Abmahnung

Hallo liebe Wissende !

welche konsequenzen hat es für ein unternehmen wenn die verbraucherzentrale das geschäftsprinzip mit einer abmahnung ahndet.
und vor der Firma eine warnung ausspricht.
wie kann man als kunde sein geld retten ?
oder bedeutet das noch nichts?
was passiert mit den mitarbeitern die die firma nach
aussen vertreten haben ?
t.

Hallo,

es handelt sich hierbei üblicherweise um Abmahnungen nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Ziel der Abmahung ist es entweder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung des Abgemahnten zu erreichen (… bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von € … für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichte ich mich … nicht mehr zu behaupten) oder aber, wenn diese nicht abgegeben wird, über den Weg einstweiligen Rechtsschutes einen Beschluss bei Gericht mit gleicher Wirkung zu erwirken (… wird bei Meidung eines Ordungsgeldes in Höhe von … für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt … zu behaupten), wobei sich nach dem schnell wirkenden Verfahren der Einstweiligen Anordnung häufiger noch ein ordentliches Verfahren anschließt, wenn der Betroffene sich im Recht fühlt.

Für Dritte hat die Abmahnung zunächst keine direkte Wirkung, d.h. durch die Abmahnung wird zunächst nur erreicht, dass eine bestimmte Geschäftsmethode oder Bewerbung nicht mehr verwendet werden kann.

Allerdings kann eine erfolgreiche Abmahnung schon ein Indiz für einen getrennt von einem Geschädigten anzustrengenden Zivilprozess sein, wenn dieser wandeln möchte, oder Schadenersatz verlangt.

Auch wird durch die Abmahung keine Firma „platt gemacht“, d.h. die Mitarbeiter können für die Firma grundsätzlich unter Beachtung der inkriminierten Dinge weiter arbeiten. Bei reinen Schwindelfirmen, denkt man sich eben eine neue Masche aus und tritt unter neuem Namen nach vier Wochen wieder auf :frowning:

Gruß vom Wiz

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