*/

Es darf doch nicht war sein :frowning:((
Jetzt gibts nur eins:

Der klügere gibt nach.

Jetzt gibts nur eins:

Der klügere gibt nach.

Wenn alle Klügeren immer nachgeben würden, würden bald nur noch die Allerdümmsten das Sagen haben.

Eigentlich müßte man sich mit einer Kamera (mit einem ordentlichen Blitz natürlich) auf die Ladefläche setzen und warten, bis der Planenschneider wieder kommt … und ihn dann fotografieren, wg. Sachbeschädigung anzeigen, Schadenersatz fordern usw. usw.

Aber wer hat schon Lust, die Nacht auf dem LKW zu verbringen …

Grrrrrrrr!!!

Grüße
Sebastian