Hallo…
bin dabei grad einen günstigen Vertrag für einen Internetanschluß abzuschließen. Die Dauer beläuft sich auf 24 Monate.
Meine Frage, was wäre, wenn ich nach meinem Studium zB. ins Ausland ziehen sollte, bin ich dann immer noch an die Vertragserfüllung gebunden bzw. muß ich dann weiterhin zahlen? Gibt es da eine Rechtssicherheit?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus!
ciao
Cosmo
Hallo, meines wissens nach nicht.
Genaues solltest du im kleingedruckten lesen. Es gibt manchmal entsprechende Klauseln (zumindest bei Fitnessclubs)
Gruss Frank
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Bei Fitnessstudions
…sind diese Klauseln so viel ich weiss ungültig, wird aber immer wieder gerne gemacht. Mir sagte der Typ damals, das man aus denn Fitn-st.-Vertrag immer raus kommt, wenn man wegzieht, bzw. wenn man ein ärztliches Attest hat. Aber beim Fitnessclub handelt es sich ja um eine Mitgliedschaft, was beim Telefonvertrag/Internetvertrag ja nicht der Fall ist!
Gruss
Cosmo
Tja wenn du im Vertrag keine Sonderkündigungsklausel steht sehe ich keinen Grund warum dich der Vertragspartner ohne entschädigung da rauslassen sollte.
Es gibt soooo viele Tarife auch mit kürzerer Bindung, nimm einfach einen anderen.
Gruss Frank
Hallo…
bin dabei grad einen günstigen Vertrag für einen
Internetanschluß abzuschließen. Die Dauer beläuft sich auf 24
Monate.
Meine Frage, was wäre, wenn ich nach meinem Studium zB. ins
Ausland ziehen sollte, bin ich dann immer noch an die
Vertragserfüllung gebunden bzw. muß ich dann weiterhin zahlen?
Gibt es da eine Rechtssicherheit?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus!
ciao
Cosmo