Hallo Wissende!
Wenn ich nach BAT bezahlt werde, habe ich ja ein genau bestimmtes Aufgabenfeld. Übe ich aber nun Tätigkeiten (dauernd) aus, die der nächst höherern Stufe entsprechen, muß mein Arbeitgeber mich auch danach bezahlen. Zumindest offiziell, habe ich mal gehört.
Stimmt das und wenn ja, wie bekomme ich ihn dazu dies zu tun?
Danke für jeden Hinweis
Der Wanderer
Hallo Wissende!
Wenn ich nach BAT bezahlt werde, habe ich ja ein genau
bestimmtes Aufgabenfeld. Übe ich aber nun Tätigkeiten
(dauernd) aus, die der nächst höherern Stufe entsprechen, muß
mein Arbeitgeber mich auch danach bezahlen. Zumindest
offiziell, habe ich mal gehört.
Nicht offiziell - theoretisch…
Stimmt das und wenn ja, wie bekomme ich ihn dazu dies zu tun?
Das Problem ist, dass von den Geldgebern (Kommune, Staat etc.) dem „Arbeitgeber“ eine bestimmte Anzahl fest definierter BAT-Stellen zugestanden werden (müssen i.d.R. beantragt werden). D.h. wenn nun ein Arbeitnehmer auf einer Stelle mit der und der Beschreibung sitzt und dennoch darüber hinausgehende, qualifiziertere Arbeiten leistet, „darf“ der Arbeitgeber - auch wenn er es wollte - gar nicht mehr bezahlen. Eine Höhergruppierung müsste wiederum beantragt werden…
Hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
War jahrelange BAT-Arbeiterin und hatte mal eine ähnliche Situation…
Gruß,
Anja
Hallo,
wenn Du als Beispiel in BAT VIII eingestuft bist und dann auf eine BAT VII-Stelle kommst, kann (!) es sein, dass ein Anspruch auf Vergütung nach BAT VII entsteht.
Dein Arbeitgeber kann dir die Voraussetzungen nennen. Sehr oft ist die Zeit entscheidend, die Du auf der höher dotierten Stelle bist.
Leider wird aber in vielen Behörden folgendes gemacht:
Ein BAT VIIIer kommt für 2 Monate und 29 Tage auf eine VIIer Stelle und für einen Tag zurück auf den alten Arbeitsplatz. Damit hat er keine 3 Monate auf der besser bezahlten Stelle gearbeitet und auch keinen Anspruch auf Beförderung. Hinsichtlich des Zeitraumes bin ich mir aber nicht sicher.
Ein sicheres Zeichen für dieses Ausnutzen des Arbeitsgebers ist auch, wenn Unterschriftsbefugenisse verweigert oder nur teilweise gewährt werden (im Vergleich zu anderen, die schon die bessere Gehaltsstufe haben). Gern arbeitet man auch mit „das wird sich später für Sie auszahlen“ usw.
Gruss
Andreas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Moin, moin,
zunächst einmal würde ich Dir empfehlen, Dich an den Personal-/Betriebsrat zu wenden. Die müssten eigentlich die Details wissen. Auch die Rückfrage bei Deiner Gewerkschaft könnte weiterhelfen.
Aber ein alter Verwaltungsgrundsatz hilft auch: „Ein Blick ins Gesetz erleichert die Rechtsfindung“
Vom Prinzip gilt hier wahrscheinlich der § 22 BAT! Hier ist geregelt, wann, wer, wo Eingruppiert wird und welche Bezahlung daraus resultiert. Unter Zuhilfenahme einer Gehaltstabelle kannste nun Dein Gehalt errechnen.
In den Eingruppierungsrichtlinien zum BAT (hier kommt es auf den ausgeübten Beruf an) sind die Zeiten Bewährungsaufstieg geregelt.
Als Grundsatz kann gelten: Man erhält das Gehalt für die Gruppe in die man eingruppiert ist.
Die Frage, wie Du Deinen AG zwingst sich Tarifvertragskonform zu verhalten diskutierst Du aber besser mit Deinem Personal-/Betriebsrat und/oder Deiner Gewerkschaft. Hier kann u. U. eine Klage notwendig werden. Und wenn Du nicht gerade Rechtsanwalt, Spezialgebiet Arbeitsrecht, Spezialgebiet BAT bist würde ich davon abraten es ohne Rechtsbeistand zu versuchen.
Trotz alledem und alledem meine solidarischen Grüsse
ralphi