Reisekosten?

hallo experten,

da sich wohl niemand mit meiner vorher geposteten frage
(http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…) auskennt, kommt hier halt eine neue… :o)

mein sohn und ich wohnen dortmund, seine firma ist in hamburg. er hat seit seiner einstellung vor drei monaten von zu hause aus gearbeitet. ab januar 2004 wird es ein büro in essen geben. die entwickelte software wurde jetzt an ein großes hamburger unternehmen verkauft.
seit anfang november ist mein sohn von montags bis freitags in hamburg um die software beim kunden anzupassen. das wird jetzt auch noch bis zum jahresende so weiterlaufen.

die bahnfahrkarten zahlt die firma. er übernachtet in hamburg bei einem kollegen. meine frage ist jetzt:
gibt es da nich so etwas wie spesenabrechnungen. muss die firma nicht, wenn der arbeitnehmer irgendwo übernachtet eine art spesen zahlen??
lt. firma würde das mit der einkommenssteuer erledigt.

ich selbst war 2 jahre für eine hamburger firma tätig und habe von zu hause aus gearbeitet. wenn ich im rahmen meine kundendienstes übernachten musste, habe ich eine pauschale von x euro bekommen (abzüglich x euro fürs frühstück)

Hallo Wolfgang,

beides ist möglich, wobei sich die Sache mit der Steuer nur lohnt, wenn überhaupt in entsprechender Höhe Steuern bezahlt werden. Dann lässt man sich vom AG bescheinigen, dass keine Spesen gezahlt worden sind und macht diese dann mit Nachweis der Abwesenheitstage und Dauern (Schwellwerte für verschiedene Sätze) im Rahmen des Einkommensstuerjahresausgleichs beim Finanzamt gelten.

Nachteil der Aktion ist natürlich, dass man dieses zusätzliche Geld dann nicht sofort, sondern erst nach der Festsetzung durch das Finanzamt bekommt.

Gruß vom Wiz

Hallo Wolfgang,

hier hast Du einen der seltenen Fälle rausgepickt, wo unabhängig von der Frage „Werbungskostenpauschale überschritten oder nicht?“ die Erstattung durch den Arbeitgeber eine andere Wirkung hat als der Ansatz bei der Einkommensteuererklärung.

Für Übernachtungen im Inland kann der Arbeitgeber (bis jetzt noch) einen Betrag von 20 Euro steuerfrei zahlen (LStR 40 Abs 3), soweit der AN die Übernachtung nicht unentgeltlich oder teilentgeltlich erhalten hat. Auf der Ebene Einkommensteuererklärung gibt es aber für Inlandsübernachtungen keinen Betrag, den man pauschal ohne Nachweis in Ansatz bringen könnte.

A propos: Deine letzte Frage zur Pfändbarkeit betrifft ZPO-Profis. Ich denke, daß Du diese sinnvoll direkt unter der Expertensuche finden und anschreiben kannst.

Schöne Grüße

MM

Hallo

gibt es da nich so etwas wie spesenabrechnungen. muss die
firma nicht, wenn der arbeitnehmer irgendwo übernachtet eine
art spesen zahlen??

Nein. Wenn nicht vereinbart, muß die Firma genau 0,00 € erstatten.

ich selbst war 2 jahre für eine hamburger firma tätig und habe
von zu hause aus gearbeitet. wenn ich im rahmen meine
kundendienstes übernachten musste, habe ich eine pauschale von
x euro bekommen (abzüglich x euro fürs frühstück)

Andere Firma, andere Sitten.

Gruß,
LeoLo