Arbeitsvertrag nur schriftl. kündigen?

Von: , Frage gestellt am Mi, 5. Apr 2000

Trifft es zu, daß Arbeitsverträge ab dem 1.5.00 nur noch schriftlich gekündigt werden können? Muß ein mündlicher Arbeitsvertrag dann auch schriftlich gekündigt werden?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
    Re: Arbeitsvertrag nur schriftl. kündigen?

    Trifft es zu, daß Arbeitsverträge ab dem
    1.5.00 nur noch schriftlich gekündigt
    werden können? Muß ein mündlicher
    Arbeitsvertrag dann auch schriftlich
    gekündigt werden?
    Hi,

    ich persönlich habe nichts davon gehört. Unabhängig davon ist aber, schon aus Gründen der Beweisfähigkeit, immer eine schriftliche Kündigung empfehlenswert.

    Matthias

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