Betreuungsrecht, Zuzahlung bei Arzneimitteln

Hallo,

wer kennt sich denn damit aus ?

Wenn ich das richtig sehe, muss ich jetzt für meine Betreuten erstmal die Rezepte bzw. Rechnungen sammeln und nach Erreichen der Zumutbarkeitsgrenze bei der Krankenkasse einreichen ?

Wie soll das praktisch gehen ? Bisher erhalten die von mir Betreuten in fast allen Fällen das Taschengeld des Sozialamtes auf ein Verwahrkonto überwiesen bzw. es wird vom Heim dort verbucht.

Muss jetzt jedes Heim angewiesen werden, vom Taschengeld vorerst einen bestimmten Betrag für die Zuzahlung zurück zu halten ?

Wie ist die Rechtslage ? Ist eine (Sammel-)Klage sinnvoll ?

Gruss

Andreas

Ich unterstelle, daß es bei Betreuung keine Sonderregelung gibt. Wenn ich nämlich die Infos des Gesundheitsministerium richtig kapiere, dann müssen auch bei chronisch Kranken, egal ob die vorher freigestellt waren oder nicht, zuvor alle Belege gesammelt werden (Arzt und Apotheker). Wenn 1% (bei Normalsterblichen 2 %) des Bruttoeinkommens (also nicht steuerpflichtiges Einkommen!) erreicht wurden, dann gibt die Krankenkasse für die restliche Zeit eine Freistellungserklärung. Genaueres findest auf der Seite des Ministerium. Die genaue Internetadresse weiß ich nicht auswendig; aber über http://www.bund.de gibt es einen Link dazu.

Was willst Du mit einer Sammelklage erreichen? Bis eine (ich vermute viele) Klage(n) den Instanzenweg überlebt haben, sind wir um pi mal Auge drei Jahre weiter… In jedem Fall hat die o.a. Regelung keine aufschiebende Wirkung, d.h. zahlt muß in jedem Fall vorher.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
aus Sicht der Krankenkasse folgende Ausführung:

In unserem Einzugsgebiet (Rhein-Main) haben einzelne Heime bereits
die Bewohner bzw. deren Betreuer über die neue Regelung informiert.
Ein Heim organisiert die Bezahlung der Gebühren durch das Heim,
die Gebühren werden dann in Rechnung gestellt. Für diesen Service
nimmt das Heim dann pro Monat bis zum 5,00 € Verwaltungsgebühren.
Das Heim organisiert auchh die Befreiungsanträge bei den Kassen.

Gruss

Günter Czauderna