Gebühren für Lohnpfändung

Bei meinem derzeitigen Arbeitgeber bezahle ich für die Lohnpfändung monatlich 2,56 Euro Gebühren. Mein neuer Arbeitgeber verlangt 12,56 !!! Euro jeden Monat. Egal, ob sie zum Tragen kommt oder nicht.

Der Betrag erscheint mir zu hoch. Wie viel ist realistisch?

Vielen Dank

Hallo (= Anrede)

Was ist denn vertraglich zwischen Dir und dem neuen AG vereinbart?
Wie lange bist Du jetzt schon dort?
Wie groß ist der Betrieb?

Gruß,
LeoLo

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Hallo Picasso,

der AG kann Gebühren nach seinem Aufwand, der dadurch hat(Verwaltungsaufwand+Kosten bei Zahlungsabwicklung) in Höhe bis zu 20.00 Euro Dir gegenüber geltend machen.

Der Arbeitsvertrag, wenn Du einen hast, müsste in der Regel einen festgelegten Satz für derartige Fälle aufweisen. Aber bitte Vorsicht bei einer desporadischen Auflehnung gegenüber dem AG. Der Arbeitsvertrag kann die Klausel enthalten, das man sich in ordnungsgemäßen wirtschaftlichen Verhältnis befindet. Häufigere Lohnpfändungen können daher zur Kündigung des AN-Verhältnis führen.

Gruß

Rolf

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Hallo,

im Vertrag stehen 12,78 Euro monatlich!!! Bei meinem derzeitigen Arbeitgeber sind es 2,56 Euro. Ich soll dort erst zum 1.1.04 anfangen. Der Betrieb hat bundesweit ca. 4.000 Mitarbeiter.

Gruß

Picasso

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Hallo

der AG kann Gebühren nach seinem Aufwand, der dadurch
hat(Verwaltungsaufwand+Kosten bei Zahlungsabwicklung) in Höhe
bis zu 20.00 Euro Dir gegenüber geltend machen.

Und das steht wo? Ob der AG überhaupt Ersatz für die Kosten der Bearbeitung für die Pfändung der Arbeitsvergütung verlangen kann, ist in der Literatur und der Rechtssprechung umstritten und wird stets vom konkreten Einzelfall abhängig bleiben. (Aber gut, daß Du das jetzt ein für alle mal klärst). Ohne wirksame vertragliche (AV, BV) Vereinbarung geht das schon mal gar nicht!

Der Arbeitsvertrag kann die Klausel enthalten, das man sich in
ordnungsgemäßen wirtschaftlichen Verhältnis befindet.

Der AV kann auch die Klausel enthalten, daß man CDU wählt und Fix und Foxi liest. Trotzdem wird man den Richter damit nicht zwingend beeindrucken können.

Häufigere Lohnpfändungen können daher zur Kündigung des
AN-Verhältnis führen.

Und das steht wo? (zumindest so pauschal gültig wie Du es suggerierst)
Was dazu im AV steht, ist völlig wurscht. Wenn zahlreiche Lohnpfändungen und Lohnabtretungen einen derartigen Arbeitsaufwand beim Arbeitgeber verursachen, so daß dies - objektiv - zu wesentlichen Störungen im Arbeitsablauf in der Lohnbuchhaltung oder in der Rechtsabteilung oder in der betrieblichen Organisatione führt, könnte(!) eine Kü Bestand haben. Der AG ist gesetzlich verpflichtet, Lohnpfändungen zu bearbeiten. In der heutigen Zeit von leistungsfähigen, modernen EDV-Anlagen, dürfte das Argument einer unzumutbaren Belastung zudem immer seltener gerechtfertigt sein. Wie gesagt, bei einem Bankier sieht es anders aus als bei einem Straßenfeger, aber das hat nicht unbedingt mit dem Verwaltungsaufwand zu tun…

Das nur am Rande, ist ein weites Feld. Jaja, ich weiß, Du bist AG… Einserseits glaube ich, daß es bei Euch noch immer keinen BR gibt. Und zum zweiten gehe ich davon aus, daß Du auch dieses mal den Gegenbeweis nicht antreten wirst. Das liegt vermutlich daran, daß Du Dinge behauptest, die Du nicht fundiert beweisen kannst. Aber nur, weil Deine AN es seit Jahren schlucken, wird es genau so wenig richtig, wie Deine Behauptung, daß im BGB und BetrVG steht, daß der AG automatisch Lohn einbehalten kann, falls zuviel Urlaub genommen wurde.

Sei mir nicht böse, aber auch als AG hast Du die Pflicht, die Rechte der AN gut zu kennen. Das geschieht übrigens auch zu Deinem eigenen Schutz. Aber ist ja Dein Ding. Schade, daß ich nicht bei Dir arbeite. Dann hättest Du auch einen BR. :o)

Gruß,
LeoLo

Bei meinem derzeitigen Arbeitgeber bezahle ich für die
Lohnpfändung monatlich 2,56 Euro Gebühren. Mein neuer
Arbeitgeber verlangt 12,56 !!! Euro jeden Monat. Egal, ob sie
zum Tragen kommt oder nicht.

Der Betrag erscheint mir zu hoch. Wie viel ist realistisch?

Vielen Dank

Hallo (= Anrede)

Was ist denn vertraglich zwischen Dir und dem neuen AG
vereinbart?
Wie lange bist Du jetzt schon dort?
Wie groß ist der Betrieb?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

im Vertrag stehen 12,78 Euro monatlich!!! Bei meinem
derzeitigen Arbeitgeber sind es 2,56 Euro. Ich soll dort erst
zum 1.1.04 anfangen. Der Betrieb hat bundesweit ca. 4.000
Mitarbeiter.

Gruß

Picasso.

Jetzt trennen wir mal wieder Theorie und Praxis.

In der Theorie sieht es so aus, daß der AG sicherlich in seinen AV schreiben kann, er bekäme xxx,xx € AUfwandsvergütung pro Pfändung. Davon unberührt bleibt aber immer die Möglichkeit, per Klage dies richterlich auf seine Wirksamkeit prüfen zu lassen. Es gibt hier kein pauschales „darf er“ oder „darf er nicht“. Wenn Ihr euch nicht anders einigt, wirst Du klagen oder zahlen müssen. Damit streifen wir auch schon die Praxis, die uns immer wieder daran erinnert, daß binnen der ersten sechs Monate kein Kündigungsschutz besteht. Du kannst jetzt also in Dich gehen und überlegen, was passieren wird, wenn Du nicht zahlst… Du wirst vermutlich gekündigt werden. „Aufmucken“ solltest Du - wenn überhaupt - also erst nach frühestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Was mich aber nach wie vor irritiert, ist der Satz:

Arbeitgeber verlangt 12,56 !!! Euro jeden Monat. Egal, ob sie
zum Tragen kommt oder nicht.

Ich hoffe mal, daß soll heißen „Egal, ob er auch so hohe Kosten hat“ und nicht „Egal, ob was gepfändet wird“…??? :o)

Gruß,
LeoLo