gibts jetzt eingeschränktes Hausrecht ?

Von: , Frage gestellt am Di, 4. Apr 2000

Unter http://www.tecchannel.de/news/20000403/thema20000403... gibts ein Urteil vom LG Bonn mit unten angehangenen ungefährem Wortlaut.
Seit wann ist mein Hausrecht in einem Geschäftslokal eingeschränkt ? Sind "Geschäftslokale" speziell definiert ? Wenn einer in mein Geschäftslokal (z. B. Restaurant) kommt und mir nicht passt, kriegt er nichts und darf gehen. Punktum. Oder wie muss ich das verstehen ?

Gruss Dirk
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"Ein virtuelles Hausverbot gegen Besucher von Chaträumen im Internet darf nur bei ausdrücklichen Verstößen gegen die üblichen Verhaltensmaßregeln ausgesprochen werden. Nach einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Bonn gilt für Chatrooms das gleiche Recht wie für normale Geschäftslokale. "

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: gibts jetzt eingeschränktes Hausrecht ?

    Hi Dirk,

    stell dir mal vor du gehst zu Mc-D oder zur Post und der Angestellte sagt zu dir ohne Grund sie bekommen hier nichst, du wirst entweder gehen oder 'Lärm' machen. In einem Restaurant kannst du nicht jemanden nicht bedienen weil er eine Krumme Nase hat, wenn er aber nicht entsprechend Angezogen ist (besseres Restaurant) kannst du dies schon.

    so long yeTTi Seit wann ist mein Hausrecht in einem
    Geschäftslokal eingeschränkt ? Sind
    "Geschäftslokale" speziell definiert ?
    Wenn einer in mein Geschäftslokal (z. B.
    Restaurant) kommt und mir nicht passt,
    kriegt er nichts und darf gehen. Punktum.

    • Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
      Re^2: gibts jetzt eingeschränktes Hausrecht ?

      Hi,

      also wir haben in unserer Firma extra durch unseren Juristen checken lassen, ob wir verpflichtet sind, mit jedem Geschäfte machen zu müssen. Die Antwort lautete definitiv: NEIN.
      Mag in Gaststätten (Nahrungsaufnahme) und bei der Post (Monopol) ja anders sein, für den "normalen" Handel besteht keinerlei Verpflichtung.

      Gruß

      Matthias [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
      Re^2: gibts jetzt eingeschränktes Hausrecht ?

      Bei Öffentlichen Institutionen fraglos nicht, aber ich bin nicht verpflichtet, jemanden in meinen Laden zu lassen oder zu bedienen - wie z.B. auch bei Disco-Türstehern, alles voellig korrekt, wenn du denen nicht gefällst, dann bleibst du draussen.

      Gruss

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: gibts jetzt eingeschränktes Hausrecht ?

        Diskos nutzen meistens: Dies sei ein Club, im dem Fall dürfen sie das. Jedoch sind die wenigsten Diskos Clubs in dem Sinne, es werden Punkte gesucht um einen nicht 'rein' zu lassen. Mir selbst oft genug passiert, da ich mich aber auf diese Situation vorbereitet habe (andere Hose, Schuhe ... im Auto), konnte der Türsteher nicht aus und in einem ruhigen Gespräch gaben sie dann nach. Wenn ich jedoch Betrunken gewessen wäre, sehe die Sache anders aus. Jemanden willkürlich nicht in ein Lokal lassen, ist nicht Gesetzmässig möglich. Wenn ein einzelner (sagen wir mal Inder), nicht eingelassen wird weil er Inder ist wäre es Fremdenfeindlich, und damit hätte der Lokalbesitzer ein Problem.

        so long yeTTi [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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