Wieviel Mietminderung drin?

Bei mir im Wohnblock (Plattenneubau) sind seit geraumer Zeit komplexe Instandhaltungs- und Modernisierungsbauarbeiten im Gange, mit den nicht zu vermeidenden Wohnwertbeeinträchtigungen, wie Lärm, Schmutz, Staub, Gerüste, gesperrter Innenhof, gesperrter Balkon usw., inclusive Strangsanierung in der Wohnung .
Wer hat Ahnung, wieviel Mietminderung man geltend machen kann, oder wer hat vergleichbare Gerichtsurteile auf Lager?

Würde mich über Tips, Anregungen und Hilfe freuen…

Ulli

Hallo Ulli,

das läßt sich weder hier noch mit einer Experten-Suche genau klären. Sämtliche Tabellen, die Du kennst, sind nicht rechtsverbindlich. Genau das gleiche mit Urteilen. Es kommt darauf an, wie Du persönlich beeinträchtigt bist und wieviel Du im Ernstfall einem Richter erzählen kannst. Der Richter schätzt dann die Minderungsquote.

Zunächst fängst Du an, eine Art Tagebuch zu führen, in dem Du aufschreibst, wann was mit welchen Maschinen und welcher Geräuschbelästigung passiert ist. Für die Vergangenheit mußt Du Dein Gedächtnis ein bißchen quälen. Wie gesagt, je mehr und intensiver Du erzählen kannst, desto mehr Minderung ist drin.

Jetzt schon schreibst Du dem Vermieter, daß Du die Miete minderst und den Minderungsbetrag ab September von der Miete abziehst. Einen bestimmten Minderungsbetrag mußt Du noch nicht angeben (aber später mal - der Vermieter darf nicht überrascht werden).

Dann gehst Du zu einem der nachfolgenden Mietervereine, die ich der Größe nach aufliste:

  1. Berliner Mieterverein e.V. Landesverband Berlin des DMB

http:\www.berliner-mieterverein.de

  1. Berliner Mietergemeinschaft e.V.

http:\www.bmg.ipn

  1. Mieterschutzbund Berlin e.V.

  2. Mietervereinigung Berlin e.V.

Die Telefonnummern findest Du im Telefonbuch unter „M“. Diese Vereine beraten Mitglieder mit Rechtsanwälten, die sich im Mietrecht auskennen. Zur Beratung nimmst Du alles, was irgendwie mit Miete zu tun hat mit - triff keine Auswahl, der Berater fragt immer nach komischen Sachen, die man dann partout nicht dabei hat.

Was der Berater vielleicht in der Hektik vergißt:

  1. Minderung wird nicht beantragt und genehmigt, sondern von Dir erklärt und gemacht (Abzug von der Miete).

  2. Zahlt man die Miete unter Vorbehalt der Rückforderung, muß man sich innerhalb von drei Monaten klarwerden, was mit dem Vorbehalt zu geschehen hat, sonst verfällt er. Verfallen sind auch alle Minderungsgründe, bei denen man länger als 3-6 Monate mit der Minderung gewartet hat.

  3. Es ist im Osten nicht ganz ausgeurteilt, aber in Westberlin berechnet man die Minderung von der Bruttokaltmiete und zieht sie von der Nettokaltmiete ab.

  4. Mit dem Eintritt in den Verein, bist Du für diese Sache noch nicht rechtsschutzversichert.

  5. Wegen Minderung darf nicht gekündigt werden. Bis zum Dreifachen des angemessenen Betrages darf man sich verschätzen.

  6. Wenn Du Mitglied einer Genossenschaft bist, hast Du mit Psychoterror zu kämpfen. Laß Dich nicht auf einen „Briefkrieg“ ein. Wenn Dir asoziales Verhalten vorgeworfen wird: Abheften, wegstellen.

  7. Unbedingt mußt Du dem Berater erzählen, welche Gespräche Du mit welchen Leuten geführt hast, und ob Du irgendwelche Zugeständnisse gegeben oder gar etwas unterschrieben hast. Wenn Du dem Berater etwas verheimlichst, bekommst Du mit Sicherheit einen falschen Rat.

  8. Gefällt Dir der Berater nicht, gehe zu einer anderen Beratungsstelle des Vereins.

mfg
ralph

die neuen Sätze der Gerichte habe ich auf meiner Site in Prozent - siehe
www.schlicht-einfach.de/home2/ dort findest du §Aktuelles Recht§ im Inhalt - ich glaube es war auf der 1. Seite…
Hoffe das reicht Dir…
Gruß NIKA

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Schau mal unter http://www.recht-kriegen.de
dort ist auch eine aktuelle Mietminderungsliste aufgeführt.
Wenn Du was genaueres wissen willst, kann Du ja dem Webmaster eine Mail schicken. Er antwortet gerne.
Gruß
roma