Unterhalt nach 9 J. rückwirkend berechnen?

Hallo zusammen,

mein unehelicher Sohn ist 9 Jahre und bisher hat das Jugendam(oder welches Amtauch immer??) den Unterhaltsvorschuß regelmäßig auf mein Konto überwiesen. Nun habe ich verstärkt das Gefühl, daß dieses Amt es sich sehr einfach gemacht hat: Mindestsatz an Mutter zahlen, Midestsatz vom Vater zurückholen. Nichts gegen einfache Arbeitsweise, aber der Vater hätte etwas mehr zahlen können, so ca. 50-100 Euro im Monat.

Kann ich rückwirkend den Unterhaltsanspruch meines Kindes neu berechnen lassen? Und wer macht das kostengünstig? (denn ich lebe mit etwas mehr als dem Sozialhilfesatz und müßte die Beratung selber zahlen, gggrrhh…)

Lieben Dank im Voraus.
Lorena Anero

Zum Amtsgericht Prozesskostenhilfe beantragen kostet nichts.
Beratungsschein mitnehemn
Anwalt aufsuchen.
Beraten lassen
eigene Kosten meist 10 Euro anwalt darf nicht mehr nehemn.

Darf Rat auch nicht verweigern.

johannes

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