Wer kommt für die Miete bei Todesfall auf ?
Von: , Frage gestellt am Di, 16. Dez 2003
Hallo, es gibt bestimmt eine ganz spezielle Einigung. Nur kenne ich mich nicht aus. Könnte mir jemand bitte helfen ? Frau A. hatte ihre Wohnung in BB gekündigt und ist nach Berlin zu ihrem Sohn gezogen. Die Mietkündigung für die Wohnung in BB läuft bis Ende Oktober 2004. Geht wohl so lange, weil sie ca. 25 Jahre in der Wohnung in BB gewohnt hat. Nun ist aber Frau A. vor kurzem in Berlin gestorben. Der einzige Sohn nimmt das Erbe an. Er zahlt jetzt die Miete für die gemeinsame Wohnung. Aber muss er auch für die Miete aufkommen in der leerstehenden Wohnung in BB ???
Oder erlischt dieser Vertrag mit dem Tode ?
Vielen Dank für eine Antwort.
Gruß Jul H.
