Sozialrecht/Petitionen

Hallo Liebe Experten,

Jeder im Land hat das Recht, sich an den Petitionsausschuß des Landtages zu wenden, wenn er sich in einer Angelegenheit unrechtmäßig behandelt fühlt. So weit- so gut.
Der Landtag ist für die Petitionen zuständig, soweit die Beschwerden den Aufgabenbereich des Landes berühren. So weit- so gut

Wie ist es nun aber mit Angelegenheiten, die das Sozialrecht betreffen?

Jedermann kann sich- auch bei geringem Einkommen, notfalls durch das Armenrecht vor Gericht vertreten lassen. Er braucht seinen Anwalt nicht bezahlen, er bekommt einen „Pflichtverteidiger“ oder er beschreibt seine Angelegenheit dem Petitionsausschuß.
Bei Sozialangelegenheiten, bei Verfahren, die vor einem Sozialgericht verhandelt werden müssen, übernimmt keine mir bekannte Rechtsschutzversicherung, die Kosten für den Anwalt und der Petitionsausschuß ist meines Wissens nicht für Soziales zuständig.

Wo also kann nun ein Sozialhilfeempfänger, dem man Unrecht getan hat, seine Beschwerde einbringen, eine faire Verhandlung erwarten, ohne dafür zahlen zu müssen? (was er ja auch gar nicht kann)

Gruß
Frank

Hallo Liebe Experten,

Hallo,

Jeder im Land hat das Recht, sich an den Petitionsausschuß des
Landtages zu wenden, wenn er sich in einer Angelegenheit
unrechtmäßig behandelt fühlt. So weit- so gut.
Der Landtag ist für die Petitionen zuständig, soweit die
Beschwerden den Aufgabenbereich des Landes berühren. So weit-
so gut

Du kannst Dich auch an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden. Oder in Schleswig-Holstein an die Bürgerbeauftragte.

Wie ist es nun aber mit Angelegenheiten, die das Sozialrecht
betreffen?

Jedermann kann sich- auch bei geringem Einkommen, notfalls
durch das Armenrecht vor Gericht vertreten lassen. Er braucht
seinen Anwalt nicht bezahlen, er bekommt einen
„Pflichtverteidiger“ oder er beschreibt seine Angelegenheit
dem Petitionsausschuß.
Bei Sozialangelegenheiten, bei Verfahren, die vor einem
Sozialgericht verhandelt werden müssen, übernimmt keine mir
bekannte Rechtsschutzversicherung, die Kosten für den Anwalt
und der Petitionsausschuß ist meines Wissens nicht für
Soziales zuständig.

Wo also kann nun ein Sozialhilfeempfänger, dem man Unrecht
getan hat, seine Beschwerde einbringen, eine faire Verhandlung
erwarten, ohne dafür zahlen zu müssen? (was er ja auch gar
nicht kann)

Gruß
Frank

also, nach meiner Meinung wirfst Du hier zwei Sachen zusammen. Das mit der Petition habe ich ober beschrieben, kannst Du jederzeit machen.

Der Petitionsausschuss trifft auch keine Entscheidungen, sondern fordert in Deinem Fall die Akte der Behörde an, prüft und gibt evtl. eine Empfehlung an die zuständige Behörde ab. Die Behörde muss aber dieser Empfehlung nicht folgen.

Wenn Du Dich aber durch einen Verwaltungsakt der Sozialbehörde beschwert fühlst (hört sich ja schrecklich an, heisst aber so. Also wenn Du mit einem Bescheid nicht einverstanden bist), dann kannst Du dagegen Widerspruch einlegen.

Hier im Internet gibt es auch genug Selbsthilfeorganisationen, an die Du Dich wenden kannst.

Bei einem Anwalt kannst Du Beratungshilfe beantragen, kostet meine ich 10 Euro. Bei einer Klage ist das Verfahren für einen Sozialhilfeempfänger kostenlos, wenn Du einen Anwalt nimmst. Du musst nur einen Fragebogen ausfüllen über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.

ich vergass:

Frohe Weihnachten !

Gruss

Andreas

Hallo Andreas,

Du kannst Dich auch an den Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages wenden. Oder in Schleswig-Holstein an die
Bürgerbeauftragte.

Auch dieser gibt meines Wissens keine Empfehlungen, denen man nun folgen kann, oder nicht (das hast Du schon sehr richtig erklärt) in Sachen Soziales.

Der Petitionsausschuss trifft auch keine Entscheidungen,
sondern fordert in Deinem Fall die Akte der Behörde an, prüft
und gibt evtl. eine Empfehlung an die zuständige Behörde ab.
Die Behörde muss aber dieser Empfehlung nicht folgen.

ja, ich weiß.

Wenn Du Dich aber durch einen Verwaltungsakt der Sozialbehörde
beschwert fühlst (hört sich ja schrecklich an, heisst aber so.
Also wenn Du mit einem Bescheid nicht einverstanden bist),
dann kannst Du dagegen Widerspruch einlegen.

Konkret geht es um eine Entscheidung eines Rentenversicherungsträgers, der seinen Pflichten nicht nachkommt, Widersprüche werden nicht zur Kenntnis genommen, oder mit fadenscheinigen Begründungen zurückgewiesen. Der Geschädigte möchte nun klagen gegen die Behörde, hat aber kein Geld um einen Anwalt zu bezahlen und möchte daher die Sache als Petition einreichen.
Es geht auch darum, zu sehen, ob es sich überhaupt lohnt, zu klagen. Der Petitionsausschuß des Landes fühlt sich für diese Sache aber nicht zuständig!
Daher meine Frage: an wen kann er sich wenden? Er findet keinen Anwalt, obwohl er unter einer gewissen Einkommensgrenze liegt, der ihn vertreten möchte.
Anwälte, die ihn vertreten wollen, möchten Geld sehen.

Bei einem Anwalt kannst Du Beratungshilfe beantragen, kostet
meine ich 10 Euro. Bei einer Klage ist das Verfahren für einen
Sozialhilfeempfänger kostenlos, wenn Du einen Anwalt nimmst.
Du musst nur einen Fragebogen ausfüllen über die persönlichen
wirtschaftlichen Verhältnisse.

Ja, vielen Dank Andreas, leider wissen wir das auch alles- Nur die Praxis sieht leider anders aus. Du bekommst eine kostenlose Rechtsberatung. Du bekommst auch einen „Schein“ für einen Anwalt, den Du Dir aussuchen kannst… Du musst NUR…

Es findet sich kein Anwalt, der ihn vertreten möchte, obwohl in der Rechtsberatung sehr gute Aussichten für eine erfolgreiche Klage signalisiert wurden.
Vielleicht liegt es daran, dass die Anwälte damit nichts verdienen können- wie auch immer- es muss doch eine zuständige Stelle geben, ähnlich dem Petitionssauschuß? Sozusagen ein Petitionsausschuß für Sozialangelegenheiten!

Vielen Dank für Deine Mühe, es hilft uns nicht wirklich, weil die Praxis anders aussieht.

Gruß
Frank

Konkret geht es um eine Entscheidung eines
Rentenversicherungsträgers, der seinen Pflichten nicht
nachkommt, Widersprüche werden nicht zur Kenntnis genommen,
oder mit fadenscheinigen Begründungen zurückgewiesen.

Es gibt Beschwerdestellen bei den Rentenversicherungsträgern. An die kann man sich im Streitfalle wenden. Das sind sowas wie Ombudsleute für die Versicherten.

Der

Geschädigte möchte nun klagen gegen die Behörde, hat aber kein
Geld um einen Anwalt zu bezahlen

  1. einen Anwalt muss man nicht im Voraus bezahlen.
  2. Klagen vor dem Sozialgericht sind kostenfrei. wenn es denn betroffen ist.
  3. Gibt es beim Soz.-Amt Beratungsgutscheine, so daß man mit dem Anwalt klären kann, ob eine Klage erfolg haben könnte und man überhaupt das Kostenrisio einghen sollte. Dann sitzt man am ende nicht mit den Prozesskosten da.

und möchte daher die Sache
als Petition einreichen.

Der Petitionsausschuss ist nicht für solche Sachen da. Er ist kein Gerichtsersatz-Ausschuß.

Es geht auch darum, zu sehen, ob es sich überhaupt lohnt, zu
klagen.

siehe oben.

Der Petitionsausschuß des Landes fühlt sich für diese
Sache aber nicht zuständig!

Was ist sagte: Der Ausschuss legt nciht das Recht aus, sondern nimmt sich Unrecht im Recht an!

Daher meine Frage: an wen kann er sich wenden? Er findet
keinen Anwalt, obwohl er unter einer gewissen Einkommensgrenze
liegt, der ihn vertreten möchte.

Vielleicht prüft er mal, ob es nicht an der Aussichtslosigkeit der Sache liegt oder gar in seiner Person (Querulant).

Anwälte, die ihn vertreten wollen, möchten Geld sehen.

Bei Aussichtslosigkeit und beharrlichem Verlangen des Mandanten auf Klage ist das wohl logisch oder?

Vielleicht liegt es daran, dass die Anwälte damit nichts
verdienen können- wie auch immer- es muss doch eine zuständige
Stelle geben, ähnlich dem Petitionssauschuß? Sozusagen ein
Petitionsausschuß für Sozialangelegenheiten!

siehe oben! Die Beschwerdestelle beim Versicherugnsträger. Das müsste aber auch in den Rechtsbelehrugne und Entscheiden des Versicherungsträgers angemerkt sein!

Vielen Dank für Deine Mühe, es hilft uns nicht wirklich, weil
die Praxis anders aussieht.

Ja die Praxis sieht immer anders aus, wenn man auf etwas beharrt, nur weil man die Realität nciht annehmen will.

gruss

PS: Es gibt auch noch die verschiedenen Rentenberater, VDK, u.ä freie Sozialhilfevereine die beraten udn RA kennen und Wege und die Gesetze und die Entscheidungen beurteilen können.

Man muss nciht immer gleich mit der großen Klagekeule vorgehen, es geht auch „besser“

Hallo,

einen Hinweis noch: ein Anwalt darf Dich gar nicht abweisen ! Wenn Du darauf besteht, muss er sich der Sache annehmen.

Ansonsten habe ich damit gar keine Probleme. Als ehrenamtlicher Betreuer vertrete ich Menschen, die oft Sozialhilfe beziehen. Wenn ich mal mit meinem Latein am Ende bin gehe ich zu meinem Leib-Seel-und Lieblingsanwalt, schildere die Sachlage, unterschreibe eine Vollmacht und die Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse, Rest macht er.

Gruss

Andreas

Hallo,
Vielen Dank für Deine Antwort.
Der ein- oder andere Tipp von Dir ist sicherlich hilfreich.
(Beschwerdestelle beim Versicherungsträger)

Ja die Praxis sieht immer anders aus, wenn man auf etwas
beharrt, nur weil man die Realität nciht annehmen will.

Man muss nciht immer gleich mit der großen Klagekeule
vorgehen, es geht auch „besser“

Niemand holt eine Keule raus und es handelt sich keineswegs um einen Querulanten, sondern um einen Klienten den ich seit vielen Jahren aus meiner beratenden Tätigkeit kenne. Meine Menschenkenntnis reicht soweit, beurteilen zu können, dass es sich hier um einen Menschen handelt, den man mit einfachen Worten gesagt, betrügt.

Er klagt nicht sofort, sondern die Angelegenheit dauert nun mehr als vier Jahre an und er zieht nun allmälich in Erwägung zu klagen, nachdem alle Widersprüche abgewiesen wurden. Er wird mittlerweile von der Behörde schickaniert. Je mehr Widersprüche er im Laufe der Zeit eingelegt hat, um so mehr Schwierigkeiten hat er heute. Ihm zustehende Zahlungen werden grundsätzlich verspätet, oder gar nicht gezahlt. Unterlagen gehen im Hause der Behörde verloren u.s.w.
Soll er das alles hinnehmen, nur weil er für die Behörde „unangenehm“ ist?

Mir sind die Aufgaben des Petitionsausschußes bekannt. Er kennzeichnet sich vor allem dadurch, dass er EMPFEHLUNGEN gibt- im Unterschied zu den Gerichten- nicht nur die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung, sondern deren ZWECKMÄßIGKEIT überprüft, um so bedauerlicher ist es, dass er für die Sache nicht zuständig ist. Wir wollen kein RECHT vom Petitionsausschuß erzwingen, sondern eine Empfehlung und Prüfung auf Zweckmäßigkeit bekommen.

Nur weil sich niemand seiner Sache annimmt, kann man doch nicht einfach von einem Querulanten sprechen?!

Vielen Dank
Frank

Hallo,
Vielen Dank für Deine Antwort.
Der ein- oder andere Tipp von Dir ist sicherlich hilfreich.
(Beschwerdestelle beim Versicherungsträger)

Ja die Praxis sieht immer anders aus, wenn man auf etwas
beharrt, nur weil man die Realität nciht annehmen will.

Man muss nciht immer gleich mit der großen Klagekeule
vorgehen, es geht auch „besser“

Niemand holt eine Keule raus und es handelt sich keineswegs um
einen Querulanten,

Hi Frank,

ich kenne den Guten Mann nicht, aber so wie du es schilderst, hab ich das einfach mal so angenommen. Vielleicht hilft das ja auch mal über die Frage nachzudenken:

Was für ein Bild mach ich?

gruss

Hallo Frank,

klar, einen Anwalt wird der Mensch nicht bekommen. Ich kenne keinen (guten) Anwalt der was über Prozesskostenhilfe macht, weil dort die sowieso schon niedrigen Gebühren im Sozialrecht noch niedriger sind. Und die Vorredner, die meinen, er muss, täuschen sich, weil jeder Anwalt sich herausreden wird mit Überlastung - klar, würd ich auch nicht, wenns kaum Geld zu sehen gibt.

Es bleibt vielleicht noch eine Dienstaufsichtsbschwerde wenn die Behörde den vorgang bewußt verzögert.

lg

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