Hallo ! Darf man eine Eigentumswohnung auf zwei (nicht verwandte)Besitzer eintragen lassen?Wem gehört die zweite Hälfte wenn einen etrwas passiert?(Österr.Gesetz).Grüsse Lilly
Hi Lilly,
in der Hoffnung, dass die Rechtssysteme nicht so voneinander abweichen, kann ich Dir das für deutsche Verhältnisse sagen :
Zwei Besitzer werden wie folgt eingetragen : „Max Meier und Karl Müller, je zur ideellen Hälfte“. Ob die verheiratet, verwandt, oder garnicht sind, spielt keine Rolle. Wenn Max Meier stirbt, gehört nicht etwa Karl Müller alles : In die Hälfte von Max Meier treten seine Erben ein. Wenn er meinetwegen zwei 50%-Erben hat, gehort jedem dieser Erben ein Viertel der Wohnung und Karl Müller weiterhin die Hälfte.
Gruss Hans-Jürgen
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