Hallo liebes Forum,
ich habe eine knifflige Familien-Rechtsfrage. Unsere Mutter hat Depressionen, hat das Haus seid 9 Jahren nicht mehr verlassen und wird von unserem Vater unterdrückt. Das Haus, in dem unsere Eltern wohnen, hatte unsere Mutter von Ihrem schon länger verstorbenen Vater überschrieben bekommen, ebenso bekam sie eine staatliche Summe Bargeld. Aufgrund der Hilflosigkeit unserer Mutter hat unser Vater mittlerweile alles, was nur unserer Mutter gehörte, mit Zwangsunterschriften auf seinen Namen überschrieben. Sie besitzt nun nichts mehr, bis sie kürzlich eine Erbschaft von einer verstorbenen Cousine machte. Dieses Geld ist auf ein Sparbuch überwiesen wurden, das wir für sie anlegten (mit Ihrer Unterschrift), und einer von uns 3 Geschwistern bekam dafür eine Vollmacht und das Buch, um zu vermeiden, dass dieses Geld wieder unser Vater an sich reißt. Da sie nicht in der Lage ist, die Post abzufangen, hat mein Vater den Erbschaftssteuerbescheid an sie abgefangen und geöffnet. Nun verlangt er das Geld, um es für sich zu verwenden. Es besteht kein Ehevertrag und unsere Mutter ist nicht entmündigt. Wir Geschwister sind uns in allem einig, haben das Geld bisher unangetastet gelassen und möchten es für unsere Mutter bewahren. Einen Teil des Geldes wollte Sie allerdings uns zu kommen lassen, damit von dem Erbe aus ihrer Verwandschaft nicht alles verloren geht, zumal unser Vater überhaupt nicht mit Geld umgehen kann. Was können wir tun, welche Rechte haben wir?
„Entmüdigungen“ gibt es Gott sei dank heutzutage nicht mehr;
Ihr könnt aber über das Vormundschaftsgericht (Amtsgericht) bzw. über Eure
Stadtverwaltung(Jugend und Soziales) eine Betreuung für eure Mutter einleiten.
Dann ist ein amtlich bestellter Betreuer (vom Betreuungsverein, oder
Rechtsanwalt)zuständig;im ermessen des Gerichts liegt es, ob ein Verwandter
berufen wird.
Ob er evtl. auch die „Überschreibungen“ rückgängig machen kann, kann ich nicht
beurteilen; würde ich aber versuchen.
MfG
StefanR
Hallo liebes Forum,
ich habe eine knifflige Familien-Rechtsfrage. Unsere Mutter
hat Depressionen, hat das Haus seid 9 Jahren nicht mehr
verlassen und wird von unserem Vater unterdrückt. Das Haus, in
dem unsere Eltern wohnen, hatte unsere Mutter von Ihrem schon
länger verstorbenen Vater überschrieben bekommen, ebenso bekam
sie eine staatliche Summe Bargeld. Aufgrund der Hilflosigkeit
unserer Mutter hat unser Vater mittlerweile alles, was nur
unserer Mutter gehörte, mit Zwangsunterschriften auf seinen
Namen überschrieben. Sie besitzt nun nichts mehr, bis sie
kürzlich eine Erbschaft von einer verstorbenen Cousine machte.
Dieses Geld ist auf ein Sparbuch überwiesen wurden, das wir
für sie anlegten (mit Ihrer Unterschrift), und einer von uns 3
Geschwistern bekam dafür eine Vollmacht und das Buch, um zu
vermeiden, dass dieses Geld wieder unser Vater an sich reißt.
Da sie nicht in der Lage ist, die Post abzufangen, hat mein
Vater den Erbschaftssteuerbescheid an sie abgefangen und
geöffnet. Nun verlangt er das Geld, um es für sich zu
verwenden. Es besteht kein Ehevertrag und unsere Mutter ist
nicht entmündigt. Wir Geschwister sind uns in allem einig,
haben das Geld bisher unangetastet gelassen und möchten es für
unsere Mutter bewahren. Einen Teil des Geldes wollte Sie
allerdings uns zu kommen lassen, damit von dem Erbe aus ihrer
Verwandschaft nicht alles verloren geht, zumal unser Vater
überhaupt nicht mit Geld umgehen kann. Was können wir tun,
welche Rechte haben wir?
was bitte soll „Zwangsunterschriften“ heissen? Sollte euer Vater ihr gedroht
haben, so sind ihre Willenserklärungen uU anfechtbar, § 123 BGB. Was
diesbezüglich praktisch zu beweisen wäre, kann euch ein RA sagen. Folge wäre dann
uU, dass das Eigentum nicht von eurer Mutter auf euren Vater übergegangen ist.
Da kein Ehevertrag existiert leben eure Eltern in der sog. Gütergemeinschaft.
D.h., das von eurer Mutter ererbte gehört allein ihr (also Haus, Geld & die 2.
Erbschaft). Euer Vater hat keinen (Rechts-)Anspruch darauf. Er kann zwar sagen,
er hätte das gerne, bspw. mittels einer entsprechenden Abtretung/Schenkung o.ä.,
aber wenn das nicht erfolgt schaut er bis zu einem statistisch unwahrscheinlichen
Ableben der Frau vor dem Mann in die Röhre.
Soweit die Theorie. Für die Praxis gilt wie immer:
wer von euch ist Rechtsschutzversichert? Ab zum Anwalt und beraten lassen.
Ansonsten trotzdem zum RA und zahlen, denn der weiss auch bestimmt was man in
solchen Fällen ganz praktisch wie unternehmen kann.