Re^2: Sozialrecht/Petitionen
Hallo Andreas,
Du kannst Dich auch an den Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages wenden. Oder in Schleswig-Holstein an die
Bürgerbeauftragte.
Auch dieser gibt meines Wissens keine Empfehlungen, denen man nun folgen kann, oder nicht (das hast Du schon sehr richtig erklärt) in Sachen Soziales.
Der Petitionsausschuss trifft auch keine Entscheidungen,
sondern fordert in Deinem Fall die Akte der Behörde an, prüft
und gibt evtl. eine Empfehlung an die zuständige Behörde ab.
Die Behörde muss aber dieser Empfehlung nicht folgen.
ja, ich weiß.
Wenn Du Dich aber durch einen Verwaltungsakt der Sozialbehörde
beschwert fühlst (hört sich ja schrecklich an, heisst aber so.
Also wenn Du mit einem Bescheid nicht einverstanden bist),
dann kannst Du dagegen Widerspruch einlegen.
Konkret geht es um eine Entscheidung eines Rentenversicherungsträgers, der seinen Pflichten nicht nachkommt, Widersprüche werden nicht zur Kenntnis genommen, oder mit fadenscheinigen Begründungen zurückgewiesen. Der Geschädigte möchte nun klagen gegen die Behörde, hat aber kein Geld um einen Anwalt zu bezahlen und möchte daher die Sache als Petition einreichen.
Es geht auch darum, zu sehen, ob es sich überhaupt lohnt, zu klagen. Der Petitionsausschuß des Landes fühlt sich für diese Sache aber nicht zuständig!
Daher meine Frage: an wen kann er sich wenden? Er findet keinen Anwalt, obwohl er unter einer gewissen Einkommensgrenze liegt, der ihn vertreten möchte.
Anwälte, die ihn vertreten wollen, möchten Geld sehen.
Bei einem Anwalt kannst Du Beratungshilfe beantragen, kostet
meine ich 10 Euro. Bei einer Klage ist das Verfahren für einen
Sozialhilfeempfänger kostenlos, wenn Du einen Anwalt nimmst.
Du musst nur einen Fragebogen ausfüllen über die persönlichen
wirtschaftlichen Verhältnisse.
Ja, vielen Dank Andreas, leider wissen wir das auch alles- Nur die Praxis sieht leider anders aus. Du bekommst eine kostenlose Rechtsberatung. Du bekommst auch einen "Schein" für einen Anwalt, den Du Dir aussuchen kannst.... Du musst NUR...
Es findet sich kein Anwalt, der ihn vertreten möchte, obwohl in der Rechtsberatung sehr gute Aussichten für eine erfolgreiche Klage signalisiert wurden.
Vielleicht liegt es daran, dass die Anwälte damit nichts verdienen können- wie auch immer- es muss doch eine zuständige Stelle geben, ähnlich dem Petitionssauschuß? Sozusagen ein Petitionsausschuß für Sozialangelegenheiten!
Vielen Dank für Deine Mühe, es hilft uns nicht wirklich, weil die Praxis anders aussieht.
Gruß
Frank