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Re: internetauktion : problem mit käufer
Hallo Karl-Heinz!
Zunächst mal weiß ich nicht, was das heißt, "eine Bewertung" für die Ware geben (habe noch nie was er- bzw. versteigert), aber wenn es ein Beweis ist, daß der Käufer die Ware erhalten hat, bist Du schon mal im grünen Bereich.
Mahnschreiben mit Fristsetzung ist auch eine gute Voraussetzung, um weiter vorzugehen; allerdings, wenn der Käufer sehr abgebrüht ist, solltest Du für das Mahnschreiben (entweder das letzte oder das, was Du jetzt noch schreiben möchtest) einen Zugangsnachweis haben (z.B. Rückschein). 100%ig ist das im Grunde auch nicht, weil der Käufer immer noch sagen kann, es war nichts in dem Umschlag (lach nicht, das gibt's), aber falls das Ganze vor Gericht geht, tun sich die Gerichte zumindest hier bei uns im Norden schwer damit, einem Schuldner zu glauben, er habe DREI Mahnungen nicht erhalten. Selbstverständlich kannst Du die bisherigen Mahnungen kostenpflichtig machen, im allgemeinen werden von den Gerichten DM 5,00 pro Mahnung anerkannt, falls Du ein Einschreiben/Rückschein verschickst, kannst Du das Porto hierfür (DM 7,50 + normales Porto) natürlich voll angeben.
Wenn Du den Rückschein zurückhast, den gesetzten Zahlungstermin abwarten. (Vielleicht besser danach noch ein paar Tage aufs Konto schauen, ob Geld da ist; der Käufer muß binnen der Frist nur die Zahlung bewirken, sie muß bis dann nicht auf Deinem Konto sein, kannst allerdings in die Mahnung reinsetzen, daß das Geld dann und dann bei Dir sein soll.
Frist verstrichen und nix passiert - dann kannst Du das Mahnverfahren auch privat einleiten. Dafür mußt Du Dir ein Formular besorgen, je nachdem, ob bei dem Amtsgericht, das für Deinen Wohnsitz (!, dort den MB einreichen, nicht da, wo der Schuldner wohnt!) zuständig ist, das sog. automatisierte oder das einfache Mahnverfahren gilt. Die Formulare gibt's in Fachgeschäften,z.B. Hans Soldan, von denen in der Nähe des Amtsgerichts auf jeden Fall eins zu finden sein sollte.
Für die Einreichung des Mahnbescheides fallen allerdings Gerichtskosten an, die Du zunächst mal verauslagen mußt (bei DM 30,00 sind das DM 25,00). Bei weiteren Fragen kannste mich gern anmailen.
Gruß & viel Erfolg,
Cajun