Verkehrsrecht

Von: , Frage gestellt am Di, 4. Apr 2000

hallo,
darf ein kraftfahrer mit seinem Lkw (7,49 t) in eine Anwohnerstrasse (sackgasse) fahren und dort parken, weil er dort wohnt.
Es ist eine 3o KM/H zone und verkehrsberuhigt.
Danke
Roland

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 44 Minuten hilfreich
    Re: Verkehrsrecht

    Hi Roland.....
    wenn die Anwohnerstrasse nicht tonnagemässig beschränkt ist....
    warum nicht???????
    und beim parken ist er mit Sicherheit keine 30 km/h schnell!!!
    Warum soll ein LKW nicht in eine Anwohnerstrasse???? ist dort Anwohnerparken??? gibt es städtische Anwohnerparkerlaubnisse????
    Ayla.... ratlos! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
      Re^2: Verkehrsrecht

      hi ayla,
      ich bin auch ratlos.
      ein freund von mir ist unternehmer und nimmt seinen lkw mit nach hause. wie gesagt es ist eine sackgasse und verkehrsberuhigt ohne tonnenbeschränkung. dort hat er bis dato immer geparkt. jetzt hat ihm jemand einen zettel ans fenster geklebt, mit dem hinweis, das der lkw stört und dort nicht parken dürfte. Anonym natürlich. natürlich möchte mein freund jetzt wissen, wie die rechtliche lage ist.
      weisst du was darüber?
      danke
      roland

      • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
        Re^3: Verkehrsrecht

        Da spielen ein paar Dinge eine Rolle, die ich jetzt auch nicht im Detail mit Maßen usw. auswendig weiß. Hier ein paar Stichpunkte: Verbleibende Fahrbahnbreite, Abstand von Einmündungen, gegenüber von Einfahrten ist problematisch, wenn Straße zu schmal.
        Wichtig ist auch, daß die Nachtparktafeln vorschriftsmäßig angebracht sind und aufgeklappt werden.

        Ich würde einfach eines machen: Auf die zuständige Polizeidienststelle gehen und dort fragen. Die sollten es dort wissen. Dabei den Namen des Beamten aufschreiben (falls es Ärger gibt). Wenn die Polizei der Meinung ist, daß dem Parken dort nichts entgegensteht, dann sollte das kein Problem sein.

        Ich kenne das Problem mit grantigen Anwohnern, ich hatte ein Wohnmobil mit knapp 8 m Länge, 3 m Höhe und 5 t Gewicht, das gab auch regelmäßig Ärger, anonyme Zettel und Anrufe bei der Polizei. Die sind aber damit nicht durchgekommen, und das war eine normale Wohngegend und -straße, allerdings keine Sackgasse, aber ich glaube nicht, daß das eine Rolle spielt.

        Man kann ja mal vor dem einen, mal vor dem anderen Haus parken, damit nicht ständig das gleiche Wohnzimmer dunkel ist ... ;-)

        Grüße
        Sebastian

      • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
        Re^3: Verkehrsrecht

        hi ayla,
        ich bin auch ratlos.
        ein freund von mir ist unternehmer und
        nimmt seinen lkw mit nach hause. wie
        gesagt es ist eine sackgasse und
        verkehrsberuhigt
        In verkehrsberuhigten Bereichen darf man nur auf den entsprechend markierten Flächen parken! Und die sind in der Regel von der Größe her für PKWs gedacht...
        Aber wenn der LKW draufpasst...

        Gruß,
        Delia

        • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
          Re^4: Verkehrsrecht

          In verkehrsberuhigten Bereichen darf man
          nur auf den entsprechend markierten
          Flächen parken
          Diese Schilder kenne ich. Ich habe aber mal gelesen, daß sie ungültig sind, da nicht von der STVO gedeckt. Stimmt das nicht?

      • Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
        Re^3: Verkehrsrecht

        Hiho
        also erstmal zu Klärung ist die Straße
        1. Verkehrsberuhigt ( Spielstraße ) oder
        2. 30 er Zone ????

        Bei Punkt 1.würde ich Delia zustimmen was die gekennzeichneten Parkflächen angeht.

        Ansonsten ist es egal ob es sich um eine 30 er Zone handelt oder nicht, wenn nicht zusätzlich Verkehrsschilder mit Gewichtsangaben aufgestellt sind. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
    Ja, er darf

    Hallo Roland,

    §12 Abs. 3a StVo: Mit Kraftfahrzeugen mit einem zG über 7,5t sowie mit Kfz.Anh. über 2t zG ist innerhalb geschlossener Ortschaften
    1. in reinen Wohngebieten
    2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen
    3. in Kurgebieten
    4. in Klinikgebieten
    das regelmäßige Parken in der Zeit von 2200-0600Uhr sowie an Sonn,- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen und für das Parken von Linienbussen an endhaltestellen.

    Also: Er darf !

    Dennis

  3. Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
    Ergänzung

    Vorraussetzung:

    Keine Spielstraße !

    Nicht mit den Rädern auf dem Gehweg !

    Restbreite Straße: 3m ohne ZickZack, d.h. bei versetztem Parken muß mehr Platz sein, daß auch ein Feuerwehrfahrzeug schräg durchfahren kann.

    (Ich habe als mit dem Omnibus Probleme, durch solche versetzt geparkten Straßen zu fahren, warum, dürfte zu verstehen sein. Bus=12m lang)

    Dann hat NIEMAND einen Grund anonyme Zettel zu verteilen. (Solche Leute sind eh zu feige)

    Dennis

    • Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
      Re: Ergänzung

      Hi Dennis,
      vielen Dank für die Infos. Haben meinem Freund geholfen.
      Jetzt ist man in der Nachbarschaft dazu übergegangen, die Plane zu zerschneiden.
      Was für ein Volk
      Gruß
      Roland



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!