Ordnungamt Leute ?

Da es je in vielen Städten jetzt so sehr in Mode kommt, anstatt sinnvollerweise ein paar Mülleimern mit Aschenbechern aufzustellen, lieber die Raucher, die ihre Kippe mangels socher Ascher wegwerfen, zur Kasse zu bitten (warscheinlich, weil so ein Filter den Blick einfach zu sehr von den Hundehaufen ablenkt!?) mal eine Frage.

Darf ein Mitarbeiter des Ordungsamtes, zu dem ja auch Politessen und Ähnliches gehören, einen festsetzen und die Herausgabe der Personalien (sprich des Personalausweises) erzwingen??
Meiner Meinung nach darf so etwas ausschliesslich die Polizei, d.h. diese Typen vom Ordnungsamt dürfte eigentlich nur die Polizei zwecks Festsetzung um Hilfe bitten (anfunken) und diese können dann die Herausgabe der Personalien erzwingen.

Wenn dem so ist, was wollen die dann machen, wenn man einfach weitergeht. Anfassen und festhalten fällt flach, also bliebe im Prinzip für die Typen vom Ordnungsamt nur, hinterher zu laufen.

Wie ist da die Rechtslage genau?

TwingO

Schade das solche Fragen aufkommen…

Da es je in vielen Städten jetzt so sehr in Mode kommt,
anstatt sinnvollerweise ein paar Mülleimern mit Aschenbechern
aufzustellen, lieber die Raucher, die ihre Kippe mangels
socher Ascher wegwerfen, zur Kasse zu bitten (warscheinlich,
weil so ein Filter den Blick einfach zu sehr von den
Hundehaufen ablenkt!?) mal eine Frage.

Das hört sich eher so an, als ob ein Raucher durch den Verweis auf die Hundehaufen von eigenem Fehlverhalten ablenken will…
Ich war letztes Jahr in Spanien, da war am Strand nicht ein Hundehaufen - dafür gabs keine Quadratmeter ohne Kippenreste.

Darf ein Mitarbeiter des Ordungsamtes, zu dem ja auch
Politessen und Ähnliches gehören, einen festsetzen und die
Herausgabe der Personalien (sprich des Personalausweises)
erzwingen??

§ 46 OwiG
[Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren]
(1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes.

(2) Die Verfolgungsbehörde hat, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, im Bußgeldverfahren dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten.

**********Verweis auf die StPO, die sinngemäß auf Owis anzuwenden ist und sagt:

§ 163 b StPO

(1) Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen; § 163a Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend. Der Verdächtige darf festgehalten werden, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind auch die Durchsuchung der Person des Verdächtigen und der von ihm mitgeführten Sachen sowie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zulässig.

Meiner Meinung nach darf so etwas ausschliesslich die Polizei,
d.h. diese Typen vom Ordnungsamt dürfte eigentlich nur die
Polizei zwecks Festsetzung um Hilfe bitten (anfunken) und
diese können dann die Herausgabe der Personalien erzwingen.

Die Ordnungsämter dürfen Maßnahmen Zwangsweise durchsetzen wenn sie
Vollzugsbeamten sind. Z.B. Vollzugsbeamte in Berlin, gem. UZWG Berlin:

§ 3 UZwG Berlin
Vollzugsbeamte des Landes Berlin
Vollzugsbeamte des Landes Berlin im Sinne dieses Gesetzes sind

  1. die Polizeivollzugsbeamten,
  2. die Bediensteten im Justizvollzugsdienst,
  3. die Justizwachtmeister,
  4. die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, soweit nicht für sie das Gesetz
    über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch
    Vollzugsbeamte des Bundes gilt,
  5. die Bediensteten oder Gruppen von Bediensteten anderer Berliner Behörden,
    die der Senat mit bestimmten Befugnissen der Polizeibehörde ausgestattet
    hat,
  6. die sonstigen Bediensteten, die mit der Anwendung des Verwaltungszwanges
    beauftragt sind.

Wenn der Mitarbeiter der Ordnungsbehörde in Berlin zu der Gruppe aus 5. gehören würde dürfte er Zwang anwenden.
Wenn es mehr Außendienstmitarbeiter der Ordnungsämter gäbe könnte sich die Polizei mehr mit ihren originären Aufgaben befassen, das wäre wünschenswert.

Wenn dem so ist, was wollen die dann machen, wenn man einfach
weitergeht. Anfassen und festhalten fällt flach, also bliebe
im Prinzip für die Typen vom Ordnungsamt nur, hinterher zu
laufen.

Ich gehe jetz einfach mal davon aus, dass die im Außendienst eingesetzten Mitarbeit der Ordnungsämter Vollzugsstatus haben - sonst wäre das unsinnig.
Sie dürften Dich dann mit Gewalt am Weggehen hindern, zwangsweise durchsuchen etc. Wehrst Du Dich machst Du Dich wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. 113 StGB Strafbar.

Schade, dass solche Fragen überhaupt gestellt werden. Das hört sich so an, als ob Menschen, die erst ihren Dreck in der Gegend rumwerfen, versuchen krampfhaft einen Weg zu finden dem Staat, der sie ausnahmsweise mal erwischt hat und zur Verantwortung zieht, zu entgehen, statt sowas einfach zum Wohle aller in Zukunft zu unterlassen.

M.

Hallo

Also zunächst einmal trennst Du die Frage nicht vom Thema. Es ging gar nicht um die Frage, ob das Verbot sinnvoll ist oder nicht. Die Frage war ausgesprochen sachlich, um vermutlich eben das zu verhindern, was jetzt passiert: einen thread zu starten, der sich darum tummelt, ob man Raucher dahingehend bestrafen sollte oder nicht.

Davon ab gibt es wie bei jedem Verbot immer welche, die es gut finden und welche die es blöd finden (und das auf beiden Seiten). Kettenraucher LeoLo findet die Forderung (also das Bereitsstellen von „öffentlichen Aschenbechern“) lange lange überfällig und begrüßt es. Kettenraucher LeoLo amüsiert sich aber auch köstlich über die Raucher, die es einen moralischen Unterschied finden, wenn sie regelmäßig Ihre einzelne Kippe in die Gegend pfeffern und sich an anderer Stelle maßlos über die Proleten aufregen, die an der Ampel mal eben die Tür aufmachen und einen Aschenbecher (von dem man gar nicht glaubt, was da alles rein passt) *klock* *klock* mal eben komplett auf die Straße ausleeren.

Ich war letztes Jahr in Spanien, da war am Strand nicht ein
Hundehaufen - dafür gabs keine Quadratmeter ohne Kippenreste.

Tja, ich war auch in solchen Gegenden. Und am Schlimmsten waren die ganzen nervenden Urlauber. Da sind mir Kippen gar nicht aufgefallen. :o)

Schade, dass solche Fragen überhaupt gestellt werden. Das hört
sich so an, als ob Menschen, die erst ihren Dreck in der
Gegend rumwerfen, versuchen krampfhaft einen Weg zu finden dem
Staat, der sie ausnahmsweise mal erwischt hat und zur
Verantwortung zieht, zu entgehen, statt sowas einfach zum
Wohle aller in Zukunft zu unterlassen.

Ungeachtet dessen, daß Twingo ja eigentlich ganz im Gegenteil eine Bereitschaft voraussetzt, daß ein Raucher bereit ist, die Zigarettenstummel sachgerecht zu entsorgen, wenn man ihm doch bitte auch ein entsprechende Möglichkeit bietet (nach spätestens 10 Zichten sind die Löcher in der Jackentasche nämlich zu groß): Wo hat er eigentlich geschrieben, daß er Raucher ist? Ist für Dich jeder, der fragt, ob man im Supermarkt einfach seine Tasche durchsuchen darf, automatisch ein Dieb? Scheinbar. Und, lieber Mike, das finde ich"schade".

Gruß,
LeoLo

Off topic: Stecken die Hundebesitzer Spaniens eigentlich alle die Kacke in die Tasche und nehmen sie mit nach Hause? Ist das in Deutschland auch so?

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Hallo,
leider dürfen die Leute das. Sie sind Vollstreckungsbeamte und dazu befugt. Ein Wiederstnad kann eine zusätzliche Anzeige nach sich ziehen.
Haste dann einen militanten Nichtraucher in der Behörde, wird´s teuer.

Sowiel zum Rechtlichen. Recht hast Du Dich gegen die Diskriminierung von Rauchern zu wehren. Das Grundgesetzt garantiert die eigene Freiheit. Dazu zählt auch das Rauchen.

Der Bürger verlangt auch nicht Wahlzettel mit der Aufschrift " Unsere Politik kann Ihnen das Leben (siehe Gesundheitsreform)kosten", wie es mit den Rauchern gemacht wird. Die müssen die Aufdrucke auf den Packungen wegen paar „Wasdenken wirunsdenHeutefürdieBürgeraus“ ertragen.

Also schmeiss Deine Kippe in den nächsten Gulli ( die Reinigung bezahlen wird aus Steuergelder bezahlt), wenn so eine Behördenmensch kommt und mach ein auf Schwerhörig.

Gruß Peter

Hallo

Also zunächst einmal trennst Du die Frage nicht vom Thema. Es
ging gar nicht um die Frage, ob das Verbot sinnvoll ist oder
nicht. Die Frage war ausgesprochen sachlich, um vermutlich
eben das zu verhindern, was jetzt passiert: einen thread zu
starten, der sich darum tummelt, ob man Raucher dahingehend
bestrafen sollte oder nicht.

Wennn Du die Frage nochmal liest, wird Dir auffallen, dass sie sich eben nicht auf eine reine Fragestellung beschränkt sondern selbst ein Wertendes Element enthält: Vergleich Kippen - Hundescheiße.
Dementsprechend habe ich mir herausgenommen selbst wertend zu werden.

Davon ab gibt es wie bei jedem Verbot immer welche, die es gut
finden und welche die es blöd finden (und das auf beiden
Seiten). Kettenraucher LeoLo findet die Forderung (also das
Bereitsstellen von „öffentlichen Aschenbechern“) lange lange
überfällig und begrüßt es. Kettenraucher LeoLo amüsiert sich
aber auch köstlich über die Raucher, die es einen moralischen
Unterschied finden, wenn sie regelmäßig Ihre einzelne Kippe in
die Gegend pfeffern und sich an anderer Stelle maßlos über die
Proleten aufregen, die an der Ampel mal eben die Tür aufmachen
und einen Aschenbecher (von dem man gar nicht glaubt, was da
alles rein passt) *klock* *klock* mal eben komplett auf die
Straße ausleeren.

Das aufstellen öffentlicher aschenbecher ist eine politische Frage. Da man allerdings inzwischen sogar sog. Druckräume für Drogenabhängige aufstellt, wieso dann keine Aschenbecher?

Ich war letztes Jahr in Spanien, da war am Strand nicht ein
Hundehaufen - dafür gabs keine Quadratmeter ohne Kippenreste.

Tja, ich war auch in solchen Gegenden. Und am Schlimmsten
waren die ganzen nervenden Urlauber. Da sind mir Kippen gar
nicht aufgefallen. :o)

Die kamen noch dazu, wir wollten eigentlich auch nicht in eine Tourigegend, sonder uns die Landschaft ansehen, aber das hat der Mann im Reisebüro wohl etwas falsch, sonst hätte er uns an die Atlantikküste geschickt… Aber das ist eine andere Geschichte.

Schade, dass solche Fragen überhaupt gestellt werden. Das hört
sich so an, als ob Menschen, die erst ihren Dreck in der
Gegend rumwerfen, versuchen krampfhaft einen Weg zu finden dem
Staat, der sie ausnahmsweise mal erwischt hat und zur
Verantwortung zieht, zu entgehen, statt sowas einfach zum
Wohle aller in Zukunft zu unterlassen.

Ungeachtet dessen, daß Twingo ja eigentlich ganz im Gegenteil
eine Bereitschaft voraussetzt, daß ein Raucher bereit ist, die
Zigarettenstummel sachgerecht zu entsorgen, wenn man ihm doch
bitte auch ein entsprechende Möglichkeit bietet (nach
spätestens 10 Zichten sind die Löcher in der Jackentasche
nämlich zu groß): Wo hat er eigentlich geschrieben, daß er
Raucher ist? Ist für Dich jeder, der fragt, ob man im
Supermarkt einfach seine Tasche durchsuchen darf, automatisch
ein Dieb? Scheinbar. Und, lieber Mike, das finde
ich"schade".

Die Frage „Darf mich ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes anhalten und meine Identität feststellen und dies mit Zwang durchsetzen?“ wäre objektiv gewesen, die hätte ich auch anders beantworte.

Wenn Du meine Antwort nochmals lesen würdest, würdest Du feststellen, dass ich ihn bei den Passagen die Menschen kritisieren, die Ihren Dreck rumwerfen, nicht persönlich angesprochen habe. Da sich seine Frage ein bischen so anhört, also ob es hier um seine eigenen konkreten Überlegungen für den eigenen Fall geht, hört sich meine Antwort auch ein bischen so an… Weiter nichts.

Off topic: Stecken die Hundebesitzer Spaniens eigentlich alle
die Kacke in die Tasche und nehmen sie mit nach Hause? Ist das
in Deutschland auch so?

Ich weiß zwar nicht was immer die Hunde mit der Sache zu tun haben - aber wenns Dich interessiert, da am Strand waren gar keine. Und nochwas: Ich bin Nichtraucher, habe keinen Hund und vollgeschissene Gehwege finde ich auch ätzend - ein Raum voller Raucher ist jedoch ungesünder als Kacke am Schuh.

M.

off-topic Tip
Hallo,
die Antworten zur Frage hast Du bereits bekommen. Was Ascher anbelangt - es gibt kleine portable (z.B. bei Conrad oder Globetrotter) die man in die Jackentasche stecken kann. Gegen die Asche in die Landschaft wird keiner was haben aber die abgebrannte Fluppe kann man bestens im eigenen „Mülleimer“ entsorgen.

Gruss
Enno

PS: Ich bin selbst Raucher.

Hallo auch,

Hallo,
leider dürfen die Leute das. Sie sind Vollstreckungsbeamte und
dazu befugt. Ein Wiederstnad kann eine zusätzliche Anzeige
nach sich ziehen.

Ich finde es richtig das die das dürfen, schliesslich sollen sie Ordnung herstelleun und durchsetzen. Wenn die dann jeden Raucher der seine Ordnungswiedrigkeit (und das ist es ob mit oder ohne vorhandenen Aschenbecher)nicht einsieht hinterherlaufen.

Sowiel zum Rechtlichen.

Recht hast Du Dich gegen die

Diskriminierung von Rauchern zu wehren. Das Grundgesetzt
garantiert die eigene Freiheit. Dazu zählt auch das Rauchen.

Hallo, habe ich jetzt die ironie uebersehen oder hoert bei uns die Freiheit des einzelnen nicht mehr beim nächsten auf?

Also schmeiss Deine Kippe in den nächsten Gulli ( die
Reinigung bezahlen wird aus Steuergelder bezahlt)

ob das rechtens ist weiss ich nicht, aber sicher ein guter kompromiss

, wenn so

eine Behördenmensch kommt und mach ein auf Schwerhörig.

was dann hoffentlich von einem Nichtraucher geandet wird.

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off topic
Hallo,

Dies ist wieder eins von den Postings, die so viel über die Kinderstube und die Mentalität ihres Schreibers aussagen…
Es geht damit los daß ich eine Begrüßung vermisse.

In der meisten Städten stehen allemal genügend Mülleimer herum. Da gehören Kippen genauso hinein wie Rotzfahnen, Schokoriegel-Verpackungen, Zeitungen, und alles andere, wovon man sich innerhalb der Stadt trennen möchte.
Allein schon weil das Aufsammeln von Müll auf der Straße teuer und mühsam ist hat jede Stadt ein großes Eigeninteresse daran genügend Mülleimer aufzustellen und mir ist keine Stadt bekannt, in der ich je Probleme hatte nach kurzer Suche einen Mülleimer zu entdecken. Und dabei kannst Du mir glauben daß ich sehr viel unterwegs bin.

Nur weil Kippenreste relativ klein sind im Vergleich zu andem Müll rechtfertigt das nicht daß man seinen Müll einfach auf die Erde wirft. Dieses Verhalten ist schlichtweg asozial.

Ob in derselben Stadt Hundehaufen auf der Straße liegen oder nicht ist überhaupt keine Rechtfertigung. Oder lebst Du sonst auch nach dem Motto: „Freßt Scheiße, Millionen Fliegen können nicht irren.“?

Die „Typen vom Ordnungsamt“, wie Du sie nennst, sind übrigens Vollzugsbeamte, die Dir gleich noch ganz andere Sachen anhängen können wenn Du meinst ihnen blöd kommen zu können.

Und ich wünsche Dir daß Du mal an einen „militanten“ Nichtraucher vom Ordnungsamt gerätst, der Dir die Gesetzeslage praktisch nahe bringt. Durch nichts lernt man so gut wie durch eigene Erfahrungen.

Kopfschüttelnden Gruß,

MecFleih

Hallo,

auch Du bist einer der Poster, deren Aussagen entlarven „wes Geistes Kind“ Du bist.

Raucher werden nicht diskriminiert, sondern gehen anderen Leuten auf die Nerven indem sie deren Wunsch nach sauberer Luft und sauberen Straßen meistens ignorieren, dazu der Gesellschaft Unsummen an Krankenkassen-Kosten verursachen.

Haben Zigarettenpackungen ohne Warnhinweis auf Dich eine erotische Anziehungskraft, oder was stört Dich so sehr an den aufgedruckten Warnungen?

Seinen Müll einfach in die Landschaft zu werfen und sich auch noch doof zu stellen wenn man darauf angesprochen wird zeugt von Asozialität und Dummheit. Aber jeder blamiert sich so gut wie er kann, nicht?

Gruß,

MecFleih

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Hallo,
leider dürfen die Leute das. Sie sind Vollstreckungsbeamte und
dazu befugt. Ein Wiederstnad kann eine zusätzliche Anzeige
nach sich ziehen.
Haste dann einen militanten Nichtraucher in der Behörde,
wird´s teuer.

Hallo

wieso „leider“? Willst du bei jedem Kleinkram die Polizei rufen? (um dann zu schimpfen: haben die nix Besseres zu tun? NE, die müssen ja Umweltverschmutzer anhalten!) Wie soll der Vollziehungsbeamte (heißt so, auch wenn er Angestellter ist) das Recht der Allgemeinheit auf saubere Straßen denn sonst durchsetzen?

In NRW ist die öffentliche Ordnung Aufgabe der Gemeinde und nicht mehr der Polizei.

Gruß
HaWeThie

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DankE
Hallo Ihr hübschen und weniger hübschen,

ich bedanke mich für die Sachlichen und für mich hilfreichen Antworten.
Über den Rest der hier geäußert wurde und der für nicht zur Debatte steht schmunzle ich und denk mir mein Teil dazu.

Um euch aber nicht in Unkenntnis zu lassen verrate ich euch ein Geheimnis aus meinem Privatleben – ich bin leidenschaftlicher Nichtraucher seit meiner Geburt und Hundebesitzer, aber ein prima Beobachter, besonderst dann wenn ich mit meinem Hund unterwegs bin.

TwingO - der jetzt mit dem Hund zum Zigarettenautomat geht!!! :wink:)

Hallo

Dies ist wieder eins von den Postings, die so viel über die
Kinderstube und die Mentalität ihres Schreibers aussagen…

(…)

Daß auch Du die Frage gar nicht wirklich verstanden wolltest, hast Du vielleicht inzwischen gemerkt. Auf das Meiste von Dir geh ich auch gar nicht ein, aber ein - nicht atypischer Satz - bedarf meines Erachtens auch einer Kommentierung, bzw einer konkreten Nachfrage:

Und ich wünsche Dir daß Du mal an einen „militanten“
Nichtraucher vom Ordnungsamt gerätst, der Dir die Gesetzeslage
praktisch nahe bringt. Durch nichts lernt man so gut wie durch
eigene Erfahrungen.

MecFleih, wenn ein Mensch „Asoziale“ (im Sinne seines subjektiven Weltbildes) verurteilt und sich bereitwillig der Hilfe „militanter“ Gleichgesinnter bedienen will, um seine „Wahrheit“ Andersdenkenden nahe zu bringen, was sagt das deiner Meinung nach über die Kinderstube und die Mentalität des Schreibers aus?

Kopfschüttelnden Gruß,

Benutz den Kopf lieber zum differenzierten Denken statt zum Schütteln.
Du könntest gleich damit anfangen, den Unterschied zwischen asozial und antisozial zu eruieren.

Gruß,
LeoLo

1 Like

Hallo

Daß auch Du die Frage gar nicht wirklich verstanden wolltest,
hast Du vielleicht inzwischen gemerkt.

Ich habe die Frage von Anfang an richtig verstanden, habe mich aber „off topic“ - wie man der Überschrift entnehmen kann - zu einem anderen als dem rechtlichen Aspekt des ursprünglichen Postings geäußert. Es ging mir in meiner Antwort weniger um die „Ordnungsamt Leute“, sondern die Geisteshaltung, die ich in dem Text des Fragestellers entdecke.

Auf das Meiste von Dir
geh ich auch gar nicht ein, aber ein - nicht atypischer Satz -
bedarf meines Erachtens auch einer Kommentierung, bzw einer
konkreten Nachfrage:

Und ich wünsche Dir daß Du mal an einen „militanten“
Nichtraucher vom Ordnungsamt gerätst, der Dir die Gesetzeslage
praktisch nahe bringt. Durch nichts lernt man so gut wie durch
eigene Erfahrungen.

MecFleih, wenn ein Mensch „Asoziale“ (im Sinne seines
subjektiven Weltbildes) verurteilt und sich bereitwillig der
Hilfe „militanter“ Gleichgesinnter bedienen will, um seine
„Wahrheit“ Andersdenkenden nahe zu bringen, was sagt das
deiner Meinung nach über die Kinderstube und die Mentalität
des Schreibers aus?

Du vermischst hier 2 Antworten/Texte, die ich verschiedenen Schreibern gegeben habe. Du übersiehst weiterhin daß „militant“ in Anführungszeichen stand um genau die Fehlinterpretation, die Du vornimmst, zu verhindern (ist Dir gegenüber gescheitert, na gut).

Zum Wegwerfen von Zigarettenkippen gibt es eindeutige Vorschriften, die hier bereits diskutiert und benannt wurden. Dementsprechend gibt es nicht „meine subjektive Wahrheit“ und die „subjektive Wahrheit Andersdenkender“.
Du kannst meine Wortwahl kritisieren, ein eindeutiger Verstoß gegen Gesetze (und nebenbei auch gute Sitten, beides ist gegeben wenn man seinen Müll einfach auf die Straße wirft) ist aber insofern nicht diskutierbar oder durch „anderes denken“ zu rechtfertigen als die Gesetzeslage eindeutig ist und keinen Diskussionsspielraum bietet. Oder welche rechtliche Konstruktion bietest Du mir an, die es erlaubt Müll einfach auf die Straße zu werfen?

BTW: Ich verkneife mir die Frage ob Du selber rauchst. Ich finde es nur immer wieder interessant wie rechtlich eindeutige Zusammenhänge, die einem aber vielleicht persönlich unangenehm sind, dazu führen daß man denjenigen persönlich kritisiert und als kleinkariert hinzustellen versucht, der die Gesetzeslage umsetzt (Ordnungsamt) oder verteidigt (in diesem Fall z. B. ich oder Mike Meier).

Gruß,

MecFleih

Hallo

Es ging mir in meiner Antwort weniger um
die „Ordnungsamt Leute“, sondern die Geisteshaltung, die ich
in dem Text des Fragestellers entdecke.

Ach? Und welche „Geisteshaltung“ entdeckt man in der Frage eines Nichtrauchers, welche Befugnisse Ordnungshüter haben? Anarchie, da er nicht weiß, welche offizielle Bezeichung die „Ordnungsamt Leute“ haben? Wohl kaum. Also wessen Geistes Kind ist denn jetzt der Fragesteller? Kannst Du das für mich mal auf den Punkt bringen?

MecFleih, wenn ein Mensch „Asoziale“ (im Sinne seines
subjektiven Weltbildes) verurteilt und sich bereitwillig der
Hilfe „militanter“ Gleichgesinnter bedienen will, um seine
„Wahrheit“ Andersdenkenden nahe zu bringen, was sagt das
deiner Meinung nach über die Kinderstube und die Mentalität
des Schreibers aus?

Du vermischst hier 2 Antworten/Texte, die ich verschiedenen
Schreibern gegeben habe.

??? Wo ??? Sämtlich Zitate, also auch asozial und militant, sowie Kinderstube und Mentalität stammen aus einem Text. Auf den zweiten hab ich mich gar nicht bezogen. Nur, weil Du dich wiederholst, gilt das nicht… :o)

Du übersiehst weiterhin daß
„militant“ in Anführungszeichen stand um genau die
Fehlinterpretation, die Du vornimmst, zu verhindern (ist Dir
gegenüber gescheitert, na gut).

Und der wahre Sinn hinter dem Wort militant-in-Gänsefüßchen war dann?

Zum Wegwerfen von Zigarettenkippen gibt es eindeutige
Vorschriften, die hier bereits diskutiert und benannt wurden.
Dementsprechend gibt es nicht „meine subjektive Wahrheit“ und
die „subjektive Wahrheit Andersdenkender“.

??? Selbstverständlich gibt es die. Auch im Rahmen gesetzlicher Vorschriften. Sonst gäbe es kaum Gerichte und schon gar nicht mehrere Instanzen. Davon ab: selbst wenn die Frage in die Richtung gezielt hätte, ob dieses Verbot oder aber eine Strafe gerechtfertigt ist, wäre ein Diskussionsspielraum gegeben, welcher nicht im Geringsten etwas mit Asozialität oder Anarchie zu tun haben muß.

Du kannst meine Wortwahl kritisieren, ein eindeutiger Verstoß
gegen Gesetze (und nebenbei auch gute Sitten,

Ach? Es gibt keine subjektive Wahrheit in diesem Zusammenhang, aber „gute Sitten“? Stehen die im BGB oder sind „gute Sitten“ Deine persönliche Definition eines Sozialverhaltens, welches Du für dich als subjektiv wahr definiert hast? (Mußt Du nicht drauf antworten, wa(h)r nur so nebenbei) :o)

beides ist
gegeben wenn man seinen Müll einfach auf die Straße wirft) ist
aber insofern nicht diskutierbar oder durch „anderes denken“
zu rechtfertigen als die Gesetzeslage eindeutig ist und keinen
Diskussionsspielraum bietet.

Whaow. Eine Gesetzeslage, die keinen Diskussionsspielraum bietet… Wenn’s doch immer so einfach wäre. Selbst einer klaren Gesetzeslage gegenüber kann man doch wohl aber kritisch gegenüber stehen, oder? Dürfen Gesetze nicht „diskutiert“ werden? Warum ändern sie sich dann manchmal?

Oder welche rechtliche
Konstruktion bietest Du mir an, die es erlaubt Müll einfach
auf die Straße zu werfen?

MecFleih, Du hast es noch immer nicht verstanden. Darum geht es doch gar nicht! Weder in TwingOs noch in meinen Texten! Niemand niemand niemand niemand und gar keiner hat diese Frage jemals zur Diskussion gestellt. Aber darauf verbissen hast Du dich.

BTW: Ich verkneife mir die Frage ob Du selber rauchst.

Du könntest auch einfach meinen Text lesen, dann mußt Du dir nicht so viel verkneifen. Das befreit ungemein.

Ich
finde es nur immer wieder interessant wie rechtlich eindeutige
Zusammenhänge, die einem aber vielleicht persönlich unangenehm
sind, dazu führen daß man denjenigen persönlich kritisiert und
als kleinkariert hinzustellen versucht, der die Gesetzeslage
umsetzt (Ordnungsamt) oder verteidigt (in diesem Fall z. B.
ich oder Mike Meier).

MecFleih, jetzt noch mal für Dich: weder ich noch TwingO haben zu irgendeinem Zeitpunkt jemanden angegriffen, der die Einhaltung der Gesetze kontrolliert. Was ich kritisiere (wie auch bei Mike), ist daß Du genau das erst TwingO und jetzt mir unterstellst! Du nennst jemanden asozial, der lediglich fragt, wie weit ein Gesetzeshüter gehen darf, wenn er die Einhaltung der Gesetze sicherstellt. Und sag jetzt nicht, Du hättest ihn nicht asozial genannt, denn
"Dies ist wieder eins von den Postings, die so viel über die Kinderstube und die Mentalität ihres Schreibers aussagen… "
ist ein völlig unverholener Angriff auf die Person TwingO und die eindeutige Vorbereitung der weiteren psychologischen Gutachtens, daß Du von TwingO erstellst.

Vielleicht war tatsächlich einfach Deine Wortwahl nicht immer astrein und der entstandene Eindruck entspricht nicht Deiner „subjektiv wahren“ Aussage. Aber das kannst Du kaum mir anlasten. Du kannst Dich ja nach wie vor dafür bei TwingO entschuldigen, daß Du ihn indirekt als asozial klassifiziert hast.

Daß er seiner Aussage nach selber Nichtraucher und Hundebesitzer ist, sollte Dir eigentlich zeigen, daß Du zumindest hier eindeutig eine ungerechtfertigte Vorverurteilung vorgenommen hast. Aber winde Dich jetzt nicht und tu so, als wäre Dein Text eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema gewesen. Es war ganz klar ein Angriff auf einen arglosen Fragesteller. Nicht mehr, aber auch ganz sicher nicht weniger. Einzig und allein das habe ich moniert.

Gruß,
LeoLo