Pflicht zur Arbeitslosenversicherung

Hallo,

Weiß jemand, auf welcher Grundlage die Verpflichtung beruht, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern? Ist dies für alle Angestellten verpflichtend, oder nur für diejenigen, die (aufgrund ihrer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis) im Falle der Arbeitslosigkeit überhaupt Leistungen beziehen können?

Meine Frage schließt sich an eine Anfrage im Behördenbrett an und betrifft ausländische Wissenschaftler an deutschen Unis. Es zeichnet sich ab, dass diese wohl (i) nach Auslaufen ihren Vertrags innerhalb von 2 Wochen ausreisen müssen (da ihre Aufenthaltsgenehmigung dann abläuft) und (ii) dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, da sie im Normalfall keine allgemeine Arbeitserlaubnis besitzen (sondern ein „Forschungsvisum“, das sie nur zur Forschungsarbeiten an Unis und wissenschaftlichen Instituten berechtigt.)

Also ein Personenkreis, der keine Chance hat, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch zu nehmen. Ist es dann rechtens, dass sie dennoch in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen, oder hat nur noch niemand dagegen geklagt?

Mit vielen Grüßen, Peter
(Ich arbeite an einer Uni, die Frage betrifft meinen neuen Mitarbeiter.)

Hallo!

Die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung ist in § 24 SGB III i. V. m. § 25 Abs. 1 SGB III geregelt.

Es gibt lediglich eine Versicherungsfreiheit für ausländische Arbeitnehmer, wenn diese zur beruflichen Aus- oder Fortbildung in Deutschland beschäftigt sind und sie verpflichtet sind, nach Beendigung der geförderten Aus- oder Fortbildung das Land wieder zu verlassen. Das steht dann in § 27 Abs. 3 Nr. 3 b SGB III. Wie gesagt, das gilt aber nur, wenn die ausländischen Mitbürger zur Aus- oder Fortbildung in Deutschland sind.

Somit gibt es m. E. für den von dir genannten Personenkreis keine Befreiung von der Versicherungspflicht.

Aber siehs doch mal anders rum! Wenn nun mehrere Personenkreise auf diese Idee kommen würden, dann könnten sich quasi alle Angestellten im öffentlichen Dienst auch befreien lassen, denn die werden ab einem bestimmten Zeitpunkt auch nicht mehr arbeitslos…:wink:

Viele Grüße und frohe Weihnachten

Flo