gibts jetzt eingeschränktes Hausrecht ?
Von: , Frage gestellt am Di, 4. Apr 2000
Unter http://www.tecchannel.de/news/20000403/thema20000403... gibts ein Urteil vom LG Bonn mit unten angehangenen ungefährem Wortlaut.
Seit wann ist mein Hausrecht in einem Geschäftslokal eingeschränkt ? Sind "Geschäftslokale" speziell definiert ? Wenn einer in mein Geschäftslokal (z. B. Restaurant) kommt und mir nicht passt, kriegt er nichts und darf gehen. Punktum. Oder wie muss ich das verstehen ?
Gruss Dirk
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"Ein virtuelles Hausverbot gegen Besucher von Chaträumen im Internet darf nur bei ausdrücklichen Verstößen gegen die üblichen Verhaltensmaßregeln ausgesprochen werden. Nach einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Bonn gilt für Chatrooms das gleiche Recht wie für normale Geschäftslokale. "
