Arbeitsvertrag nur schriftl. kündigen?
Von: , Frage gestellt am Mi, 5. Apr 2000
Trifft es zu, daß Arbeitsverträge ab dem 1.5.00 nur noch schriftlich gekündigt werden können? Muß ein mündlicher Arbeitsvertrag dann auch schriftlich gekündigt werden?
Trifft es zu, daß Arbeitsverträge ab dem 1.5.00 nur noch schriftlich gekündigt werden können? Muß ein mündlicher Arbeitsvertrag dann auch schriftlich gekündigt werden?
Trifft es zu, daß Arbeitsverträge ab dem
1.5.00 nur noch schriftlich gekündigt
werden können? Muß ein mündlicher
Arbeitsvertrag dann auch schriftlich
gekündigt werden?
Hi,
ich persönlich habe nichts davon gehört. Unabhängig davon ist aber, schon aus Gründen der Beweisfähigkeit, immer eine schriftliche Kündigung empfehlenswert.
Matthias