Re^2: Gewährleistung - Garantie - wie lange?
Hi Bernd,
also, die Hersteller müssen zwar 2 Jahre haften, aber sie
müssen nur 6 Monate nach dem Kaufdatum ohne Beweise
Deinerseits Ansprüche gegen sich geltend machen lassen. Das
steht im §476 BGB. Beweislastumkehr genannt. D.h. in den
ersten 6 Monaten musst Du keine Beweise aufführen, die zeigen,
dass das Gerät durch schlechte Qualität, oder sonstiges kaputt
gegeangen ist. Tritt in diesen 6 Monaten der Fall ein, dass
das Gerät kaputt ist, muss die Sache entweder ausgetauscht,
oder wiederhergestellt werden und zwar kostenlos für Dich...
...es sei denn, der Händler kann beweisen, daß das Gerät bei Übergabe sachmängelfrei war (bzw. der Zustand des Verbrauchguts läßt zweifelsfrei auf unsachgemäße Behandlung schließen)!
Wenn in der Rechnung steht "ein Jahr Garantie", dann hat der
Hersteller die 6 Monate freiwillig auf ein Jahr verlängert.
Ist das Jahr allerdings vorbei, greift die Beweislastumkehr
(§476 BGB) nicht mehr und Du musst beweisen, dass der Defekt
auf fehlerhate Materialien, oder sonstiges zurückgeht. Wenn
Dir das gelingt, muss der Hersteller wieder dafür sorgen, dass
das Gerät in Ordnung gebracht wird. Gelingt es Dir nicht, hast
Du wohl nicht sehr große Chancen.
Sorry, aber Du solltest Dein Studium der Rechtswissenschaften doch noch ein wenig vertiefen und Dir den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie genauer ansehen. Ein guter Anfang dazu wäre die FAQ:1152 , die Christian dankenswerter Weise verfasst hat.
Für alle anderen: Diesen Absatz bitte nicht beachten, er ist falsch.
Gruß Stefan