Ordnungamt Leute ???

Von: , Frage gestellt am Di, 16. Dez 2003

Da es je in vielen Städten jetzt so sehr in Mode kommt, anstatt sinnvollerweise ein paar Mülleimern mit Aschenbechern aufzustellen, lieber die Raucher, die ihre Kippe mangels socher Ascher wegwerfen, zur Kasse zu bitten (warscheinlich, weil so ein Filter den Blick einfach zu sehr von den Hundehaufen ablenkt!?) mal eine Frage.

Darf ein Mitarbeiter des Ordungsamtes, zu dem ja auch Politessen und Ähnliches gehören, einen festsetzen und die Herausgabe der Personalien (sprich des Personalausweises) erzwingen??
Meiner Meinung nach darf so etwas ausschliesslich die Polizei, d.h. diese Typen vom Ordnungsamt dürfte eigentlich nur die Polizei zwecks Festsetzung um Hilfe bitten (anfunken) und diese können dann die Herausgabe der Personalien erzwingen.

Wenn dem so ist, was wollen die dann machen, wenn man einfach weitergeht. Anfassen und festhalten fällt flach, also bliebe im Prinzip für die Typen vom Ordnungsamt nur, hinterher zu laufen.

Wie ist da die Rechtslage genau?

TwingO

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 5 hilfreich
    Schade das solche Fragen aufkommen....

    Da es je in vielen Städten jetzt so sehr in Mode kommt,
    anstatt sinnvollerweise ein paar Mülleimern mit Aschenbechern
    aufzustellen, lieber die Raucher, die ihre Kippe mangels
    socher Ascher wegwerfen, zur Kasse zu bitten (warscheinlich,
    weil so ein Filter den Blick einfach zu sehr von den
    Hundehaufen ablenkt!?) mal eine Frage.
    Das hört sich eher so an, als ob ein Raucher durch den Verweis auf die Hundehaufen von eigenem Fehlverhalten ablenken will...
    Ich war letztes Jahr in Spanien, da war am Strand nicht ein Hundehaufen - dafür gabs keine Quadratmeter ohne Kippenreste. Darf ein Mitarbeiter des Ordungsamtes, zu dem ja auch
    Politessen und Ähnliches gehören, einen festsetzen und die
    Herausgabe der Personalien (sprich des Personalausweises)
    erzwingen??
    § 46 OwiG
    [Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren]
    (1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes.

    (2) Die Verfolgungsbehörde hat, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, im Bußgeldverfahren dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten.

    **********Verweis auf die StPO, die sinngemäß auf Owis anzuwenden ist und sagt:

    § 163 b StPO

    (1) Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen; § 163a Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend. Der Verdächtige darf festgehalten werden, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind auch die Durchsuchung der Person des Verdächtigen und der von ihm mitgeführten Sachen sowie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zulässig. Meiner Meinung nach darf so etwas ausschliesslich die Polizei,
    d.h. diese Typen vom Ordnungsamt dürfte eigentlich nur die
    Polizei zwecks Festsetzung um Hilfe bitten (anfunken) und
    diese können dann die Herausgabe der Personalien erzwingen.
    Die Ordnungsämter dürfen Maßnahmen Zwangsweise durchsetzen wenn sie
    Vollzugsbeamten sind. Z.B. Vollzugsbeamte in Berlin, gem. UZWG Berlin:

    § 3 UZwG Berlin
    Vollzugsbeamte des Landes Berlin
    Vollzugsbeamte des Landes Berlin im Sinne dieses Gesetzes sind
    1. die Polizeivollzugsbeamten,
    2. die Bediensteten im Justizvollzugsdienst,
    3. die Justizwachtmeister,
    4. die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, soweit nicht für sie das Gesetz
    über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch
    Vollzugsbeamte des Bundes gilt,
    5. die Bediensteten oder Gruppen von Bediensteten anderer Berliner Behörden,
    die der Senat mit bestimmten Befugnissen der Polizeibehörde ausgestattet
    hat,
    6. die sonstigen Bediensteten, die mit der Anwendung des Verwaltungszwanges
    beauftragt sind.


    Wenn der Mitarbeiter der Ordnungsbehörde in Berlin zu der Gruppe aus 5. gehören würde dürfte er Zwang anwenden.
    Wenn es mehr Außendienstmitarbeiter der Ordnungsämter gäbe könnte sich die Polizei mehr mit ihren originären Aufgaben befassen, das wäre wünschenswert. Wenn dem so ist, was wollen die dann machen, wenn man einfach
    weitergeht. Anfassen und festhalten fällt flach, also bliebe
    im Prinzip für die Typen vom Ordnungsamt nur, hinterher zu
    laufen.
    Ich gehe jetz einfach mal davon aus, dass die im Außendienst eingesetzten Mitarbeit der Ordnungsämter Vollzugsstatus haben - sonst wäre das unsinnig.
    Sie dürften Dich dann mit Gewalt am Weggehen hindern, zwangsweise durchsuchen etc. Wehrst Du Dich machst Du Dich wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. 113 StGB Strafbar.


    Schade, dass solche Fragen überhaupt gestellt werden. Das hört sich so an, als ob Menschen, die erst ihren Dreck in der Gegend rumwerfen, versuchen krampfhaft einen Weg zu finden dem Staat, der sie ausnahmsweise mal erwischt hat und zur Verantwortung zieht, zu entgehen, statt sowas einfach zum Wohle aller in Zukunft zu unterlassen.


    M.

    • Antwort von nach einer Stunde 2 hilfreich
      Re: Wieso schade?

      Hallo

      Also zunächst einmal trennst Du die Frage nicht vom Thema. Es ging gar nicht um die Frage, ob das Verbot sinnvoll ist oder nicht. Die Frage war ausgesprochen sachlich, um vermutlich eben das zu verhindern, was jetzt passiert: einen thread zu starten, der sich darum tummelt, ob man Raucher dahingehend bestrafen sollte oder nicht.

      Davon ab gibt es wie bei jedem Verbot immer welche, die es gut finden und welche die es blöd finden (und das auf beiden Seiten). Kettenraucher LeoLo findet die Forderung (also das Bereitsstellen von "öffentlichen Aschenbechern") lange lange überfällig und begrüßt es. Kettenraucher LeoLo amüsiert sich aber auch köstlich über die Raucher, die es einen moralischen Unterschied finden, wenn sie regelmäßig Ihre einzelne Kippe in die Gegend pfeffern und sich an anderer Stelle maßlos über die Proleten aufregen, die an der Ampel mal eben die Tür aufmachen und einen Aschenbecher (von dem man gar nicht glaubt, was da alles rein passt) *klock* *klock* mal eben komplett auf die Straße ausleeren. Ich war letztes Jahr in Spanien, da war am Strand nicht ein
      Hundehaufen - dafür gabs keine Quadratmeter ohne Kippenreste.
      Tja, ich war auch in solchen Gegenden. Und am Schlimmsten waren die ganzen nervenden Urlauber. Da sind mir Kippen gar nicht aufgefallen. :o) Schade, dass solche Fragen überhaupt gestellt werden. Das hört
      sich so an, als ob Menschen, die erst ihren Dreck in der
      Gegend rumwerfen, versuchen krampfhaft einen Weg zu finden dem
      Staat, der sie ausnahmsweise mal erwischt hat und zur
      Verantwortung zieht, zu entgehen, statt sowas einfach zum
      Wohle aller in Zukunft zu unterlassen.
      Ungeachtet dessen, daß Twingo ja eigentlich ganz im Gegenteil eine Bereitschaft voraussetzt, daß ein Raucher bereit ist, die Zigarettenstummel sachgerecht zu entsorgen, wenn man ihm doch bitte auch ein entsprechende Möglichkeit bietet (nach spätestens 10 Zichten sind die Löcher in der Jackentasche nämlich zu groß): Wo hat er eigentlich geschrieben, daß er Raucher ist? Ist für Dich jeder, der fragt, ob man im Supermarkt einfach seine Tasche durchsuchen darf, automatisch ein Dieb? Scheinbar. Und, lieber Mike, das finde ich "schade".

      Gruß,
      LeoLo

      Off topic: Stecken die Hundebesitzer Spaniens eigentlich alle die Kacke in die Tasche und nehmen sie mit nach Hause? Ist das in Deutschland auch so?

      • Antwort von nach 8 Stunden 1 hilfreich
        Re^2: Wieso schade?

        Hallo

        Also zunächst einmal trennst Du die Frage nicht vom Thema. Es
        ging gar nicht um die Frage, ob das Verbot sinnvoll ist oder
        nicht. Die Frage war ausgesprochen sachlich, um vermutlich
        eben das zu verhindern, was jetzt passiert: einen thread zu
        starten, der sich darum tummelt, ob man Raucher dahingehend
        bestrafen sollte oder nicht.
        Wennn Du die Frage nochmal liest, wird Dir auffallen, dass sie sich eben nicht auf eine reine Fragestellung beschränkt sondern selbst ein Wertendes Element enthält: Vergleich Kippen - Hundescheiße.
        Dementsprechend habe ich mir herausgenommen selbst wertend zu werden. Davon ab gibt es wie bei jedem Verbot immer welche, die es gut
        finden und welche die es blöd finden (und das auf beiden
        Seiten). Kettenraucher LeoLo findet die Forderung (also das
        Bereitsstellen von "öffentlichen Aschenbechern") lange lange
        überfällig und begrüßt es. Kettenraucher LeoLo amüsiert sich
        aber auch köstlich über die Raucher, die es einen moralischen
        Unterschied finden, wenn sie regelmäßig Ihre einzelne Kippe in
        die Gegend pfeffern und sich an anderer Stelle maßlos über die
        Proleten aufregen, die an der Ampel mal eben die Tür aufmachen
        und einen Aschenbecher (von dem man gar nicht glaubt, was da
        alles rein passt) *klock* *klock* mal eben komplett auf die
        Straße ausleeren.
        Das aufstellen öffentlicher aschenbecher ist eine politische Frage. Da man allerdings inzwischen sogar sog. Druckräume für Drogenabhängige aufstellt, wieso dann keine Aschenbecher? Ich war letztes Jahr in Spanien, da war am Strand nicht ein
        Hundehaufen - dafür gabs keine Quadratmeter ohne Kippenreste.
        Tja, ich war auch in solchen Gegenden. Und am Schlimmsten
        waren die ganzen nervenden Urlauber. Da sind mir Kippen gar
        nicht aufgefallen. :o)
        Die kamen noch dazu, wir wollten eigentlich auch nicht in eine Tourigegend, sonder uns die Landschaft ansehen, aber das hat der Mann im Reisebüro wohl etwas falsch, sonst hätte er uns an die Atlantikküste geschickt... Aber das ist eine andere Geschichte. Schade, dass solche Fragen überhaupt gestellt werden. Das hört
        sich so an, als ob Menschen, die erst ihren Dreck in der
        Gegend rumwerfen, versuchen krampfhaft einen Weg zu finden dem
        Staat, der sie ausnahmsweise mal erwischt hat und zur
        Verantwortung zieht, zu entgehen, statt sowas einfach zum
        Wohle aller in Zukunft zu unterlassen.
        Ungeachtet dessen, daß Twingo ja eigentlich ganz im Gegenteil
        eine Bereitschaft voraussetzt, daß ein Raucher bereit ist, die
        Zigarettenstummel sachgerecht zu entsorgen, wenn man ihm doch
        bitte auch ein entsprechende Möglichkeit bietet (nach
        spätestens 10 Zichten sind die Löcher in der Jackentasche
        nämlich zu groß): Wo hat er eigentlich geschrieben, daß er
        Raucher ist? Ist für Dich jeder, der fragt, ob man im
        Supermarkt einfach seine Tasche durchsuchen darf, automatisch
        ein Dieb? Scheinbar. Und, lieber Mike, das finde
        ich "schade".
        Die Frage "Darf mich ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes anhalten und meine Identität feststellen und dies mit Zwang durchsetzen?" wäre objektiv gewesen, die hätte ich auch anders beantworte.

        Wenn Du meine Antwort nochmals lesen würdest, würdest Du feststellen, dass ich ihn bei den Passagen die Menschen kritisieren, die Ihren Dreck rumwerfen, nicht persönlich angesprochen habe. Da sich seine Frage ein bischen so anhört, also ob es hier um seine eigenen konkreten Überlegungen für den eigenen Fall geht, hört sich meine Antwort auch ein bischen so an... Weiter nichts. Off topic: Stecken die Hundebesitzer Spaniens eigentlich alle
        die Kacke in die Tasche und nehmen sie mit nach Hause? Ist das
        in Deutschland auch so?
        Ich weiß zwar nicht was immer die Hunde mit der Sache zu tun haben - aber wenns Dich interessiert, da am Strand waren gar keine. Und nochwas: Ich bin Nichtraucher, habe keinen Hund und vollgeschissene Gehwege finde ich auch ätzend - ein Raum voller Raucher ist jedoch ungesünder als Kacke am Schuh.


        M.

  2. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: Ordnungamt Leute ???

    Hallo,
    leider dürfen die Leute das. Sie sind Vollstreckungsbeamte und dazu befugt. Ein Wiederstnad kann eine zusätzliche Anzeige nach sich ziehen.
    Haste dann einen militanten Nichtraucher in der Behörde, wird´s teuer.

    Sowiel zum Rechtlichen. Recht hast Du Dich gegen die Diskriminierung von Rauchern zu wehren. Das Grundgesetzt garantiert die eigene Freiheit. Dazu zählt auch das Rauchen.

    Der Bürger verlangt auch nicht Wahlzettel mit der Aufschrift " Unsere Politik kann Ihnen das Leben (siehe Gesundheitsreform)kosten", wie es mit den Rauchern gemacht wird. Die müssen die Aufdrucke auf den Packungen wegen paar "Wasdenken wirunsdenHeutefürdieBürgeraus" ertragen.

    Also schmeiss Deine Kippe in den nächsten Gulli ( die Reinigung bezahlen wird aus Steuergelder bezahlt), wenn so eine Behördenmensch kommt und mach ein auf Schwerhörig.

    Gruß Peter

    • Antwort von nach 13 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Ordnungamt Leute ???

      Hallo auch, Hallo,
      leider dürfen die Leute das. Sie sind Vollstreckungsbeamte und
      dazu befugt. Ein Wiederstnad kann eine zusätzliche Anzeige
      nach sich ziehen.
      Ich finde es richtig das die das dürfen, schliesslich sollen sie Ordnung herstelleun und durchsetzen. Wenn die dann jeden Raucher der seine Ordnungswiedrigkeit (und das ist es ob mit oder ohne vorhandenen Aschenbecher)nicht einsieht hinterherlaufen.

      Sowiel zum Rechtlichen.

      Recht hast Du Dich gegen die Diskriminierung von Rauchern zu wehren. Das Grundgesetzt
      garantiert die eigene Freiheit. Dazu zählt auch das Rauchen.
      Hallo, habe ich jetzt die ironie uebersehen oder hoert bei uns die Freiheit des einzelnen nicht mehr beim nächsten auf? Also schmeiss Deine Kippe in den nächsten Gulli ( die
      Reinigung bezahlen wird aus Steuergelder bezahlt)
      ob das rechtens ist weiss ich nicht, aber sicher ein guter kompromiss

      , wenn so eine Behördenmensch kommt und mach ein auf Schwerhörig.
      was dann hoffentlich von einem Nichtraucher geandet wird.

    • Antwort von nach 14 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Ordnungamt Leute ???

      Hallo,

      auch Du bist einer der Poster, deren Aussagen entlarven "wes Geistes Kind" Du bist.

      Raucher werden nicht diskriminiert, sondern gehen anderen Leuten auf die Nerven indem sie deren Wunsch nach sauberer Luft und sauberen Straßen meistens ignorieren, dazu der Gesellschaft Unsummen an Krankenkassen-Kosten verursachen.

      Haben Zigarettenpackungen ohne Warnhinweis auf Dich eine erotische Anziehungskraft, oder was stört Dich so sehr an den aufgedruckten Warnungen?

      Seinen Müll einfach in die Landschaft zu werfen und sich auch noch doof zu stellen wenn man darauf angesprochen wird zeugt von Asozialität und Dummheit. Aber jeder blamiert sich so gut wie er kann, nicht?

      Gruß,

      MecFleih

    • Antwort von nach 15 Stunden 2 hilfreich
      Re^2: Ordnungamt Leute ???

      Hallo,
      leider dürfen die Leute das. Sie sind Vollstreckungsbeamte und
      dazu befugt. Ein Wiederstnad kann eine zusätzliche Anzeige
      nach sich ziehen.
      Haste dann einen militanten Nichtraucher in der Behörde,
      wird´s teuer.
      Hallo

      wieso "leider"? Willst du bei jedem Kleinkram die Polizei rufen? (um dann zu schimpfen: haben die nix Besseres zu tun? NE, die müssen ja Umweltverschmutzer anhalten!) Wie soll der Vollziehungsbeamte (heißt so, auch wenn er Angestellter ist) das Recht der Allgemeinheit auf saubere Straßen denn sonst durchsetzen?

      In NRW ist die öffentliche Ordnung Aufgabe der Gemeinde und nicht mehr der Polizei.

      Gruß
      HaWeThie

  3. Antwort von nach 11 Stunden 3 hilfreich
    off-topic Tip

    Hallo,
    die Antworten zur Frage hast Du bereits bekommen. Was Ascher anbelangt - es gibt kleine portable (z.B. bei Conrad oder Globetrotter) die man in die Jackentasche stecken kann. Gegen die Asche in die Landschaft wird keiner was haben aber die abgebrannte Fluppe kann man bestens im eigenen "Mülleimer" entsorgen.

    Gruss
    Enno

    PS: Ich bin selbst Raucher.

  4. Antwort von nach 14 Stunden 1 hilfreich
    off topic

    Hallo,

    Dies ist wieder eins von den Postings, die so viel über die Kinderstube und die Mentalität ihres Schreibers aussagen...
    Es geht damit los daß ich eine Begrüßung vermisse.

    In der meisten Städten stehen allemal genügend Mülleimer herum. Da gehören Kippen genauso hinein wie Rotzfahnen, Schokoriegel-Verpackungen, Zeitungen, und alles andere, wovon man sich innerhalb der Stadt trennen möchte.
    Allein schon weil das Aufsammeln von Müll auf der Straße teuer und mühsam ist hat jede Stadt ein großes Eigeninteresse daran genügend Mülleimer aufzustellen und mir ist keine Stadt bekannt, in der ich je Probleme hatte nach kurzer Suche einen Mülleimer zu entdecken. Und dabei kannst Du mir glauben daß ich sehr viel unterwegs bin.

    Nur weil Kippenreste relativ klein sind im Vergleich zu andem Müll rechtfertigt das nicht daß man seinen Müll einfach auf die Erde wirft. Dieses Verhalten ist schlichtweg asozial.

    Ob in derselben Stadt Hundehaufen auf der Straße liegen oder nicht ist überhaupt keine Rechtfertigung. Oder lebst Du sonst auch nach dem Motto: "Freßt Scheiße, Millionen Fliegen können nicht irren."?

    Die "Typen vom Ordnungsamt", wie Du sie nennst, sind übrigens Vollzugsbeamte, die Dir gleich noch ganz andere Sachen anhängen können wenn Du meinst ihnen blöd kommen zu können.

    Und ich wünsche Dir daß Du mal an einen "militanten" Nichtraucher vom Ordnungsamt gerätst, der Dir die Gesetzeslage praktisch nahe bringt. Durch nichts lernt man so gut wie durch eigene Erfahrungen.

    Kopfschüttelnden Gruß,

    MecFleih



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