Schamlose Verleumdung

Moin,

vorab: Ich bin kein Jurist und meine Antwort basiert nur auf logischem Denken, was in der Rechtskunde manchmal nur von bedingtem Wert ist :smile:

  1. Mach Screenshots von der Seite, nicht einfach nur die Seite speichern. Bitte Freunde von dir unabhängig von dir die Seite zu besuchen, sich das anzusehen und Screenshots zu machen, so hast du Zeugen. Screenshots ausdrucken.

  2. Sind die Fotops von deiner Seite geklaut oder aber sind sie von deiner Seite verlinkt? Wenn das zweite der Fall ist: Änder den Pfad zu den Fotos und benenn sie um, dann sind die bei dem Kerl erst mal weg

  3. Druck die Screenshots aus und geh zur Polizei, die sollen dich beraten. In Frage käme m.E. eine Anzeige gemäß § 185, 186 oder 187 StGB (Beleidigung / Üble Nachrede / Verleumdung) - es handelt sich also um Strafrecht und da kannst du zunächst mal ohne alles weitere eine Anzeige erstatten. Bist du sicher, dass XY verantwortlich für die Seite ist? Ansonsten stelle Strafanzeige gegen unbekannt, die POL wird schon rausfinden, wer dafür verantwortlich ist - und du stehst nicht nachher mit einer evtl. unbegründeten Anzeige da.

Gruß, Claus

Hallo,

hat deine Freundin eine Rechtsschutzversicherung? Dann sofort zum Anwalt mit den Ausdrucken, und den den Rest machen lassen. Hat sie keine, würde ich trotzdem zum Anwalt gehen, wenn es irgendwie vorab bezahlbar ist (das Früchtchen mit dem seltsamen Humor wird - sofern Geld vorhanden - die Sache hinterher ohnehin voll zahlen müssen).

Was der Anwalt vermutlich machen wird, wenn er etwas vom Internet versteht:

  1. Provider auffordern die Domain zu sperren, mit einstweiliger Anordnung drohen und die ggf. auch gerichtlich durchsetzen.

  2. Domaininhaber parallel ebenfalls auffordern die Inhalte zu entfernen und auch dies ggf. per einstweiliger Anordnung durchsetzen (geht gegen beide als Gesamtschuldner gemeinsam).

  3. Strafanzeige wegen aller in Frage kommender Delikte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten

  4. Schmerzensgeld verlangen und ggf. zivilrechtlich einklagen.

Die Sache dürfte ziemlich eindeutig sein und ist kein Lausbubenstreich. D.h. die StA wird vermutlich Anklage erheben (sonst muss man den Privatklageweg beschreiten) und dann gibt es eine ordentliche Geldstrafe oder Einstellung gegen hier vermutlich nicht ganz geringe Auflage. Schmerzensgeld sollte auch drin sein (hilfreich hierzu die Frage, wie stark die Seiten frequentiert werden, und die Sperrung müsste (wenn jetzt nicht gerade Weihnachten dazwischen kommt) auch innerhalb weniger Tage machbar sein.

Wenn ihr keinen interneterfahrenen Kollegen in Detmold findet, könnt ihr euch bei mir per Mail melden.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die aufschlussreichen Antworten! Schön, dass so jemand nun doch nicht straffrei davonkommen muss.

Ich werde das mit meiner Freundin besprechen.

Frohe Weihnachten!

Matthias