Hallo Arbeitsrechtler,
ist es notwendig, eine Tätigkeit als freier Mitarbeiter eine Rundfunksendung seinem Arbeitgeber zu melden?
Konkreter Fall:
Ich bin von einem Redakteur gefragt worden, ob ich für seine Hörfunksendung als freier Mitarbeiter sporadisch tätig sein möchte. Der Umfang ist so nicht abschätzbar, weil ich nur dann tätig werde, wenn Fragen aufkommen. Aber selbst dann dürften es nur wenige Stunden sein, die ich natürlich in meiner Freizeit erbringe.
Muß ich solch eine Tätigkeit meinem Arbeitgeber melden, oder kann ich sagen, daß das meine Privatsache ist?
Gandalf